GOÄNeuKompass
Ziffer
4907
40,53 €Hörschwellenaudiometrie bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr an einer speziellen Kinderaudiometrieanlage zur differenzierten Ermittlung des monauralen oder binauralen Schwellengehörs,
ggf. einschließlich - mittels Wobbeltönen - Schmalbandrauschen - Vertäubung oder Knochenleitung
Abrechnungsbestimmung
Die Leistung nach Nummer 4907 ist bei Patienten mit kognitiver Störung mit medizinischer Begründung und Angabe der Diagnose auch nach dem vollendeten 12. Lebensjahr berechnungsfähig. Die medizinische Begründung ist in der Rechnung anzugeben.
Mögliche Zuschläge (3)
4908Zuschlag
25,95 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4907 für die Richtungshörprüfung (mindestens 5 Lautsprecher im Halbkreis in Kopfhöhe des Kindes im Abstand von 1 m nach DIN-Norm) und/oder Zeit- und Frequenzauflösung
4909Zuschlag
23,56 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4907 für die überschwellige audiometrische Untersuchung,
z.B. Bestimmung der Unbehaglichkeitsschwelle oder der Dynamikbreite
4910Zuschlag
30,79 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4907 für Audiometrie zur Ermittlung des Schwellengehörs (Knochen- und Luftleitung) mit Hilfe von bedingten und/oder Orientierungsreflexen
Vorherige Ziffer
4906Zuschlag
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4903 für die Tinnitusbestimmung,
einschließlich - Bestimmung von Frequenzcharakter und Lautheit - Tinnitusvergleich und/oder Tinnitusverdeckbarkeit, ein- oder beidseitig
20,88 €Nächste ZifferZuschlag4908
