GOÄNeuKompass
Ziffer
4854
28,76 €Lokalisation eines intraokularen oder intraorbitalen Fremdkörpers,
z.B. mittels Comberg-Schale, je Auge
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
I. Leistungen der konservativen Augenheilkunde
- 1.
Die diagnostischen Leistungen des Kapitels I umfassen die Leistungserbringung auch für beide Augen, soweit in den einzelnen Leistungsbeschreibungen nichts anderes bestimmt ist. Therapeutische Leistungen des Kapitels I sind bei beidseitiger Erbringung je Auge berechnungsfähig.
