GOÄNeuKompass

Ziffer

4707

22,04

Gewinnung von Zellmaterial aus dem Cavum uteri und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung

Abrechnungsbestimmung

Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten. Die Leistung nach Nummer 4707 ist unabhängig von der Anzahl der Probeentnahmen nur einmal je Körperstelle und je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4707 ist neben der Leistung nach Nummer 111 nicht berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

II. Konservative Gynäkologie und Geburtshilfe

  1. 1.

    Neben den Leistungen nach Nummer 4717, 4718, 4724, 4726, 4727 oder 4728 sind die Leistungen nach Nummer 1200, 1222, 1226 oder 1227 sowie die dazugehörenden Zuschläge nicht berechnungsfähig.

  2. 2.

    Die Leistungen nach Nummer 4756 bis 4763 umfassen alle erforderlichen Eröffnungs- und Verschlussleistungen im Rahmen des fetoskopischen Eingriffs.

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