GOÄNeuKompass
Ziffer
4515
145,00 €Systemische Psychotherapie, Einzelbehandlung,
Dauer mindestens 50 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten
Abrechnungsbestimmung
Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten bis zu zweimal an einem Kalendertag berechnungsfähig und gilt dann als in zwei Sitzungen erbracht. Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4515 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Dauer ist in der Rechnung anzugeben.
Mögliche Zuschläge (1)
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
- 1.
Probatorische Sitzungen können als solche gekennzeichnet werden und sind über die psychotherapeutischen Gebührennummern zu berechnen.
Vorherige Ziffer
4514
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung von Kindern, Jugendlichen und Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern,
je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 50 Minuten
50,00 €Nächste Ziffer4516
Systemische Psychotherapie, als Gruppenbehandlung mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern und ggf. zusätzlich deren Angehörigen oder als Familientherapie,
je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten
85,00 €