GOÄNeuKompass

Ziffer

4418

40,08

Psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr als Gruppenbehandlung mit höchstens 6 Teilnehmern,

unter Berücksichtigung familiendynamischer und entwicklungsbezogener Faktoren, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 50 Minuten

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 4418 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4418 ist neben der Leistung nach Nummer 4419 nicht berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische Medizin

  1. 1.

    Probatorische Sitzungen können als solche gekennzeichnet werden und sind über die psychotherapeutischen Gebührennummern zu berechnen.

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