GOÄNeuKompass

Ziffer

4907

40,53

Hörschwellenaudiometrie bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr an einer speziellen Kinderaudiometrieanlage zur differenzierten Ermittlung des monauralen oder binauralen Schwellengehörs,

ggf. einschließlich - mittels Wobbeltönen - Schmalbandrauschen - Vertäubung oder Knochenleitung

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 4907 ist bei Patienten mit kognitiver Störung mit medizinischer Begründung und Angabe der Diagnose auch nach dem vollendeten 12. Lebensjahr berechnungsfähig. Die medizinische Begründung ist in der Rechnung anzugeben.

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