GOÄ Novelle 2026: Was die neue GOÄ bedeutet
Dreißig Jahre Stillstand, ein 948-Seiten-Entwurf und ein politisches Zeitfenster: Wir ordnen die GOÄ-Reform ein, vergleichen alt und neu und zeigen, was sich für die Privatabrechnung konkret ändert.

Die Gebührenordnung für Ärzte regelt, wie privatärztliche Leistungen in Deutschland vergütet werden. Seit ihrer Einführung 1982 wurde sie nur einmal substanziell angepasst, nämlich bei der Teilnovellierung 1996. Seitdem hat sich die Medizin fundamental weiterentwickelt, die GOÄ jedoch nicht. Jetzt steht die umfassendste Reform seit über vier Jahrzehnten unmittelbar bevor. Dieser Beitrag gibt einen vollständigen Überblick über die GOÄ Novelle: warum sie nötig ist, wo der Entwurf politisch steht und was die neue GOÄ konkret verändert.
Warum die GOÄ Novelle überfällig ist
Die aktuelle GOÄ stammt in ihrer Grundstruktur aus dem Jahr 1982. Die letzte echte Teilnovellierung erfolgte mit der 4. Änderungsverordnung vom 18. Dezember 1995, in Kraft getreten zum 1. Januar 1996. Damals wurden vor allem die Abschnitte B (Grundleistungen), M (Labor) und O (Strahlendiagnostik) angepasst. Seitdem gab es nur punktuelle Änderungen, etwa zur Leichenschau 2024.
Der eingefrorene Punktwert
Der GOÄ-Punktwert liegt seit dem 1. Januar 1996 unverändert bei 5,82873 Cent. In derselben Zeitspanne sind die Lebenshaltungskosten nach Berechnungen des Verbraucherpreisindex um über 60 Prozent gestiegen. [1] Zum Vergleich: Der EBM-Orientierungswert in der gesetzlichen Krankenversicherung wird jährlich angepasst. Ein vergleichbarer Mechanismus fehlt in der GOÄ bis heute.
Das veraltete Leistungsverzeichnis und Analogziffer-Problem
Die geltende GOÄ umfasst rund 2.500 Gebührennummern. Moderne medizinische Verfahren wie Telemedizin, Videosprechstunde, E-Mail-Beratung, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder die elektronische Patientenakte (ePA) kommen darin schlicht nicht vor. Auch zahlreiche aktuelle OP-Techniken fehlen.
Die Behelfslösung für dieses Problem sind Analogziffern nach § 6 Abs. 2 GOÄ. Diese Vorschrift erlaubt es, nicht im Verzeichnis enthaltene Leistungen entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Position abzurechnen. Was als Übergangslösung gedacht war, ist zur Dauerpraxis geworden, mit erheblichen Nebenwirkungen: Rechtsunsicherheit, häufige Erstattungsverweigerungen durch Kostenträger und Rechtsstreitigkeiten, die bis zum Bundesgerichtshof führen.
Wo steht die neue GOÄ im April 2026?
Nach mehr als zehn Jahren schwieriger Verhandlungen legten die Bundesärztekammer (BÄK) und der PKV-Verband am 11. September 2024 einen gemeinsamen Kompromissentwurf vor. Es folgte ein intensives Clearingverfahren mit über 40 Fachgesellschaften. Der konsentierte Entwurf datiert auf den 30. April 2025 und umfasst rund 948 Seiten. An der Erarbeitung waren 165 ärztliche Berufsverbände und Fachgesellschaften beteiligt.
Das Votum des 129. Deutschen Ärztetages
Auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig stimmten die Delegierten am 29. Mai 2025 nach kontroverser Debatte mit 212 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen für den Entwurf. BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt und PKV-Direktor Dr. Florian Reuther bewerteten den Beschluss als ein wichtiges gemeinsames Signal für die Kompromissfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung. Im Juni 2025 wurde der Entwurf offiziell an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) übergeben.
Die politische Roadmap
Gesundheitsministerin Nina Warken hat sich in mehreren Schritten zur Umsetzung bekannt. Im Herbst 2025 folgte die zentrale Ankündigung: Vorlage eines Regelungsentwurfs des BMG bis Mitte 2026, danach Kabinettsbeschluss und Beratungen im Bundesrat. Beim Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft im Januar 2026 bekräftigte sie, die Reform noch in der laufenden Legislaturperiode umzusetzen.
Der Gesetzgebungsweg ist anspruchsvoll. Neben der GOÄ als Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf, sind Änderungen in der Bundesärzteordnung (neuer § 11a für die Gemeinsame Kommission) und im SGB V (Basistarif) erforderlich, die durch den Bundestag müssen. Realistisch rechnet die Branche mit einem Inkrafttreten frühestens zum 1. Januar 2027, wahrscheinlicher Anfang 2028.
GOÄ 1996 vs. GOÄ neu: Die wichtigsten Unterschiede
Die neue GOÄ ist keine Aktualisierung im Detail. Es handelt sich um ein komplett neues Regelwerk, das sich fundamental von der geltenden Fassung unterscheidet. Das Honorarvolumen soll laut PKV-Verband insgesamt um bis zu 13,2 Prozent steigen, was etwa 1,9 Milliarden Euro entspricht.
Doppelter Umfang, feste Europreise
Das Leistungsverzeichnis der GOÄ neu wächst von rund 2.500 auf etwa 5.512 Gebührennummern, davon 4.201 Hauptleistungen und 1.311 Zuschläge.
Das vertraute System aus Punktwert und Steigerungsfaktor (1,0- bis 3,5-fach für persönlich-ärztliche Leistungen) entfällt vollständig. An seine Stelle treten feste Europreise je Leistung als nicht unterschreitbarer Gebührensatz. Erschwernisse werden über spezifische Zuschläge abgebildet. Die bisherige Begründungspflicht beim Überschreiten des Schwellenwerts von 2,3 entfällt damit.
Aufwertung von Beratungsleistungen
Die Aufwertung von Beratungs- und Gesprächsleistungen ist ein erklärtes Reformziel. Die GOÄ 1996 kennt im Wesentlichen nur die Ziffern 1 (Beratung), 3 (eingehende Beratung ab 10 Minuten) und 34 (Beratung bei lebensverändernder Krankheit ab 20 Minuten), ergänzt durch restriktive Abrechnungsausschlüsse.
Die GOÄ neu streicht diese Ausschlüsse weitgehend und führt zeitgetaktete Leistungen in 10-Minuten-Intervallen ein. Davon profitieren vor allem Hausärzte, Internisten, Pädiater, und Psychotherapeuten. Im Gegenzug werden technische Leistungen, insbesondere bildgebende Verfahren, tendenziell abgewertet.
Digitalisierung abgebildet
Erstmals enthält die Gebührenordnung eigene Ziffern für Videosprechstunde, E-Mail-Beratung und asynchrone ärztliche Kommunikation. Auch der Aufwand für die elektronische Patientenakte, die Verordnung und Begleitung von DiGA sowie telemedizinische Leistungen werden systematisch abgebildet.
Kommission als Daueranpassungsorgan
Eine zentrale Neuerung ist die Gemeinsame Kommission (GeKo), die im neuen § 11a der Bundesärzteordnung verankert werden soll. Sie wird paritätisch besetzt mit Vertretern von BÄK, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern. Ihre Aufgabe: kontinuierliche Empfehlungen zur Weiterentwicklung der GOÄ an den Verordnungsgeber. Damit soll verhindert werden, dass die neue GOÄ genauso veraltet wie ihre Vorgängerin.
Was Praxen, Kliniken und Abrechnungsdienstleister jetzt tun sollten
Auch wenn die neue GOÄ noch nicht in Kraft ist, gibt es bereits jetzt Handlungsbedarf. Drei Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Die wirtschaftliche Wirkung wird sich für jede Praxis individuell unterscheiden. Pauschale Aussagen wie "+13,2 Prozent" verschleiern, dass sprechende Fächer deutlich gewinnen, während technische Fachgruppen mit Einbußen rechnen müssen. Eine fachspezifische Modellrechnung auf Basis des eigenen Leistungsmix ist bereits jetzt sinnvoll, auch wenn der Entwurf noch nicht rechtsverbindlich ist.
Die GOÄ neu wird Praxisverwaltungssysteme tief verändern. Maschinenlesbare Rechnungsformate, OPS-Codierung, Kennzeichnungspflichten und der Wegfall der Steigerungsfaktoren erfordern Software-Updates und Schulungen. Praxen sollten frühzeitig prüfen, ob ihr Softwareanbieter und Abrechnungspartner einen klaren Migrationspfad vorbereitet.
Der politische Zeitpunkt bleibt offen, aber die Richtung steht. Mit gemeinsamem Entwurf, Ärztetag-Mandat, BMG-Zusage und dem geplanten Fortentwicklungsmechanismus über die Gemeinsame Kommission ist erstmals ein belastbarer Pfad sichtbar. Die kommenden Monate zwischen Vorlage des BMG-Regelungsentwurfs und Bundesrats-Zustimmung werden zeigen, ob das Reformfenster diesmal hält.
Tags
GOÄ Neu·GOÄ Novelle·GOÄ Reform