GOÄNeuKompass

Ziffer

4303

83,18

Videogestützte neurologische Untersuchung und/oder dreidimensionale Bewegungsanalyse, auch zur Therapieüberwachung, z.B. bei Morbus Parkinson,

Dauer mindestens 30 Minuten

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 4303 ist unabhängig von der Dauer nur einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4303 ist nicht neben der Leistung nach Nummer 4300, 4301 oder 4302 berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

I. Neurologie, Neuropädiatrie

  1. 1.

    Bei einer Staffelung nach Funktions-/Untersuchungsbereichen ist die Anzahl der tatsächlich untersuchten Bereiche in der Rechnung anzugeben.

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