GOÄNeuKompass
18
51,30 €Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus,
einschließlich der Untersuchung - der Haut, der sichtbaren Schleimhäute - der Brust- und Bauchorgane - der Stütz- und Bewegungsorgane sowie - einer orientierenden neurologischen Untersuchung
Relevante Abrechnungsbestimmungen
B. Grundleistungen, Allgemeinmedizin
- 1.
Die Leistungen nach Nummer 1 oder 4 und/oder 14 bis 18 können an demselben Kalendertag nur dann mehr als einmal berechnet werden, wenn dies durch die Art der Erkrankung geboten war. Bei mehrmaliger Berechnung ist die jeweilige Uhrzeit der Leistungserbringung in der Rechnung anzugeben.
- 2.
Beratungs-, Gesprächs-, Schulungs- und/oder Betreuungsleistungen sind nicht neben Leistungen berechnungsfähig, die diese als Teilleistungen enthalten und nicht während der Erbringung anderer Leistungen. Eine Erbringung von Beratungs-, Gesprächs-, Schulungs- und/oder Betreuungsleistungen vor oder im Anschluss an eine andere Leistung ist berechnungsfähig.
- 3.
Untersuchungsleistungen sind nicht neben Leistungen berechnungsfähig, die diese als Teilleistungen enthalten.
- 4.
Mehr als zwei Visiten an demselben Kalendertag können nur berechnet werden, wenn sie durch die Art der Erkrankung geboten waren. Bei der Berechnung von mehr als zwei Visiten an demselben Kalendertag ist die jeweilige Uhrzeit der Visiten in der Rechnung anzugeben. Anstelle oder neben der Visite im Krankenhaus sind die Leistungen nach Nummer 1, 2 oder 3, 14 bis 18 und/oder 20 und 21 nicht berechnungsfähig.
- 5.
Besuchsgebühren nach Nummer 203 und/oder 205 sind für Besuche von Krankenhaus- und Belegärzten im Krankenhaus nicht berechnungsfähig.
- 6.
Terminvereinbarungen sind nicht berechnungsfähig, sofern im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, die Mammae, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (ggf. einschließlich Nieren und ableitender Harnwege),
bei dem Hautorgan einschließlich: - Inspektion der gesamten Haut, der Hautanhangsgebilde und sichtbaren Schleimhäute, ggf. einschließlich Prüfung des Dermographismus und Untersuchung mittels Glasspatel; bei den Stütz- und Bewegungsorganen einschließlich: - Inspektion, Palpation und orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und der Wirbelsäule, Prüfung der Reflexe; bei den Brustorganen einschließlich: - Auskultation von Herz und Lunge, Perkussion der Lunge, ggf. einschließlich Blutdruckmessung; bei den Mammae einschließlich: - Inspektion und Palpation inklusive der regionalen Lymphabflusswege; bei den Bauchorganen einschließlich: - Palpation, Perkussion und Auskultation der Bauchorgane, palpatorischer Prüfung der Bruchpforten und der Nierenlager; bei dem weiblichen Genitaltrakt einschließlich: - bimanuelle Untersuchung der Gebärmutter und der Adnexe, Inspektion des äußeren Genitals, der Vagina und der Portio uteri, ggf. einschließlich Digitaluntersuchung des Enddarms, ggf. einschließlich Palpation der Nierenlager und des Unterbauchs
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