GOÄNeuKompass
10695
Zuschlag460,98 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10659, 10660, 10661, 10662, 10681, 10682, 10683, 10684, 10686 oder 10688 für jede zusätzliche, separate Resektion eines Dünndarmsegmentes von mehr als 30 cm Länge einschließlich Anastomosen,
ggf. einschließlich - Verlagerung des Darms - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern - Übernähung von Serosadefekten - Maßnahmen zur Ileusprophylaxe - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch
Der Zuschlag nach Nummer 10695 ist für Nachresektion im gleichen Segment sowie neben dem Zuschlag nach Nummer 10694 für das gleiche Segment nicht berechnungsfähig.
Zuschlag für (10)
Atypische partielle Magenresektion oder Kardiaresektion,
ggf. einschließlich - Lösen von Verwachsungen und Mobilisieren von Darm und/oder Oberbauchorganen - Anastomosen bzw. Wiederherstellung der Kontinuität - loko-regionärer Lymphknotendissektion - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch - laparoskopische oder Rendezvous-Prozedur(en) - Resektion eines distalen Ösophagusanteils
Partielle Magenresektion mit Wiederherstellung der Kontinuität,
einschließlich Trans- und/oder Interposition von Magen- und/oder Darmanteilen und Anastomosen, ggf. einschließlich - Lösen von Verwachsungen und Mobilisieren von Darm und/oder Oberbauchorganen - Reservoirbildung - loko-regionärer Lymphknotendissektion - Rekonstruktion des Zwerchfells und/oder Gastropexie - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch
Subtotale Magenresektion (Resektion von mindestens vier Fünfteln des Magens), mit Wiederherstellung der Kontinuität,
einschließlich Trans- und/oder Interposition von Magen- und/oder Darmanteilen und Anastomosen, ggf. einschließlich - Lösen von Verwachsungen und Mobilisieren von Darm und/oder Oberbauchorganen - Ausdehnung der Resektion auf den Ösophagus oder das Duodenum - Reservoirbildung - En-bloc-Resektion von loko-regionären Lymphknoten der Kategorie II zusammen mit dem Magen - Rekonstruktion des Zwerchfells und/oder Gastropexie - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch
Totale Magenresektion mit Wiederherstellung der Kontinuität,
ggf. einschließlich - Ausdehnung der Resektion auf den Ösophagus und/oder das Duodenum - Lösen von Verwachsungen und Mobilisieren von Darm und/oder Oberbauchorganen - Dünndarmhochzug und Anastomosen, z.B. Roux-Y - En-bloc-Resektion von loko-regionären Lymphknoten der Kategorie II zusammen mit dem Magen - Rekonstruktion des Zwerchfells - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch
Operative Beseitigung einer Atresie, Stenose, Darmduplikatur und/oder eines Divertikels oder eines Tumors des Jejunums oder des lleums, mit Rekonstruktion durch Transposition,
ggf. einschließlich - Segmentresektion - Verlagerung des Darms und Anastomosen - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern - Gewebeentnahme durch Aspiration - Probeexzision und/oder Probepunktion (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen, auch endoskopisch
Langstreckige Resektion eines Dünndarmsegmentes von mehr als 30 cm Länge, einschließlich Anastomosen,
ggf. einschließlich - Verlagerung des Darms - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern - Übernähung von Serosadefekten - Maßnahmen zur Ileusprophylaxe - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen oder Hohlorganen auch endoskopisch
Teilresektion des Kolons
(z.B. Ileozökalresektion, Hemikolektomie rechts oder links, Transversumresektion, Sigmaresektion), ggf. einschließlich - mit Resektion des oralen Rektumdrittels - Resektion des lleozökalpols einschließlich des terminalen lleums - Darstellung der Ureteren - entweder Wiederherstellung der Kontinuität mit Anastomosen oder Anlage eines Enterostomas - Verlagerung von Darm im Rahmen des Wiederanschlusses - loko-regionärer Lymphknotendissektion - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch
Erweiterte bis subtotale Resektion des Kolons einschließlich Resektion beider Flexuren oder Resektion unterschiedlicher, nicht zusammenhängender Dickdarmsegmente (nicht Nachresektion im gleichen Segment),
ggf. einschließlich - Resektion des lleozökalpols einschließlich des terminalen lleums und/oder Resektion des oralen Rektumdrittels - Identifizierung/Schonung der Ureteren - entweder Wiederherstellung der Kontinuität mit Anastomosen oder Anlage eines Enterostomas - loko-regionärer Lymphknotendissektion - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern
Totale Kolektomie mit kompletter Entfernung des Mastdarmes,
ggf. einschließlich - Identifizierung/Schonung der Ureteren - Resektion des lleozökalpols einschließlich des terminalen Ileums - Proktektomie und Anlage eines Enterostomas - plastischem Verschluss des Beckenbodens - Drainagen - loko-regionärer Lymphknotendissektion - totaler Entfernung des Mesorektums - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern
Kombinierte Entfernung des gesamten Dick- und mehr als zwei Dritteln des Mastdarmes über abdominellen und perinealen Zugang,
ggf. einschließlich - plastischem Verschluss des Beckenbodens - Drainagen - Proktomukosektomie - Identifizierung/Schonung der Ureteren - Resektion des lleozökalpols einschließlich des terminalen Ileums - Anlage eines Enterostomas - loko-regionärer Lymphknotendissektion - totaler Entfernung des Mesorektums - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern
Relevante Abrechnungsbestimmungen
XVII. Viszeralchirurgie
- 1.
Das Ausmaß der Lymphknotendissektionen folgt einer anatomisch begründeten vierteiligen Systematik: Kategorie I - Regionale Lymphadenektomie Entfernung in unmittelbarer Nachbarschaft zum Zielorgan (z.B. beim Magenkarzinom Lymphknoten direkt an der großen und kleinen Kurvatur liegend) Kategorie II - Loko-regionäre Lymphadenektomie Entfernung von Lymphknoten entlang größerer versorgender Gefäße des Zielorgans (z.B. beim Magenkarzinom Lymphknoten entlang der A. gastrica sinistra und A. hepatica communis) Kategorie III - Radikale systematische Lymphadenektomie Erweiterte Entfernung von Lymphknoten einer Region außerhalb des alleinigen Versorgungsgebiets des Zielorgans (z.B. beim Magenkarzinom paraaortal oder interaortokaval) Kategorie IV - Supraradikale Lymphadenektomie Entfernung von zusätzlichen Lymphknoten-Regionen, die nicht von Kategorie I bis III umfasst sind (z.B. beim Magenkarzinom Lymphknoten im hinteren unteren Mediastinum) oder extraanatomische Lymphadenektomie bei einem Rezidiveingriff und/oder aberranter Metastasierung
- 2.
Die Leistungen des Abschnitts L XVII beinhalten auch ohne explizite Aufzählung insbesondere auch peranale bzw. perineale offen chirurgische Zugänge sowie perkutane Sondierungen, die mikrochirurgische Operationstechnik, Rendezvous-Prozeduren und Dichtigkeitsprüfungen von Anastomosen.
- 3.
Die in den Leistungslegendierungen als fakultativer Leistungsinhalt genannte Adhäsiolyse im Rahmen des operativen Zugangs zum Zielorgan ist Bestandteil der operativen Leistungen, sofern sie auf einen Quadranten beschränkt ist.
- 4.
Die in den Leistungslegendierungen als fakultative Leistungsinhalte genannten Probeexzisionen oder Aspirationen oder Probeentnahmen oder Probepunktionen sind Bestandteil der operativen Leistungen, sofern sie auf das Zielorgan beschränkt sind.
L. Chirurgie
- 1.
Die Leistungen des Kapitels L beinhalten auch ohne explizite Aufzählung folgende daneben nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen, sofern sich aus den Leistungsbeschreibungen nichts Abweichendes ergibt: - alle Maßnahmen zur Operationsplanung und -dokumentation (z.B. Operationsbericht, Videoaufzeichnungen), - alle Maßnahmen zur Lagerung (z.B. unter Verwendung von Lagerungsschienen, auch postoperativ in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zum operativen Eingriff), Halterung und/oder Polsterung des Gelenks, - alle intraoperativen Maßnahmen zur Kühlung oder zur Blutstillung (chirurgisch mittels Unterbindung, medikamentös oder apparativ), - (Gelenk-) Spülungen und Drainagen, - Verbände zur Wundabdeckung, - Schienen, ausgenommen sind im unmittelbar zeitlichen Zusammenhang zum operativen Eingriff vom Operateur individuell angefertigte und/oder angepasste Schienen, - Anlegen einer Blutleere oder Blutsperre, - Einlegen von Medikamententrägern, - intraoperatives Einbringen von Medikamenten durch den Operateur (z.B. zur Schmerztherapie), - prä-, intra- und postoperative Funktions- oder Stabilitätsprüfungen, - Gelenkmobilisationen ohne Dokumentation des Bewegungsumfangs, - Durchleuchtungen/Einsatz eines Bildwandlers, - das Ausschneiden von Hautnarben, - intraoperative Punktionen, - intraoperative Markierungen, ausgenommen sind Markierungen im Rahmen von Leistungen des Abschnitts L I, - An- bzw. Nachzeichnen der Schnittführung, - intraoperative Lagekontrollen, unabhängig von der Methode, - Gewinnung von Untersuchungsmaterial für zytologische, mikrobiologische oder Laboratoriumsuntersuchungen (z.B. Abstriche), - intraoperative Entnahme von Gewebeproben, - Anforderung von Untersuchungen von intraoperativ gewonnenen Materialien sowie deren sachgerechte Herrichtung und Verpackung, - Aufstellen eines postoperativen Behandlungsplans für die unmittelbare postoperative Phase, - Verwendung von Hämostyptika, - intraoperative Prüfung der Durchblutung und ggf. angelegter Anastomosen
- 2.
Die Leistungen beinhalten auch ohne explizite Aufzählung alle Eröffnungs- und Verschlussleistungen, soweit in den einzelnen Abschnitten des Kapitels L nichts anderes geregelt ist.
- 3.
Werden intraoperativ Strukturen, die im operativen Zielgebiet verlaufen, zu ihrer Schonung präpariert und dargestellt, kann dafür keine gesonderte Gebührenposition berechnet werden. Davon ausgenommen sind begründbare anatomische Fehllagen oder Verlagerung infolge von vorhergehenden operativen Eingriffen sowie rekonstruktive Maßnahmen im Zusammenhang mit Unterbindung und Übernähung von Gefäßen. Die alleinige Unterbindung eines Gefäßes kann nicht gesondert berechnet werden, sofern nicht in den Gebührennummern etwas Abweichendes geregelt ist.
- 4.
Probeexzisionen dienen der Gewebsentnahmen zur histologischen Diagnostik. Erfolgt dieselbe Probeexzision im Rahmen einer anderen Operation, kann sie nicht gesondert berechnet werden.
- 5.
Die Begriffe klein/groß folgen den folgenden Angaben bzw. Definitionen, sofern in den Gebührenpositionen nichts anderes angegeben ist: 1. Länge: klein entspricht bis 3 cm, groß entspricht größer als 3 cm. 2. Fläche: klein entspricht bis 4 cm², groß entspricht größer als 4 cm². 3. Volumen: klein entspricht bis 1 cm³, groß entspricht größer als 1 cm³. 4. Eingriffe am Kopf (inklusive Mundhöhle) und an den Händen: Aufgrund des Schweregrades sind diese Eingriffe als groß definiert. 5. Sofern nichts anderes in den Gebührenpositionen erwähnt ist, gelten für die Anwendung der Begriffe unter 1. bis 3. die Schnittführung bzw. die Größe des Resektates. 6. Bei der operativen Behandlung mehrerer Strukturen über eine Schnittführung zählt für die Anwendung der Begriffe 1. bis 3. diese Schnittführung.
- 6.
Unter einem Simultaneingriff versteht man eine vom Kerneingriff unabhängige Intervention, die auch zu einem anderen Zeitpunkt erbracht werden könnte, ohne das Ergebnis des Haupteingriffs zu beeinflussen. Die Abrechnung eines Simultaneingriffs setzt zwei voneinander differente Indikationen (ICD-Schlüssel oder unverschlüsselte Diagnose/n im Volltext) voraus. Als differente Indikation gilt auch eine andere Lokalisation, sofern in der Leistungslegende nichts Abweichendes geregelt ist. Sofern ein Simultaneingriff innerhalb der GOÄ als Zuschlag im Zusammenhang mit einem anderen Eingriff aufgeführt ist, ist in der Abrechnung dieser Zuschlag zu verwenden.
- 7.
Sofern für einen Zeitbezug der Begriff intraoperativ verwendet wird, versteht man darunter den Zeitraum zwischen Schnitt und Naht (Schnitt-Naht-Zeit). Unter dem Begriff präoperativ versteht man den Zeitraum vor, unter postoperativ den Zeitraum nach der Schnitt-Naht-Zeit im Zusammenhang mit dem operativen Eingriff.
- 8.
Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten) oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachter hämorrhagischer Diathese kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt-Naht-Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles, wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.
- 9.
Bei chirurgischen Eingriffen (offen, endoskopisch oder laparoskopisch) innerhalb des Bauchraumes bei Schwangeren ab der vollendeten 12. Schwangerschaftswoche kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen.
- 10.
Bei chirurgischen Eingriffen (offen, endoskopisch oder laparoskopisch) bei Frühgeborenen (= Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern der Eingriff vor dem Erreichen des regulären Geburtstermins (ET) stattfindet. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen.
- 11.
Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.
- 12.
Diagnostische Leistungen des Kapitels L sind bei derselben Lokalisation mit demselben Zugang neben therapeutischen Leistungen des Kapitels L nicht berechnungsfähig. Bei einem medizinisch erforderlichen Umstieg von einem geplanten endoskopischen Eingriff auf ein offenes Vorgehen kann für den nicht erfolgten endoskopischen Eingriff neben der Vergütung für den offenen Eingriff die diagnostische Endoskopie abgerechnet werden.
- 13.
Sofern an derselben Lokalisation mit demselben Zugang mehrere Eingriffe in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt werden, sind die Gebühren ab der zweiten Hauptleistung um 10% zu mindern.
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10659, 10660, 10661, 10662, 10681, 10682, 10683, 10684, 10686 oder 10688 für jede zusätzliche, separate Dünndarmsegmentresektion,
einschließlich Anastomosen, ggf. einschließlich - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision (en) und/oder Probepunktion (en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch
153,66 €Nächste ZifferOperative Beseitigung von Lageanomalien innerhalb des Magen-Darmtraktes, eines Volvulus oder einer Darminvagination,
ggf. einschließlich - Beseitigung innerer Hernien - Lösen von Verwachsungen und Mobilisieren von Magen, Darm und/oder Bauchorganen - Freilegung der Ureteren im Falle einer Dickdarmbeteiligung - Übernähung von Serosadefekten - Maßnahmen zur Ileus- und oder Rezidivprophylaxe - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum)
583,37 €