GOÄNeuKompass
111
61,52 €Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales und des Rektums,
einschließlich - Erhebung der Anamnese und Beratung - Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung - Untersuchung auf Blut im Stuhl
Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien der in der Leistungslegende inklusive ihrer Teilleistungen aufgeführten Untersuchungen abgegolten. Neben der Leistung nach Nummer 111 sind andere Beratungs-, Gesprächs- (z.B. andere Anamneseerhebungen) oder Untersuchungsleistungen des Kapitels B nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 111 ist im Regelfall einmal im Kalenderjahr berechnungsfähig. Bei mehr als einmaliger Berechnung im Kalenderjahr ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 111 ist zur Abklärung einer akuten Erkrankung nicht berechnungsfähig. Die Leistungen nach Nummer 785, 4707, 11747 oder 11748 sind neben der Leistung nach Nummer 111 nicht berechnungsfähig.
Ausschlüsse (4)
Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung,
ggf. einschließlich Fixierung
Gewinnung von Zellmaterial aus dem Cavum uteri und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung
Stuhltest, immunologisch qualitativ
Screening auf kolorektales Karzinom; z.B. iFOBT (immunologischer Faeces-basierter okkulter Bluttest), FIT (Faeces-basierter immunologischer Test); Messgröße: z.B. Globinanteil im Hämoglobin; immunologische Schnelltestformate (z. B. Immunchromatographie); Auswertung: visuell-qualitativ, apparativ-qualitativ.
Stuhltest, immunologisch quantitativ
Screening auf kolorektales Karzinom; z.B. iFOBT (immunologischer Faeces-basierter okkulter Bluttest), FIT (Faeces-basierter immunologischer Test); Messgröße: z.B. Globinanteil im Hämoglobin; z. B. Latexpartikel-verstärkte Immunnephelometrie, Latexpartikel-verstärkte Immunturbidimetrie, Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: quantitativ-testspezifisch (z. B. mg/g Stuhl).
Relevante Abrechnungsbestimmungen
B. Grundleistungen, Allgemeinmedizin
- 1.
Die Leistungen nach Nummer 1 oder 4 und/oder 14 bis 18 können an demselben Kalendertag nur dann mehr als einmal berechnet werden, wenn dies durch die Art der Erkrankung geboten war. Bei mehrmaliger Berechnung ist die jeweilige Uhrzeit der Leistungserbringung in der Rechnung anzugeben.
- 2.
Beratungs-, Gesprächs-, Schulungs- und/oder Betreuungsleistungen sind nicht neben Leistungen berechnungsfähig, die diese als Teilleistungen enthalten und nicht während der Erbringung anderer Leistungen. Eine Erbringung von Beratungs-, Gesprächs-, Schulungs- und/oder Betreuungsleistungen vor oder im Anschluss an eine andere Leistung ist berechnungsfähig.
- 3.
Untersuchungsleistungen sind nicht neben Leistungen berechnungsfähig, die diese als Teilleistungen enthalten.
- 4.
Mehr als zwei Visiten an demselben Kalendertag können nur berechnet werden, wenn sie durch die Art der Erkrankung geboten waren. Bei der Berechnung von mehr als zwei Visiten an demselben Kalendertag ist die jeweilige Uhrzeit der Visiten in der Rechnung anzugeben. Anstelle oder neben der Visite im Krankenhaus sind die Leistungen nach Nummer 1, 2 oder 3, 14 bis 18 und/oder 20 und 21 nicht berechnungsfähig.
- 5.
Besuchsgebühren nach Nummer 203 und/oder 205 sind für Besuche von Krankenhaus- und Belegärzten im Krankenhaus nicht berechnungsfähig.
- 6.
Terminvereinbarungen sind nicht berechnungsfähig, sofern im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.
Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf,
einschließlich Beratung und Bewertung der Befunde, ggf. auch im Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken, ggf. einschließlich Eintragung der Untersuchungsergebnisse in den Mutterpass
44,42 €Nächste ZifferUntersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata und des äußeren Genitales,
einschließlich - Erhebung der Anamnese und Beratung - Untersuchung auf Blut im Stuhl
53,09 €