GOÄNeuKompass
4608
Zuschlag373,94 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4605 für die verlängerte Kultivierung in das Blastozystenstadium,
einschließlich - Umsetzen und Kultivierung (ggf. mittels Sequenzkultur) ab dem 3. Tag nach dem Ansetzen der Prä-Embryonen-Kultur - mikroskopisch-zytologischer Untersuchung zur Beurteilung der Embryonenentwicklung und -morphologie - aller vorbereitenden/begleitenden Maßnahmen (u.a. Temperatur/-Gaseichung, Ansetzen Kulturmedium, etc.) - notwendiger Dokumentation nach Transplantationsgesetz, Gesetz zum Schutz von Embryonen, Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion sowie ggf. bestehenden landesrechtlichen Regelungen der zuständigen Landesärztekammer und Arzneimittelgesetz in der jeweils gültigen Fassung
Der Zuschlag nach Nummer 4608 ist im Rahmen eines Versuchs auch bei mehr als einer verlängerten Kultivierung nur einmal berechnungsfähig. Bei Nutzung von kryokonserviertem Material ist die Leistung nach Nummer 4608 erneut einmal je Versuch berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
I. Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
- 1.
Ein Versuch beinhaltet alle Maßnahmen mit dem Ziel der Herbeiführung einer Schwangerschaft wie hormonelle Stimulation, Insemination, In-Vitro-Fertilisation einschließlich Embryonentransfer, intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) bis maximal zum ersten Schwangerschaftstest.
- 2.
Neben den Leistungen nach Nummer 4600, 4602, 4603 oder 4611 sind die Leistungen nach Nummer 1200, 1222, 1226 oder 1227 sowie die dazugehörenden Zuschläge nicht berechnungsfähig.
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4605 für Anlage einer Prä-Embryonen-Kultur bei IVF oder ICSI,
einschließlich - Umsetzen von Pronucleus-Zellen - Kultivierung bis zu zwei Tagen - mikroskopisch-zytologischer Untersuchung zur Beurteilung der Embryonenentwicklung und -morphologie, je Versuch
668,54 €Nächste ZifferBiochemische oder mechanische Spermienpräparation aus Gewebe oder Punktat des Hodens oder Nebenhodens,
einschließlich - notwendiger Dokumentation nach Transplantationsgesetz, Gesetz zum Schutz von Embryonen, Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion sowie ggf. bestehenden landesrechtlichen Regelungen der zuständigen Landesärztekammer und Arzneimittelgesetz in der jeweils gültigen Fassung - Auftauen einer kryokonservierten Hodengewebsprobe (HGP) - aller notwendigen Spermienpräparationen und Kapazitationen, bis zu zwei Stunden Suchzeit
205,32 €