GOÄNeuKompass

Ziffer

4806

48,18

Erstanpassung und Auswahl von Kontaktlinse(n),

einschließlich der Leistungen nach Nummer 4830 und 4832

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 4806 ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

I. Leistungen der konservativen Augenheilkunde

  1. 1.

    Die diagnostischen Leistungen des Kapitels I umfassen die Leistungserbringung auch für beide Augen, soweit in den einzelnen Leistungsbeschreibungen nichts anderes bestimmt ist. Therapeutische Leistungen des Kapitels I sind bei beidseitiger Erbringung je Auge berechnungsfähig.

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