GOÄNeuKompass
Ziffer
4908
Zuschlag25,95 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4907 für die Richtungshörprüfung (mindestens 5 Lautsprecher im Halbkreis in Kopfhöhe des Kindes im Abstand von 1 m nach DIN-Norm) und/oder Zeit- und Frequenzauflösung
Abrechnungsbestimmung
Der Zuschlag nach Nummer 4908 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 5015, 5016 oder 5017 nicht berechnungsfähig.
Ausschlüsse (3)
5015ZuschlagAusschluss
15,00 €Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels J, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 32,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
5016ZuschlagAusschluss
25,00 €Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels J, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 32,00 EUR bis zu 46,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
5017ZuschlagAusschluss
35,00 €Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels J, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 46,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Vorherige Ziffer
4907
Hörschwellenaudiometrie bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr an einer speziellen Kinderaudiometrieanlage zur differenzierten Ermittlung des monauralen oder binauralen Schwellengehörs,
ggf. einschließlich - mittels Wobbeltönen - Schmalbandrauschen - Vertäubung oder Knochenleitung
40,53 €Nächste ZifferZuschlag4909
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4907 für die überschwellige audiometrische Untersuchung,
z.B. Bestimmung der Unbehaglichkeitsschwelle oder der Dynamikbreite
23,56 €