GOÄNeuKompass
5015
Zuschlag15,00 €Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels J, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 32,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 5015, 5016 oder 5017 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Kapitels. Der Zuschlag nach Nummer 5015 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 5015 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 5015 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
Ausschlüsse (4)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4907 für die Richtungshörprüfung (mindestens 5 Lautsprecher im Halbkreis in Kopfhöhe des Kindes im Abstand von 1 m nach DIN-Norm) und/oder Zeit- und Frequenzauflösung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4911 für den dichotischen Diskriminationstest (mindestens 3 Gruppen) oder die Untersuchung der binauralen psychoakustischen Diskrimination bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4948 für die Einbringung von Medikamenten bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich erneuter rhinomanometrischer Untersuchung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4968 oder 4982 für die digitale Videodokumentation mit Einblendung von Frequenz und Lautstärke sowie EDV-gestützter Auswertung des zeitlichen Ablaufs, der Schwingungsperioden, -phasen, -amplituden und des Glottisschlusses bei unterschiedlichen Intensitäten und Frequenzen bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Photodokumentation (mindestens vier Perspektiven)/Videodokumentation bei ausgedehnten prä- und postoperativen Befunden im Rahmen von plastisch-rekonstruktiven Maßnahmen des Abschnitts L IX,
ggf. einschließlich Simulationstechniken
13,75 €Nächste Ziffer