GOÄNeuKompass
4605
820,94 €In-Vitro-Fertilisation (IVF), evtl. mit ICSI,
einschließlich -Fertilisation der Eizellen durch Hinzufügen der Spermiensuspension oder zusätzlich abzurechnender Mikroinsemination nach Nummer 4606 - Präparation der Oozyten vor Anlegen der Eizellkulturen - Anlegen der Eizell-Spermien-Kulturen - Putzen der Eizell-Kumuluskomplexe mit mikroskopisch-zytologischer Untersuchung zur Beurteilung der Befruchtung - Pronucleus-Kultivierung bis zum ersten Tag nach der Eizellentnahme - aller vorbereitenden/begleitenden Maßnahmen (u.a. Temperatur/-Gaseichung, Ansetzen Kulturmedium etc.) - notwendiger Dokumentation nach Transplantationsgesetz, Gesetz zum Schutz von Embryonen, Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion sowie ggf. bestehenden landesrechtlichen Regelungen der zuständigen Landesärztekammer und Arzneimittelgesetz in der jeweils gültigen Fassung
Die Leistung nach Nummer 4605 ist im Rahmen eines Versuchs nur einmal berechnungsfähig. Bei Mehrfachberechnung ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.
Mögliche Zuschläge (3)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4605 für die intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), bis zu fünf Eizellen,
einschließlich - Präparation der Eizellen und Spermien mit anschließender mikroskopischer Durchführung der Mikroinjektion einzelner Spermien in Metaphase II Oozyten - Aufsuchen/Immobilisation eines Spermiums - Vorbehandlung des Follikelpunktats - Entfernung des Eizellkumulus - aller vorbereitender Maßnahmen (u.a. Justierung, Eichung) - notwendiger Dokumentation nach Transplantationsgesetz, Gesetz zum Schutz von Embryonen, Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion sowie ggf. bestehenden landesrechtlichen Regelungen der zuständigen Landesärztekammer und Arzneimittelgesetz in der jeweils gültigen Fassung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4605 für Anlage einer Prä-Embryonen-Kultur bei IVF oder ICSI,
einschließlich - Umsetzen von Pronucleus-Zellen - Kultivierung bis zu zwei Tagen - mikroskopisch-zytologischer Untersuchung zur Beurteilung der Embryonenentwicklung und -morphologie, je Versuch
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4605 für die verlängerte Kultivierung in das Blastozystenstadium,
einschließlich - Umsetzen und Kultivierung (ggf. mittels Sequenzkultur) ab dem 3. Tag nach dem Ansetzen der Prä-Embryonen-Kultur - mikroskopisch-zytologischer Untersuchung zur Beurteilung der Embryonenentwicklung und -morphologie - aller vorbereitenden/begleitenden Maßnahmen (u.a. Temperatur/-Gaseichung, Ansetzen Kulturmedium, etc.) - notwendiger Dokumentation nach Transplantationsgesetz, Gesetz zum Schutz von Embryonen, Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion sowie ggf. bestehenden landesrechtlichen Regelungen der zuständigen Landesärztekammer und Arzneimittelgesetz in der jeweils gültigen Fassung
Relevante Abrechnungsbestimmungen
I. Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
- 1.
Ein Versuch beinhaltet alle Maßnahmen mit dem Ziel der Herbeiführung einer Schwangerschaft wie hormonelle Stimulation, Insemination, In-Vitro-Fertilisation einschließlich Embryonentransfer, intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) bis maximal zum ersten Schwangerschaftstest.
- 2.
Neben den Leistungen nach Nummer 4600, 4602, 4603 oder 4611 sind die Leistungen nach Nummer 1200, 1222, 1226 oder 1227 sowie die dazugehörenden Zuschläge nicht berechnungsfähig.
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4603 bei Follikelpunktion mit mehr als 12 gewonnenen Eizellen.
32,59 €Nächste ZifferZuschlag zu der Leistung nach Nummer 4605 für die intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), bis zu fünf Eizellen,
einschließlich - Präparation der Eizellen und Spermien mit anschließender mikroskopischer Durchführung der Mikroinjektion einzelner Spermien in Metaphase II Oozyten - Aufsuchen/Immobilisation eines Spermiums - Vorbehandlung des Follikelpunktats - Entfernung des Eizellkumulus - aller vorbereitender Maßnahmen (u.a. Justierung, Eichung) - notwendiger Dokumentation nach Transplantationsgesetz, Gesetz zum Schutz von Embryonen, Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion sowie ggf. bestehenden landesrechtlichen Regelungen der zuständigen Landesärztekammer und Arzneimittelgesetz in der jeweils gültigen Fassung
1825,82 €