GOÄNeuKompass

Ziffer

10683

897,25

Teilresektion des Kolons

(z.B. Ileozökalresektion, Hemikolektomie rechts oder links, Transversumresektion, Sigmaresektion), ggf. einschließlich - mit Resektion des oralen Rektumdrittels - Resektion des lleozökalpols einschließlich des terminalen lleums - Darstellung der Ureteren - entweder Wiederherstellung der Kontinuität mit Anastomosen oder Anlage eines Enterostomas - Verlagerung von Darm im Rahmen des Wiederanschlusses - loko-regionärer Lymphknotendissektion - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch

Mögliche Zuschläge (13)

10685Zuschlag
349,45 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10683 oder 10684 für Resektion von mindestens zwei Dritteln des Rektums, sofern die Kolonteilresektion Abschnitte oberhalb der aboralen Descendenshälfte betrifft,

ggf. einschließlich - Identifizierung/Schonung der Ureteren - entweder Wiederherstellung der Kontinuität mit Anastomosen bzw. einfacher Reservoirbildung (z.B. transversale Koloplastie, Pouch- oder End-zu-Seit- Anastomose) oder Anlage eines Enterostomas - loko-regionärer Lymphknotendissektion - totaler Entfernung des Mesorektums - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern

10691Zuschlag
239,42 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10683, 10684, 10686 oder 10688 für erweiterte Kolonresektion mit Entfernung der Gallenblase,

ggf. einschließlich - Darstellen, Punktieren und Mobilisieren von Gallenblase und Gallengängen - Versorgung des Gallenblasenbettes an der Leber - loko-regionärer Lymphknotendissektion - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion (en) - Drainage der Gallengänge

10692Zuschlag
999,45 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10683, 10684, 10686 oder 10688 für erweiterte Kolonresektion mit (Teil)Entfernung des Pankreas oder einer Niere,

ggf. einschließlich - Darstellen und Mobilisieren von Niere, Nebenniere und Ureter bzw. von Pankreas und anderen Oberbauchorganen - Wiederherstellung der Passage von Pankreassekret bzw. Harn einschließlich Anastomosen - loko-regionärer Lymphknotendissektion - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en)

10693Zuschlag
139,78 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10614, 10616, 10683, 10686 oder 10688 für die Bildung einer oder mehrerer Netzplombe(n)

10694Zuschlag
153,66 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10659, 10660, 10661, 10662, 10681, 10682, 10683, 10684, 10686 oder 10688 für jede zusätzliche, separate Dünndarmsegmentresektion,

einschließlich Anastomosen, ggf. einschließlich - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision (en) und/oder Probepunktion (en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch

10695Zuschlag
460,98 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10659, 10660, 10661, 10662, 10681, 10682, 10683, 10684, 10686 oder 10688 für jede zusätzliche, separate Resektion eines Dünndarmsegmentes von mehr als 30 cm Länge einschließlich Anastomosen,

ggf. einschließlich - Verlagerung des Darms - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern - Übernähung von Serosadefekten - Maßnahmen zur Ileusprophylaxe - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch

10707Zuschlag
239,42 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10677, 10683, 10684, 10686, 10688, 10703, 10704 oder 10705 für separat und gezielt durchgeführte, radikal- systematische Lymphadenektomie der Mesenterialgefäße (Kategorie III),

ggf. einschließlich - Eingriffen am Lymphsystem - Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - Präparation und Versorgung beteiligter Blutgefäße - Identifizierung/Schonung der Ureteren - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum)

10708Zuschlag
557,38 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10683, 10684, 10686, 10688, 10703, 10704 oder 10705 für die erweiterte radikale, para- und interaortokavale Lymphadenektomie ab Nierenhilus nach kaudal bis zur ersten Iliacabifurkation oder Ausräumung der Foramina obturatoria (Kategorie IV),

ggf. einschließlich - Dissektion der Mesenterialwurzel - präsakraler Lymphadenektomie - Eingriffen am Lymphsystem - Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - Präparation und Versorgung beteiligter Blutgefäße - Identifizierung/Schonung der Ureteren - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum)

10709Zuschlag
499,72 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10683, 10684, 10686, 10688 oder 10705 für erweiterte Kolon- bzw. Rektumresektion mit Entfernung von Uterus und/oder Adnexen,

ggf. einschließlich - Darstellen und Mobilisieren von Uterus, Adnexen, Harnblase (mit Freilegung der Ureteren) und anderen Unterbauchorganen - plastischer Versorgung von Vaginalstumpf und/oder Beckenboden - loko-regionärer Lymphknotendissektion - Gewebeentnahm (e) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en)

10710Zuschlag
718,27 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10683, 10684, 10686 oder 10705 für erweiterte Kolon- bzw. Rektumresektion mit Entfernung der Milz oder (von Teilen) der Harnblase,

ggf. einschließlich - Darstellen und Mobilisieren von Harnblase (mit Freilegung der Ureteren) und anderen Unterbauchorganen oder von Milz und anderen Oberbauchorganen - Wiederherstellung der Harnpassage bzw. Verpflanzung und Schienung von Harnleitern - loko-regionärer Lymphknotendissektion - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion (en)

10798Zuschlag
391,06 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10162, 10164, 10217, 10677, 10683, 10684, 10686, 10703, 10704, 10705, 10796 oder 10797 für Lymphknotendissektion, pelvin oder im Bereich der A. iliaca externa,

ggf. einschließlich - präsakraler Lymphadenektomie - Eingriffen am Lymphsystem - Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - Präparation und Versorgung beteiligter Blutgefäße - Freilegung der Ureteren - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum), je Seite

10803Zuschlag
956,60 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10677, 10683, 10684, 10686, 10703, 10704, 10705, 10796, 10797, 10800 oder 10802 für separat und gezielt durchgeführte Lymphknotendissektion im Bereich der Foramina obturatoria (Kategorie IV),

ggf. einschließlich - beidseitiger Dissektion - präsakraler Lymphadenektomie - Eingriffen am Lymphsystem - Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - Präparation und Versorgung beteiligter Blutgefäße - Identifizierung/Schonung der Ureteren - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum)

10809Zuschlag
144,44 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10604, 10609, 10613, 10614, 10616, 10658, 10659, 10660, 10661, 10662, 10667, 10668, 10669, 10670, 10676, 10677, 10679, 10681, 10682, 10683, 10684, 10686, 10688, 10696 oder 10808 für Dekompression des Dünn- und/oder Dickdarmes bei Ileus oder Entfernung intraluminal gelegener Fremdkörper,

ggf. einschließlich - Eröffnung und Verschluss des Darms auch mehrfach - Freilegung der Ureteren im Falle einer Dickdarmbeteiligung - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern - Übernähung von Serosadefekten - Maßnahmen zur Ileusprophylaxe - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

XVII. Viszeralchirurgie

  1. 1.

    Das Ausmaß der Lymphknotendissektionen folgt einer anatomisch begründeten vierteiligen Systematik: Kategorie I - Regionale Lymphadenektomie Entfernung in unmittelbarer Nachbarschaft zum Zielorgan (z.B. beim Magenkarzinom Lymphknoten direkt an der großen und kleinen Kurvatur liegend) Kategorie II - Loko-regionäre Lymphadenektomie Entfernung von Lymphknoten entlang größerer versorgender Gefäße des Zielorgans (z.B. beim Magenkarzinom Lymphknoten entlang der A. gastrica sinistra und A. hepatica communis) Kategorie III - Radikale systematische Lymphadenektomie Erweiterte Entfernung von Lymphknoten einer Region außerhalb des alleinigen Versorgungsgebiets des Zielorgans (z.B. beim Magenkarzinom paraaortal oder interaortokaval) Kategorie IV - Supraradikale Lymphadenektomie Entfernung von zusätzlichen Lymphknoten-Regionen, die nicht von Kategorie I bis III umfasst sind (z.B. beim Magenkarzinom Lymphknoten im hinteren unteren Mediastinum) oder extraanatomische Lymphadenektomie bei einem Rezidiveingriff und/oder aberranter Metastasierung

  2. 2.

    Die Leistungen des Abschnitts L XVII beinhalten auch ohne explizite Aufzählung insbesondere auch peranale bzw. perineale offen chirurgische Zugänge sowie perkutane Sondierungen, die mikrochirurgische Operationstechnik, Rendezvous-Prozeduren und Dichtigkeitsprüfungen von Anastomosen.

  3. 3.

    Die in den Leistungslegendierungen als fakultativer Leistungsinhalt genannte Adhäsiolyse im Rahmen des operativen Zugangs zum Zielorgan ist Bestandteil der operativen Leistungen, sofern sie auf einen Quadranten beschränkt ist.

  4. 4.

    Die in den Leistungslegendierungen als fakultative Leistungsinhalte genannten Probeexzisionen oder Aspirationen oder Probeentnahmen oder Probepunktionen sind Bestandteil der operativen Leistungen, sofern sie auf das Zielorgan beschränkt sind.

Allgemeine Bestimmungen

L. Chirurgie

  1. 1.

    Die Leistungen des Kapitels L beinhalten auch ohne explizite Aufzählung folgende daneben nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen, sofern sich aus den Leistungsbeschreibungen nichts Abweichendes ergibt: - alle Maßnahmen zur Operationsplanung und -dokumentation (z.B. Operationsbericht, Videoaufzeichnungen), - alle Maßnahmen zur Lagerung (z.B. unter Verwendung von Lagerungsschienen, auch postoperativ in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zum operativen Eingriff), Halterung und/oder Polsterung des Gelenks, - alle intraoperativen Maßnahmen zur Kühlung oder zur Blutstillung (chirurgisch mittels Unterbindung, medikamentös oder apparativ), - (Gelenk-) Spülungen und Drainagen, - Verbände zur Wundabdeckung, - Schienen, ausgenommen sind im unmittelbar zeitlichen Zusammenhang zum operativen Eingriff vom Operateur individuell angefertigte und/oder angepasste Schienen, - Anlegen einer Blutleere oder Blutsperre, - Einlegen von Medikamententrägern, - intraoperatives Einbringen von Medikamenten durch den Operateur (z.B. zur Schmerztherapie), - prä-, intra- und postoperative Funktions- oder Stabilitätsprüfungen, - Gelenkmobilisationen ohne Dokumentation des Bewegungsumfangs, - Durchleuchtungen/Einsatz eines Bildwandlers, - das Ausschneiden von Hautnarben, - intraoperative Punktionen, - intraoperative Markierungen, ausgenommen sind Markierungen im Rahmen von Leistungen des Abschnitts L I, - An- bzw. Nachzeichnen der Schnittführung, - intraoperative Lagekontrollen, unabhängig von der Methode, - Gewinnung von Untersuchungsmaterial für zytologische, mikrobiologische oder Laboratoriumsuntersuchungen (z.B. Abstriche), - intraoperative Entnahme von Gewebeproben, - Anforderung von Untersuchungen von intraoperativ gewonnenen Materialien sowie deren sachgerechte Herrichtung und Verpackung, - Aufstellen eines postoperativen Behandlungsplans für die unmittelbare postoperative Phase, - Verwendung von Hämostyptika, - intraoperative Prüfung der Durchblutung und ggf. angelegter Anastomosen

  2. 2.

    Die Leistungen beinhalten auch ohne explizite Aufzählung alle Eröffnungs- und Verschlussleistungen, soweit in den einzelnen Abschnitten des Kapitels L nichts anderes geregelt ist.

  3. 3.

    Werden intraoperativ Strukturen, die im operativen Zielgebiet verlaufen, zu ihrer Schonung präpariert und dargestellt, kann dafür keine gesonderte Gebührenposition berechnet werden. Davon ausgenommen sind begründbare anatomische Fehllagen oder Verlagerung infolge von vorhergehenden operativen Eingriffen sowie rekonstruktive Maßnahmen im Zusammenhang mit Unterbindung und Übernähung von Gefäßen. Die alleinige Unterbindung eines Gefäßes kann nicht gesondert berechnet werden, sofern nicht in den Gebührennummern etwas Abweichendes geregelt ist.

  4. 4.

    Probeexzisionen dienen der Gewebsentnahmen zur histologischen Diagnostik. Erfolgt dieselbe Probeexzision im Rahmen einer anderen Operation, kann sie nicht gesondert berechnet werden.

  5. 5.

    Die Begriffe klein/groß folgen den folgenden Angaben bzw. Definitionen, sofern in den Gebührenpositionen nichts anderes angegeben ist: 1. Länge: klein entspricht bis 3 cm, groß entspricht größer als 3 cm. 2. Fläche: klein entspricht bis 4 cm², groß entspricht größer als 4 cm². 3. Volumen: klein entspricht bis 1 cm³, groß entspricht größer als 1 cm³. 4. Eingriffe am Kopf (inklusive Mundhöhle) und an den Händen: Aufgrund des Schweregrades sind diese Eingriffe als groß definiert. 5. Sofern nichts anderes in den Gebührenpositionen erwähnt ist, gelten für die Anwendung der Begriffe unter 1. bis 3. die Schnittführung bzw. die Größe des Resektates. 6. Bei der operativen Behandlung mehrerer Strukturen über eine Schnittführung zählt für die Anwendung der Begriffe 1. bis 3. diese Schnittführung.

  6. 6.

    Unter einem Simultaneingriff versteht man eine vom Kerneingriff unabhängige Intervention, die auch zu einem anderen Zeitpunkt erbracht werden könnte, ohne das Ergebnis des Haupteingriffs zu beeinflussen. Die Abrechnung eines Simultaneingriffs setzt zwei voneinander differente Indikationen (ICD-Schlüssel oder unverschlüsselte Diagnose/n im Volltext) voraus. Als differente Indikation gilt auch eine andere Lokalisation, sofern in der Leistungslegende nichts Abweichendes geregelt ist. Sofern ein Simultaneingriff innerhalb der GOÄ als Zuschlag im Zusammenhang mit einem anderen Eingriff aufgeführt ist, ist in der Abrechnung dieser Zuschlag zu verwenden.

  7. 7.

    Sofern für einen Zeitbezug der Begriff intraoperativ verwendet wird, versteht man darunter den Zeitraum zwischen Schnitt und Naht (Schnitt-Naht-Zeit). Unter dem Begriff präoperativ versteht man den Zeitraum vor, unter postoperativ den Zeitraum nach der Schnitt-Naht-Zeit im Zusammenhang mit dem operativen Eingriff.

  8. 8.

    Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten) oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachter hämorrhagischer Diathese kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt-Naht-Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles, wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.

  9. 9.

    Bei chirurgischen Eingriffen (offen, endoskopisch oder laparoskopisch) innerhalb des Bauchraumes bei Schwangeren ab der vollendeten 12. Schwangerschaftswoche kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen.

  10. 10.

    Bei chirurgischen Eingriffen (offen, endoskopisch oder laparoskopisch) bei Frühgeborenen (= Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern der Eingriff vor dem Erreichen des regulären Geburtstermins (ET) stattfindet. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen.

  11. 11.

    Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.

  12. 12.

    Diagnostische Leistungen des Kapitels L sind bei derselben Lokalisation mit demselben Zugang neben therapeutischen Leistungen des Kapitels L nicht berechnungsfähig. Bei einem medizinisch erforderlichen Umstieg von einem geplanten endoskopischen Eingriff auf ein offenes Vorgehen kann für den nicht erfolgten endoskopischen Eingriff neben der Vergütung für den offenen Eingriff die diagnostische Endoskopie abgerechnet werden.

  13. 13.

    Sofern an derselben Lokalisation mit demselben Zugang mehrere Eingriffe in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt werden, sind die Gebühren ab der zweiten Hauptleistung um 10% zu mindern.

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