GOÄNeuKompass
Ziffer
4840
Zuschlag10,09 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4838 oder 4839 für die konservative Eröffnung von Verengungen oder Verwachsungen der ableitenden Tränenwege,
je Auge
Zuschlag für (2)
4838
18,24 €Untersuchung der Durchgängigkeit der ableitenden Tränenwege,
z.B. durch Sondierung, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Spülung - Salbenfüllung, je Auge
4839
40,41 €Untersuchung der Durchgängigkeit der ableitenden Tränenwege beim Kind bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,
z.B. durch Sondierung, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie Spülung - Salbenfüllung, je Auge
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
I. Leistungen der konservativen Augenheilkunde
- 1.
Die diagnostischen Leistungen des Kapitels I umfassen die Leistungserbringung auch für beide Augen, soweit in den einzelnen Leistungsbeschreibungen nichts anderes bestimmt ist. Therapeutische Leistungen des Kapitels I sind bei beidseitiger Erbringung je Auge berechnungsfähig.
Vorherige Ziffer
4839
Untersuchung der Durchgängigkeit der ableitenden Tränenwege beim Kind bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,
z.B. durch Sondierung, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie Spülung - Salbenfüllung, je Auge
40,41 €Nächste Ziffer4841
