GOÄNeuKompass
112
53,09 €Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata und des äußeren Genitales,
einschließlich - Erhebung der Anamnese und Beratung - Untersuchung auf Blut im Stuhl
Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien der in der Leistungslegende inklusive ihrer Teilleistungen aufgeführten Untersuchungen abgegolten. Neben der Leistung nach Nummer 112 sind andere Beratungs-, Gesprächs- (z. B. andere Anamneseerhebungen) oder Untersuchungsleistungen des Kapitels B nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 112 ist im Regelfall einmal im Kalenderjahr berechnungsfähig. Bei mehr als einmaliger Berechnung im Kalenderjahr ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 112 ist zur Abklärung einer akuten Erkrankung nicht berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
B. Grundleistungen, Allgemeinmedizin
- 1.
Die Leistungen nach Nummer 1 oder 4 und/oder 14 bis 18 können an demselben Kalendertag nur dann mehr als einmal berechnet werden, wenn dies durch die Art der Erkrankung geboten war. Bei mehrmaliger Berechnung ist die jeweilige Uhrzeit der Leistungserbringung in der Rechnung anzugeben.
- 2.
Beratungs-, Gesprächs-, Schulungs- und/oder Betreuungsleistungen sind nicht neben Leistungen berechnungsfähig, die diese als Teilleistungen enthalten und nicht während der Erbringung anderer Leistungen. Eine Erbringung von Beratungs-, Gesprächs-, Schulungs- und/oder Betreuungsleistungen vor oder im Anschluss an eine andere Leistung ist berechnungsfähig.
- 3.
Untersuchungsleistungen sind nicht neben Leistungen berechnungsfähig, die diese als Teilleistungen enthalten.
- 4.
Mehr als zwei Visiten an demselben Kalendertag können nur berechnet werden, wenn sie durch die Art der Erkrankung geboten waren. Bei der Berechnung von mehr als zwei Visiten an demselben Kalendertag ist die jeweilige Uhrzeit der Visiten in der Rechnung anzugeben. Anstelle oder neben der Visite im Krankenhaus sind die Leistungen nach Nummer 1, 2 oder 3, 14 bis 18 und/oder 20 und 21 nicht berechnungsfähig.
- 5.
Besuchsgebühren nach Nummer 203 und/oder 205 sind für Besuche von Krankenhaus- und Belegärzten im Krankenhaus nicht berechnungsfähig.
- 6.
Terminvereinbarungen sind nicht berechnungsfähig, sofern im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.
Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales und des Rektums,
einschließlich - Erhebung der Anamnese und Beratung - Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung - Untersuchung auf Blut im Stuhl
61,52 €Nächste ZifferErwachsenen-Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf-, Nieren-, Stoffwechselerkrankungen sowie rheumatischen Erkrankungen,
einschließlich - Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus) - Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinisch orientierter Beratung
94,53 €