GOÄNeuKompass

Abschnitt

III. Strahlentherapie

Allgemeine Bestimmungen

III. Strahlentherapie

  1. 1.

    Die Leistungen des Abschnitts O III sind sowohl für die Behandlung benigner als auch maligner Erkrankungen berechnungsfähig. Die Bestrahlungsserie umfasst alle Bestrahlungssitzungen der Strahlenbehandlung eines Zielvolumens oder aller onkologisch zusammenhängender Zielvolumina (T und N), unabhängig davon, ob die Strahlenbehandlung geplant oder ungeplant unterbrochen wurde. Das Zielvolumen bei benignen und malignen Erkrankungen ist das Volumen, in denen ein definiertes Behandlungsziel (Gesamtdosis), unter Anwendung einer einheitlichen Bestrahlungstechnik und Energiedosis (Einzeldosis), erreicht werden soll. Sollen in räumlich zusammenhängenden, unmittelbar nebeneinanderliegenden oder sich überlappenden Zielvolumina unterschiedliche Energiedosen appliziert werden, so werden entsprechend unterschiedliche klinische Zielvolumina festgelegt. Zielvolumen sind z.B.: Primärtumor, Tumorloge, Primärtumorregion, Metastasen oder regionale Lymphabflusswege. Ein Zielvolumen kann auch ein Teilvolumen innerhalb eines größeren Volumens sein (simultan integrierter Boost). Primärtumor bzw. Primärtumorregion und Lymphabflusswege stellen grundsätzlich zwei Zielvolumina dar. Bei der Rechnungsstellung sind die Zielvolumina zu benennen, zu nummerieren und mit der entsprechenden applizierten Gesamtdosis (in Gy) zu versehen. Zusätzlich ist die applizierte Strahlendosis für jedes Zielvolumen je Behandlungstag anzugeben. Bei räumlich nicht zusammenhängenden Zielvolumina, ohne unmittelbaren Kontakt handelt es sich um jeweils ein 1. Zielvolumen. Die Bestrahlungssitzung umfasst den Zeitraum, in dem die geplante Tagesdosis appliziert wird. Ausnahme bildet die geplante Hyperfraktionierung, die in der Rechnung medizinisch zu begründen ist. Der zeitliche Mindestabstand zwischen zwei Bestrahlungssitzungen im Sinne der Hyperfraktionierung muss mindestens sechs Stunden betragen. Die Uhrzeiten sind in der Rechnung anzugeben.

  2. 2.

    Die Leistung nach Nummer 13614, 13637 oder 13638 ist entsprechend der applizierten Gesamtdosis (in Gy) am Ende einer Bestrahlungsserie einmal je vollem Gy, je Zielvolumen berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 13615, 13617, 13618, 13633, 13634 ist entsprechend der applizierten Gesamtdosis (in Gy) am Ende einer Bestrahlungsserie einmal je vollem Gy für das erste Zielvolumen berechnungsfähig. Jedes weitere Zielvolumen ist anteilig entsprechend der Legendierung berechnungsfähig. Die Festlegung der Ausdehnung oder der Anzahl der Zielvolumina und Einstellungen muss indikationsgerecht erfolgen.

  3. 3.

    Ein Bestrahlungsplan kann je Bestrahlungsserie nur für das erste Zielvolumen einmal berechnet werden. Eine Mehrfach- oder Nebeneinanderberechnung der Bestrahlungsplanung nach Nummer 13600, 13601, 13602, 13603, 13607, 13608, 13609 oder 13610 bei der Behandlung desselben Krankheitsfalls ist nur zulässig bei wesentlichen Änderungen der Bestrahlungstechnik, Wechsel der Energie- bzw. Strahlenart, Shrinking Field Technik und Änderung der Zielvolumina bei Tumorprogress bzw. -regress. Die Mehrfach- oder Nebeneinanderberechnung sind in der Rechnung anzugeben und medizinisch zu begründen.

  4. 4.

    Bei Berechnung einer Leistung für Bestrahlungsplanung sind in der Rechnung anzugeben: die Diagnose und je Zielvolumen die Bestrahlungsart und die Gesamtdosis. Mit den Gebühren für die Bestrahlungsplanung sind die Kosten für Dokumentation(en) und die Aufbewahrung von Datenträgern abgegolten.

  5. 5.

    Die Leistungen für die High-Dose-Rate (HDR)-Brachytherapie beinhalten die Beladung von Applikator(en), Nadel(n) oder eines oder mehrerer Kanäle mit radioaktiven Materialien, im Rahmen der Bestrahlung. Die Kosten der radioaktiven Quellen für die HDR-Brachytherapie können als Sachkosten nicht gesondert berechnet werden.

  6. 6.

    Cyberknife- und Gammaknife-Techniken sind mit den Gebührenpositionen der Stereotaxie des Abschnitts O III abzurechnen.

  7. 7.

    Bei jeder Strahlentherapiebehandlung ist grundsätzlich einer Hypofraktionierung der Vorrang einzuräumen, sofern diese in den entsprechenden Leitlinien als medizinisch gleichwertig oder überlegen eingestuft wird. Eine Abweichung von dieser Regel ist zu begründen.

13600
28,04 €

Erstellung eines nicht-rechnergestützten Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach Nummer 13614 oder 13615,

ggf. einschließlich Simulation, je Zielvolumen

Ausschlüsse:13608
13601
365,00 €

Erstellung eines rechnergestützten Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach Nummer 13614, 13615, 13619, 13620 oder 13625,

ggf. einschließlich Simulation, je Zielvolumen bei perkutaner Bestrahlung oder je Bestrahlungsserie bei Brachytherapie

Ausschlüsse:13608
Zuschläge:13613
13602
560,00 €

Erstellung eines rechnergestützten individuellen 3D-Bestrahlungsplans bei Strahlentherapie nach den Leistungen nach Nummer 13615 oder 13620,

einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz - Festlegung des Zielvolumens - Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - inverser oder durch Kl gestützter Optimierung, einmal je erstes Zielvolumen

Ausschlüsse:13608
Zuschläge:13613
13603
303,87 €

Erstellung eines rechnergestützten individuellen 3D-Bestrahlungsplans bei der High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie mit bis zu 10 Nadeln, Applikatoren oder Kanälen nach den Leistungen nach Nummer 13621, 13623, 13624, 13625, 13626 oder 13627 anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz,

einschließlich - Röntgenlokalisation - Festlegung des Zielvolumens - individuelle Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion, - schnittbildgestützte Navigation - Simulation - inverser oder durch Kl gestützter Optimierung, je Bestrahlungssitzung

Zuschläge:13605, 13606
13604
317,28 €

Erstellung eines rechnergestützten individuellen 3D-Bestrahlungsplans bei der permanenten interstitiellen Low-Dose-Rate (LDR) Brachytherapie mit bis zu 10 Nadeln, Applikatoren oder Kanälen bzw. bei der Verwendung von Augenapplikatoren, nach den Leistungen nach Nummer 13622 oder 13629 anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz,

einschließlich - Röntgenlokalisation - Festlegung des Zielvolumens - individuelle Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - schnittbildgestützte Navigation - Simulation - inverser oder durch Kl gestützter Optimierung, je Bestrahlungsserie

Zuschläge:13605, 13606
13605Zuschlag
60,35 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13603 oder 13604 bei Anwendung von mehr als 10 Nadeln, Applikatoren oder Kanälen

13606Zuschlag
36,21 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13603 oder 13604 für Realtime-Planning und/oder Post-Planning

13607
2516,95 €

Erstellung einer rechnergestützten individuellen Bestrahlungsplanung für die stereotaktische Bestrahlung nach den Leistungen nach Nummer 13616 oder 13617,

einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz - Festlegung des Zielvolumens - individuelle Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - Kl gestützter Optimierung - Individueller Dosimetrie und Qualitätssicherung - Verwendung besonderer Algorithmen zur Bestimmung der Fluenzmatrizen der einzelnen Strahlenfelder - inverser Planung, bei der aus der Form des Zielvolumens sowie unter Berücksichtigung der spezifizierten Toleranzdosen die Fluenzprofile berechnet werden, einmal je erstes Zielvolumen

Ausschlüsse:13608
Zuschläge:13613
13608
2323,16 €

Erstellung eines rechnergestützten, individuellen IMRT Bestrahlungsplans für die Leistung nach Nummer 13618,

einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz - Festlegen des Zielvolumens - Individuelle Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane - Individueller Dosimetrie und Qualitätssicherung - Verwendung besonderer Algorithmen zur Bestimmung der Fluenzmatrizen der einzelnen Strahlenfelder - Inverse Planung, bei der aus der Form des Zielvolumens sowie unter Berücksichtigung der spezifizierten Toleranzdosen die Fluenzprofile berechnet werden, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - Kl gestützter Optimierung, einmal je erstes Zielvolumen

Ausschlüsse:13600, 13601, 13602, 13607, 13609, 13610, 13611
Zuschläge:13613
13609
822,44 €

Rechnergestützte Bestrahlungsplanung für die Ganzkörper- oder Ganzhautbestrahlung nach den Leistungen nach Nummer 13637 oder 13638 über 3D-Planung und/oder in vivo Dosimetrie,

einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz - Festlegung des Zielvolumens - individuelle Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - Kl gestützter Optimierung, je Bestrahlungsserie

Ausschlüsse:13608
Zuschläge:13613
13610
3444,18 €

Erstellung einer rechnergestützten individuellen Bestrahlungsplanung für die Bestrahlung mit Protonen nach der Leistung nach Nummer 13633,

einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchung im 3D-Datensatz - Festlegung des Zielvolumens - individueller Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - Berücksichtigung biologischer Wichtungsfaktoren/robuste Therapieplanung - Kl gestützter Optimierung, einmal je erstes Zielvolumen

Ausschlüsse:10796, 13608
Zuschläge:13613
13611
3444,18 €

Erstellung einer rechnergestützten individuellen Bestrahlungsplanung für die Bestrahlung mit schweren Teilchen nach der Leistung nach Nummer 13634,

einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchung im 3D-Datensatz - Festlegung des Zielvolumens - individueller Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - Berücksichtigung biologischer Wichtungsfaktoren/robuste Therapieplanung - Kl gestützter Optimierung, einmal je erstes Zielvolumen

Ausschlüsse:13608
Zuschläge:13613
13613Zuschlag
15,68 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13601, 13602, 13607, 13608, 13609, 13610 oder 13611 für die individuelle Herstellung von Fixierungshilfen, Kompensatoren und individuell geformten Bleiabsorbern

13614
21,93 €

Bestrahlung mit Photonen (bis zu 1 MeV),

je Zielvolumen, je 1 Gy

13615
93,39 €

Bestrahlung mit Photonen (mehr als 1 MeV) oder Elektronen,

erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z. B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 3 Gy

Zuschläge:13635, 13636, 13643
13616
1822,53 €

Stereotaktische Einzeitbestrahlung (Radiochirurgie) (mehr als 1MeV),

ggf. einschließlich Fixierung, je Zielvolumen je 4 Gy

Zuschläge:13635, 13636, 13643
13617
253,31 €

Fraktionierte stereotaktische Bestrahlung (mehr als 1MeV),

ggf. einschließlich Fixierung, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z. B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 5 Gy

Zuschläge:13635, 13636, 13643
13618
176,10 €

Intensitätsmodulierte Bestrahlung (IMRT) mittels Photonen (mehr als 1MeV) oder Elektronen,

z.B. in Step and shoot-, Sliding window-, VMAT-/Rapid Arc- oder Tomotherapie-Technik, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z. B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 5 Gy

Zuschläge:13635, 13636, 13643
13619
192,31 €

Intraoperative Strahlenbehandlung mit Röntgenstrahlen (bis 400 kV),

je Bestrahlungssitzung

13620
608,33 €

Intraoperative Strahlenbehandlung mit Elektronen oder Photonen (mehr als 1 MeV),

je Bestrahlungssitzung

13621
766,87 €

Intraoperative Strahlenbehandlung mittels High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie,

je Bestrahlungssitzung

Zuschläge:13630, 13631, 13632
13622
336,18 €

Bestrahlung mittels Augenapplikatoren,

je Bestrahlungssitzung

Zuschläge:13630, 13631, 13632
13623
336,18 €

Bestrahlung mittels High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie mit Moulagen,

je Bestrahlungssitzung

Zuschläge:13628, 13630, 13631, 13632
13624
249,02 €

Perkutane Kontaktbestrahlung mittels Radionukliden,

je Bestrahlungssitzung

Zuschläge:13630, 13631, 13632
13625
704,48 €

Bestrahlung mittels intrakavitärer High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie,

je Bestrahlungssitzung

Zuschläge:13628, 13630, 13631, 13632
13626
828,95 €

Bestrahlung mittels intraluminaler High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie,

je Bestrahlungssitzung

Zuschläge:13628, 13630, 13631, 13632
13627
902,54 €

Bestrahlung mittels interstitieller High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie, durch Nadeln, Applikatoren oder Kanäle,

je Bestrahlungssitzung

Zuschläge:13628, 13630, 13631, 13632
13628Zuschlag
847,88 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13623, 13625, 13626 oder 13627 für die Pulsed-Dose-Radiotherapie,

bis zu 24 Stunden

13629
1593,45 €

Bestrahlung mittels permanenter Low-Dose-Rate (LDR) Brachytherapie, durch Nadeln, Applikatoren oder Kanäle,

je Bestrahlungsserie

Zuschläge:13630, 13631, 13632
13630Zuschlag
41,41 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13621, 13622, 13623, 13624, 13625, 13626, 13627 oder 13629 für die Einbringung, Fixierung und Entfernung von bis zu zwei Nadeln, Applikatoren oder Kanälen

13631Zuschlag
124,22 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13621, 13622, 13623, 13624, 13625, 13626, 13627 oder 13629 für die Einbringung, Fixierung und Entfernung von bis zu zehn Nadeln, Applikatoren oder Kanälen

13632Zuschlag
165,63 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13621, 13622, 13623, 13624, 13625, 13626, 13627 oder 13629 für die Einbringung, Fixierung und Entfernung von mehr als zehn Nadeln, Applikatoren oder Kanälen

13633
764,19 €

Bestrahlung mit Protonen bei folgenden Indikationen:

- Chordom oder Chondrosarkom - zerebrale arteriovenöse Malformation (AV) - Uveamelanom, sofern eine Brachytherapie, unabhängig der Technik, ungeeignet ist - Speicheldrüsenkarzinom - Ösophaguskarzinom - Tumor im Kindesalter bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern der Tumor in die Studienkonzepte der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) und/oder der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Radioonkologie (APRO) integriert ist, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z. B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 4 Gy

Zuschläge:13635, 13636
13634
924,44 €

Bestrahlung mit schweren Teilchen bei folgenden Indikationen:

- Chordom oder Chondrosarkom - zerebrale arteriovenöse Malformation (AV) - Uveamelanom, sofern eine Brachytherapie, unabhängig der Technik, ungeeignet ist - Speicheldrüsenkarzinom - Tumor im Kindesalter bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern der Tumor in die Studienkonzepte der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) und/oder der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Radioonkologie (APRO) integriert ist, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z. B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 4 Gy

Zuschläge:13635, 13636
13635Zuschlag
135,00 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13615, 13616, 13617, 13618, 13633 oder 13634 für die atemphasengesteuerte (computergesteuerte Atemtriggerung) Durchführung der Bestrahlung,

je Bestrahlungssitzung

13636Zuschlag
80,00 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13615, 13616, 13617, 13618, 13633 oder 13634 bei bildgeführter Bestrahlung (IGRT), unabhängig von der Art des bildgebenden Verfahrens (einschließlich Cone-Beam-Verfahren),

jedoch nicht bei Verwendung von MR-gesteuerter Bestrahlung, ggf. einschließlich Bildfusion, je Bestrahlungssitzung

13637
176,19 €

Ganzkörperstrahlenbehandlung vor Knochenmark-/Stammzelltransplantation,

je 1 Gy

13638
92,61 €

Strahlenbehandlung der gesamten Haut mit schnellen Elektronen,

je 1 Gy

13639
414,78 €

Lokoregionale Hyperthermie in Kombination mit einer Strahlen- und/oder Chemotherapie mit vorangehender Planung,

einschließlich - kontinuierlicher Temperaturmessung und Dokumentation der gemessenen Parameter, ggf. einschließlich - Überwachung der Vitalparameter - Anlegen und Lagekontrolle von Temperatursonden, je Sitzung

Ausschlüsse:13933, 13934, 13935, 13936, 13937, 13938
13640Zuschlag
20,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 237,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

13641Zuschlag
35,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 237,00 EUR bis zu 465,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

13642Zuschlag
50,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 465,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

13643Zuschlag
360,42 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13615, 13616, 13617 oder 13618 bei MR-gesteuerter Bestrahlung (MR-Linac)

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