GOÄNeuKompass
Ziffer
4841
16,51 €Tonometrische Untersuchung mit bis zu drei Messungen
Abrechnungsbestimmung
Die Leistung nach Nummer 4841 ist einmal je Kalendertag berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4841 ist neben der Leistung nach Nummer 4842 nicht berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
I. Leistungen der konservativen Augenheilkunde
- 1.
Die diagnostischen Leistungen des Kapitels I umfassen die Leistungserbringung auch für beide Augen, soweit in den einzelnen Leistungsbeschreibungen nichts anderes bestimmt ist. Therapeutische Leistungen des Kapitels I sind bei beidseitiger Erbringung je Auge berechnungsfähig.
Vorherige Ziffer
4840Zuschlag
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4838 oder 4839 für die konservative Eröffnung von Verengungen oder Verwachsungen der ableitenden Tränenwege,
je Auge
10,09 €Nächste Ziffer4842
