GOÄNeuKompass

Ziffer

13116

Zuschlag39,14

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13115 für Photodokumentation (mehr als 20 Aufnahmen) und/oder Video-Dokumentation von Symptomen und Symptomkombinationen bei dringendem Verdacht auf das Vorliegen einer genetisch bedingten seltenen Erkrankung, strukturiert zur Phänotypanalyse

Abrechnungsbestimmung

Der Zuschlag nach Nummer 13116 ist einmal je Fall berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

N. Zell- und gewebebasierte Leistungen

  1. 1.

    Ein Material im Sinne der Leistungen des Abschnitts N I ist a) ein Organ bzw. Gewebe einheitlicher histologischer Struktur oder b) ein Organ bzw. Gewebe unterschiedlich definierter histologischer Struktur oder c) ein Organ bzw. Gewebeteil oder eine Zellentnahme unterschiedlich definierter Lokalisation.

  2. 2.

    Die Befundmitteilung oder der Befundbericht mit Angaben zu Befund(en) und zur Diagnose ist Bestandteil der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig.

  3. 3.

    Die Abrechnung der laboratoriumsdiagnostischen Leistungen (z.B. Zytologie, Tumorgenetik, Zytogenetik, molekulare Zytogenetik) des Kapitels N setzt voraus, dass der abrechnende Arzt bei der Leistungserbringung die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) in der jeweils gültigen Fassung beachtet.

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