# Qodia — Vollständige Blog-Inhalte > Qodia ist die KI-Abrechnungssoftware für die privatärztliche Abrechnung in Deutschland. Die Plattform prüft und optimiert GOÄ-Rechnungen automatisch, erkennt Fehler und Ausschlüsse, schlägt fehlende Ziffern vor und erstellt Abrechnungen aus medizinischer Dokumentation – für Abrechnungsunternehmen, Privatärzte und Praxen. Qodia GmbH, Heimhuder Straße 36, 20148 Hamburg. Kontakt: info@qodia.de. Alle Daten werden DSGVO-konform auf Servern in Deutschland verarbeitet; Patientendaten werden vor der Verarbeitung anonymisiert. Diese Datei enthält den vollständigen Textinhalt aller Blog-Artikel. Eine kompakte Linkübersicht der gesamten Website findet sich unter https://www.qodia.de/llms.txt. # Blog-Artikel ## 1,2 Millionen Euro für die Zukunft der privatärztlichen Abrechnung URL: https://www.qodia.de/blog/qodia-finanzierungsrunde-1-2-millionen-euro Veröffentlicht: 2026-08-31 Zusammenfassung: Qodia schließt eine Finanzierungsrunde über 1,2 Mio. € ab, um Team, Partner und KI für die GOÄ-Abrechnung weiter auszubauen. Qodia hat eine Finanzierungsrunde über 1,2 Millionen Euro abgeschlossen. Getragen von unseren Partnern, Investoren und unserem Team können wir so noch besser auf unser Ziel hinarbeiten: Die privatärztliche Abrechnung nach GOÄ grundlegend zu verändern. Wir sind sehr dankbar für das Vertrauen, das in dieser Runde steckt, und sind gespannt auf das, was jetzt kommt. Unser Ansatz: Abrechnung als Übersetzungsproblem Die bisherigen Tools behandeln Abrechnung als Formularaufgabe: Daten aus Behandlungsdokumentation extrahieren und eintragen, Ziffern nachschlagen, Rechnung erzeugen. Wir sind der Meinung, dass der Engpass im Übergang von der Behandlungsdokumentation zur abrechenbaren Leistung liegt, also wie der Freitext aus OP-Berichten und Arztbriefen korrekt in GOÄ-Ziffern übersetzt werden kann. Genau dafür sind moderne KI-Systeme gemacht, gerade wenn sie mit echtem Fachwissen trainiert werden. Heute liest Qodia Behandlungsdokumentation ein, erkennt automatisch erbrachte Leistungen und schlägt eine passende GOÄ-Rechnung vor, mit einer bereits belastbaren Näherung an die korrekte Rechnungssumme. Da wir wissen, dass die GOÄ hoch individuell ausgelegt werden kann, setzen wir hier ebenfalls einen Schwerpunkt. Wer keine generische Rechnung ausgegeben haben möchte, kann das KI-System auf sein Abrechnungsverhalten anpassen und muss keine Abstriche in der Rechnungsqualität hinnehmen. Warum wir Wir kommen aus der Praxis der GOÄ-Abrechnung und möchten dort weiterhin verwurzelt bleiben. Allgemeine Sprachmodelle ordnen GOÄ-Ziffern erkennbar häufig falsch zu, weil ihnen das notwendige Fachwissen fehlt. Dieses Wissen bauen wir seit der Gründung gezielt auf, gemeinsam mit unseren Partnern, die uns ihre tägliche Abrechnungsrealität zur Verfügung stellen und von unseren Fortschritten gleichermaßen profitieren. Wir diskutieren häufig auf Augenhöhe mit Fachkräften, wie etwas abgerechnet werden kann, und hinterfragen die Antworten unseres Systems kontinuierlich bis alle damit zufrieden sind. Was die Finanzierung ermöglicht Mit der neuen Finanzierungsrunde investieren wir in vier Bereiche: Vergrößerung des Teams in den Bereichen Produkt und GOÄ-Expertise, mehr Partner für noch mehr Praxisnähe, eine höhere Qualität unserer KI-Systeme und, als Ergebnis von allem, eine spürbare Entlastung in der Abrechnung für Verrechnungsstellen, Ärztinnen und Ärzte. Der Weg nach vorn Manuelle Abrechnung funktioniert heute schon gut, ist allerdings sehr zeitaufwändig. Unser Ziel ist der nächste Schritt: verlässliche, automatisierte Rechnungsstellung direkt aus der Behandlungsdokumentation. Abrechnung in Echtzeit ist technisch und rechtlich noch nicht erreichbar, aber wir möchten konsequent darauf hinarbeiten ohne dabei an Qualität zu sparen. In unserer Vorstellung können Praxen und Kliniken in Zukunft sofort nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung ausgeben und müssen keine Wochen oder Monate auf die Rechnungsstellung warten. Das ist erst der Anfang. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit unseren Partnern die nächsten Schritte zu gehen. --- ## Von der Behandlungsdokumentation zur GOÄ-Rechnung: Warum die Lücke das eigentliche Problem ist URL: https://www.qodia.de/blog/behandlungsdokumentation-goae-rechnung Veröffentlicht: 2026-06-29 Zusammenfassung: Warum die Lücke zwischen Behandlungsdokumentation und GOÄ-Abrechnung der eigentliche Engpass ist und wie maschinenlesbare Dokumentation ihn schließt. Eine Privatrechnung manuell zu erstellen, beherrschen Praxen und Abrechnungsstellen längst. Eine Fachkraft liest die Dokumentation, übersetzt sie in GOÄ-Ziffern, prüft Faktoren und Ausschlüsse, fertig. Was dagegen noch nicht gelöst ist, ist der nächste Schritt: eine solide GOÄ-Rechnung automatisch erzeugen zu lassen, mit passenden Ziffern, korrekten Faktoren und angepasst an das individuelle Abrechnungsverhalten einer Praxis. Genau daran wird gerade gearbeitet, und es ist alles andere als trivial, weil die GOÄ so viel Spielraum und Individualisierung zulässt. Dieser Entwicklungsschritt steht und fällt aber mit einer Voraussetzung, über die zu selten gesprochen wird. Eine KI kann nur das auswerten, was dokumentiert ist. Das eigentliche Nadelöhr sitzt deshalb nicht bei der Rechnung, sondern davor, bei der Frage, ob das, was am Patienten passiert ist, überhaupt vollständig, strukturiert und maschinenlesbar dokumentiert wurde. Unsere These ist deshalb einfach: Der Engpass auf dem Weg zur automatischen Privatabrechnung ist die Lücke zwischen dem, was dokumentiert wurde, und dem, was sich daraus abrechnen lässt. Wer diese Lücke schließt, macht nicht nur seine Fachkräfte schneller, sondern macht sich bereit für den Wandel hin zur automatischen Rechnungserstellung. Warum die Lücke überhaupt entsteht Die Privatabrechnung kennt einen Grundsatz, der unscheinbar klingt, aber alles entscheidet: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht erbracht. Das ist keine Faustregel aus der Praxis, sondern steht im Gesetz. Nach § 630f BGB ist die Behandlung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zu dokumentieren, und § 630h Abs. 3 BGB knüpft daran eine harte Folge: Was nicht in der Akte steht, wird vermutet, nicht getroffen worden zu sein. Für die Abrechnung heißt das, eine nicht dokumentierte Leistung ist nicht beweisbar und damit nicht durchsetzbar. Sie ist schlicht weg, ein hundertprozentiger Honorarverlust für diese Position. Und es bleibt nicht beim reinen Vergessen. Die häufigste Lücke ist subtiler, sie betrifft die Begründung. Über dem Schwellenwert vom 2,3-fachen Satz verlangt § 12 Abs. 3 GOÄ für jede einzelne Leistung eine nachvollziehbare, patientenkonkrete schriftliche Begründung. Pauschale Bausteine, die nur die Kriterien aus § 5 GOÄ wiederholen, genügen nicht. Wurde die Erschwernis nicht dokumentiert, lässt sich der höhere Faktor weder begründen noch gegen eine Kürzung der privaten Krankenversicherung verteidigen. Genau hier entstehen die typischen Verluste. Nicht weil falsch gerechnet wurde, sondern weil die Grundlage für die richtige Rechnung in der Dokumentation fehlte. Wie der Weg heute aussieht Der reale Ablauf ist eine Kette von Übersetzungen, und an jeder Station geht Information verloren. Am Anfang steht die Behandlung. Danach die Dokumentation, oft als knapper Freitext, manchmal als handschriftliche Notiz auf einem Vordruck. Dann übersetzt eine Fachkraft oder eine Abrechnungsstelle diesen Text in GOÄ-Ziffern. Erst am Ende entsteht die Rechnung, und nicht selten folgt darauf die Kürzung durch die PKV. Der wunde Punkt in dieser Kette ist die Handschrift. Handschriftliche Notizen sind schwer zu entziffern, und das nicht nur für Maschinen. Auch eine erfahrene Fachkraft, die den schreibenden Arzt nicht kennt, rätselt unter Zeitdruck, was da eigentlich steht. Jede Unklarheit ist eine potenzielle Lücke, entweder wird eine Leistung übersehen, oder sie wird vorsichtshalber nicht abgerechnet. Beides kostet Geld, beides ist vermeidbar. Die Lücke schließt man an der Quelle Die naheliegende Reaktion ist, hinten mehr Technik einzusetzen, also bessere Erkennung der Dokumentation. Das hilft, greift aber zu kurz. Eine schlecht entstandene Dokumentation wird durch nachgelagerte Auswertung nicht besser, sie wird nur schneller falsch verarbeitet. Der wirksamere Hebel liegt am Anfang, bei der Frage, wie Dokumentation überhaupt entsteht. Die Zahlen dazu sind eindeutig. Maschinelle Texterkennung liest sauber gedruckten oder digitalen Text je nach Quelle mit rund 95 Prozent Genauigkeit und mehr, bei handschriftlichen medizinischen Notizen sinkt sie auf etwa 60 bis 70 Prozent. Diese Differenz ist die Lücke in Zahlen. Und sie betrifft nicht nur die KI. Dieselbe schwer leserliche Handschrift, an der ein OCR-System scheitert, zwingt auch heute schon Abrechnungsfachkräfte zu Rückfragen in der Praxis, ob eine Leistung nun erbracht wurde oder nicht. Jede dieser Rückfragen kostet Zeit auf beiden Seiten. Wer handschriftliche Notizen dort vermeidet, wo maschinenlesbarer Text möglich ist, nimmt genau diese Unsicherheit aus dem Prozess. Maschinelle Texterkennung liest sauber gedruckten oder digitalen Text je nach Quelle mit rund 95 Prozent Genauigkeit und mehr, bei handschriftlichen medizinischen Notizen sinkt sie auf etwa 60 bis 70 Prozent. Hier gibt es nicht den einen Weg, sondern mehrere, die sich ergänzen. Der pragmatischste ist oft der unspektakulärste: leserlicher und vollständiger dokumentieren, strukturierte Eingabemasken statt freiem Fließtext, Ankreuzformulare dort, wo Leistungen standardisiert sind. Das verschiebt keinen großen technischen Berg, schließt aber genau die Lücken, die später am teuersten werden. Daneben rollt gerade eine ganze Welle von KI-Dokumentationsassistenten in den Markt, die das Problem an der Wurzel angehen. Solche Systeme transkribieren das Gespräch oder die Visite und fassen es strukturiert zusammen. Der Arzt schreibt nicht mehr, er spricht ohnehin, und das Gesagte wird dokumentiert. Das löst zwei Dinge auf einmal. Es wird weniger vergessen, weil mitläuft, was gemacht wird. Und das alte Handschriftenproblem verschwindet, weil gar nichts mehr handschriftlich auf einem Vordruck landet, das später jemand entziffern muss. Ob über sauberere manuelle Dokumentation, über strukturierte Formulare oder über einen Dokumentationsassistenten, das Ziel ist dasselbe: Dokumentation soll vollständig und maschinenlesbar entstehen. Erst dann weiß eine KI lückenlos, welche Leistung wann und in welchem Zusammenhang erbracht wurde, und erst dann lässt sich daraus nahtlos eine Rechnung erzeugen. Dasselbe gilt für den Menschen, eine lückenlose Dokumentation erspart der Fachkraft das Nachfragen und macht sie schneller. Vollständige, lesbare Dokumentation ist die gemeinsame Grundlage für beides. Was automatische Auswertung heute schon leistet Steht am Anfang eine brauchbare Dokumentation, lässt sich der Rest weitgehend automatisieren. Die automatische Auswertung von Behandlungsdokumentation funktioniert im Kern so: Das System liest den Freitext, etwa aus einer PDF-Dokumentation, erkennt darin die erbrachten Leistungen und schlägt passende GOÄ-Ziffern vor. Aus Dokumentation wird so ein Abrechnungsvorschlag, ohne dass eine Fachkraft jeden Schritt von Hand übersetzen muss. Wichtig ist, ehrlich über den Reifegrad zu sprechen. Dieser Zweig wird branchenweit gerade erst aufgebaut, und niemand sollte ein System versprechen, das den Arztbrief liest und fehlerfrei die perfekte Rechnung ausspuckt. Realistisch ist heute, dass der zu erwartende Rechnungsbetrag schon gut getroffen wird. Was noch in der Ausbauphase steckt, ist die Feinheit, dass die erzeugte Abrechnung exakt dem individuellen Muster einer bestimmten Praxis entspricht, denn Abrechnungsverhalten ist hochgradig individuell. Genau daran wird gearbeitet. Trotz dieser Einschränkung ist die Richtung eindeutig. Schon im heutigen Stand entlastet die automatische Auswertung Fachkräfte spürbar, weil sie die mühsame Erstübersetzung von Text in Ziffern übernimmt und den Menschen für Prüfung und Entscheidung freispielt. Das ist kein Ersatz für Fachkräfte, sondern eine Beschleunigung, und sie wird mit wachsender Datenbasis besser. Qodia setzt genau an dieser Lücke an. Unsere KI liest die Behandlungsdokumentation, erkennt die erbrachten Leistungen und erstellt daraus einen GOÄ-konformen Abrechnungsvorschlag, mit dem Ziel, weniger PKV-Ablehnungen und weniger manuelle Nacharbeit zu erreichen. Fazit Automatische Rechnungserstellung ist kein Spielzeug, sie ist der nächste große Effizienzsprung für die Privatabrechnung. Rechnungen manuell schreiben können wir längst, sie zuverlässig automatisch erzeugen zu lassen, ist der Schritt, der gerade entsteht. Und dieser Schritt gelingt genau dort am besten, wo die Dokumentation schon heute vollständig, strukturiert und maschinenlesbar ist. Darin liegt der eigentliche Appell dieses Artikels. Jede Praxis und jedes Krankenhaus, die das Problem heute erkennt und die Lücke zwischen Dokumentation und Abrechnung jetzt schließt, macht sich automatisch bereit für diesen Wandel. Denn eine KI funktioniert auf sauber dokumentierten Fällen ungleich besser als dort, wo handschriftliche Notizen und unvollständige Einträge dominieren. Wer seine Dokumentation heute maschinenlesbar aufstellt, schreibt morgen seine Rechnungen effizienter und irgendwann fast von selbst. Die automatische Rechnungserstellung von Qodia ist als Early-Access verfügbar. Informieren Sie sich jetzt. --- ## KI in Krankenhaus und Arztpraxis 2026: Was funktioniert, was kommt und was Hype bleibt URL: https://www.qodia.de/blog/ki-im-krankenhaus-2026 Veröffentlicht: 2026-06-03 Zusammenfassung: Von Dokumentation über Abrechnung bis Diagnostik: Sechs Anwendungsfelder im Reifecheck für Praxis- und Klinikmanagement. Künstliche Intelligenz ist in deutschen Praxen und Kliniken angekommen. Laut einer Bitkom/Hartmannbund-Erhebung von Anfang 2025 setzt bereits jede siebte Praxis und knapp jede fünfte Klinik KI in irgendeiner Form ein. In Kliniken hat sich die Nutzungsrate seit 2022 verdoppelt. 78% der befragten Ärztinnen und Ärzte bezeichnen KI als „riesige Chance". Doch für alle, die Praxen und Kliniken operativ führen, stellt sich weniger die Frage, ob KI kommt, sondern wo sie heute schon funktioniert und wo eine Investition verfrüht wäre. Dieser Artikel ordnet sieben zentrale Anwendungsfelder nach ihrem tatsächlichen Reifegrad ein. „Jede siebte Praxis und knapp jede fünfte Klinik setzt bereits KI ein. In Kliniken hat sich die Nutzungsrate seit 2022 verdoppelt." ~ Bitkom/Hartmannbund, 2025 Wo KI in Praxis und Klinik tatsächlich zum Einsatz kommt Die Einsatzfelder reichen von der täglichen Dokumentation über die Terminvergabe und Abrechnung bis zur diagnostischen Bildgebung. Nicht alle sind gleich weit. Einige Technologien sind seit Jahren produktiv im Einsatz, andere stecken in der Pilotphase, wieder andere existieren bislang nur als Forschungsprojekte. Die folgenden Abschnitte gehen die relevantesten Bereiche für das Praxis- und Klinikmanagement der Reihe nach durch. Spracherkennung und medizinische Dokumentation Dokumentation bindet in den meisten Praxen und Kliniken mehr Arbeitszeit als jede andere administrative Aufgabe. Die klassische medizinische Spracherkennung adressiert genau dieses Problem und ist das am längsten etablierte KI-Einsatzfeld im deutschen Gesundheitswesen. Cloudbasierte Diktiersysteme laufen seit Jahren in Maximalversorgern, werden aus deutschen Rechenzentren betrieben und sind BSI-C5-testiert. Eine Vergleichsstudie an der Uniklinik Düsseldorf ergab eine Dokumentationsbeschleunigung von rund 26%. Für Praxis- und Klinikmanager ist der Investitionsfall klar: Der Return on Investment liegt erfahrungsgemäß bei unter sechs Monaten, die Förderfähigkeit über den Krankenhauszukunftsfonds (KHZG) ist gegeben. Die nächste Evolutionsstufe heißt Ambient Listening. Dabei hört die KI dem Arzt-Patienten-Gespräch zu und erstellt automatisch eine strukturierte Dokumentation. In den USA hat sich dieses Feld bereits zur umsatzstärksten klinischen KI-Kategorie entwickelt, mit einem geschätzten Umsatz von 600 Millionen US-Dollar im Jahr 2025. Eine unabhängige Studie an zwei großen US-Kliniken berichtet von einer signifikanten Reduktion der Burnout-Rate und einer messbaren Steigerung des Wohlbefindens in Bezug auf Dokumentation. In Deutschland laufen seit Oktober 2025 Pilotprojekte an mehreren Universitätskliniken. Für das operative Management bedeutet das: Klassische Spracherkennung gehört in jede Digitalisierungsstrategie. Bei Ambient Listening sollte man die Entwicklung aktiv verfolgen, aber auf eine DSGVO-konforme, in das eigene PVS integrierte Lösung warten. Ohne explizite Patienteneinwilligung, Auftragsverarbeitungsvertrag und Datenschutz-Folgenabschätzung birgt der Einsatz rechtliche Risiken nach § 203 StGB. KI-Telefonassistenz Das Praxistelefon ist einer der größten operativen Engpässe im ambulanten Alltag. Doctolib beziffert den durchschnittlichen Telefonaufwand einer Praxis auf rund 45 Stunden pro Monat. Etwa 75% aller Patientenanrufe erreichen das Personal beim ersten Versuch nicht, was sowohl die Patientenzufriedenheit senkt als auch Folgeanrufe produziert, die das Team zusätzlich belasten. 75% aller Patientenanrufe erreichen das Praxisteam beim ersten Versuch nicht. KI-Telefonassistenten adressieren genau diesen Engpass. Sie nehmen Anrufe entgegen, klassifizieren Anliegen, vergeben Termine und erkennen medizinische Notfälle. Ein führender Anbieter in Deutschland hat nach eigenen Angaben bis Anfang 2025 über zehn Millionen Patientenanfragen bearbeitet und dabei rund 39.500 Notfälle identifiziert. Der operative Effekt ist unmittelbar: Praxen berichten von ein bis zwei MFA-Stunden Entlastung pro Tag, weil das Telefon nicht mehr die zentrale Unterbrechungsquelle im Arbeitsablauf ist. Von allen KI-Anwendungen in diesem Artikel hat die Telefonassistenz den schnellsten spürbaren Effekt auf den Praxisbetrieb. Wer sehr viele Anrufe pro Tag bearbeitet, sollte eine Evaluierung ernst nehmen. Die Amortisation ist in der Regel innerhalb weniger Wochen gegeben. Digitale Triage und Symptom-Checker Neben der Telefonassistenz entwickelt sich ein zweites Feld in der Patientenkommunikation: KI-gestützte Symptom-Checker und digitale Triage. Diese Systeme erfassen Symptome strukturiert vor dem Arztbesuch und ordnen Patienten einer Dringlichkeitsstufe zu. In Deutschland sind erste Lösungen als Medizinprodukt der Klasse IIb nach EU-MDR zertifiziert und kommen unter anderem in telemedizinischen Plattformen zum Einsatz. Für Praxen mit hohem Patientenaufkommen sind zertifizierte Triage-Tools heute bereits einsetzbar, insbesondere als vorgeschaltete Lösung vor der Terminvergabe oder in Kombination mit telemedizinischen Angeboten. In der breiten Fläche bleibt die Adoption allerdings gering, nicht zuletzt, weil die Integration in bestehende PVS-Workflows noch selten nahtlos funktioniert. Parallel verändert generative KI die Konsultation von der Patientenseite: Laut einer Bitkom-Umfrage vom November 2025 befragen bereits 45% der Bundesbürger ChatGPT, Gemini oder ähnliche Systeme zu Gesundheitsfragen. Für Praxen und Kliniken bedeutet das: Patienten kommen zunehmend mit einer „KI-Vordiagnose" in die Sprechstunde. Strukturierte Triage-Tools können hier einen Gegenpart bieten, der medizinisch valide Ersteinschätzungen liefert, statt Patienten mit ungeprüften LLM-Antworten allein zu lassen. Terminmanagement und Praxisverwaltung Laut Bitkom nutzen bislang nur 8% der Praxen KI explizit zur Verwaltungsoptimierung. Das täuscht allerdings über den tatsächlichen Technologieeinsatz hinweg: 37% der Praxen bieten bereits Online-Terminbuchung an, 25% eine Videosprechstunde. In beide Felder fließen zunehmend KI-Funktionen ein, etwa zur Optimierung der Slot-Auslastung oder zur automatisierten No-Show-Erinnerung. No-Show-Reduktion ist für Praxis- und Klinikmanager ein direkter Hebel auf den Umsatz, der Effekt liegt erfahrungsgemäß bei 3 bis 7%. In MVZ-Gruppen und Klinikketten gehen die Anwendungen weiter: KI-gestützte Schichtplanung, Belegungsprognosen und Personaloptimierung befinden sich in Pilotanwendungen bei großen Klinikträgern. In der Einzelpraxis dominieren noch manuelle Workflows. Die zentrale Hürde ist die Interoperabilität: Das Praxisverwaltungssystem ist häufig die einzige relevante Datenquelle, doch Schnittstellen wie GDT, HL7 oder FHIR sind uneinheitlich umgesetzt. Viele KI-Tools laufen als Insellösungen, die nicht nahtlos in bestehende Systeme integriert sind. Privatärztliche Abrechnung nach GOÄ Die privatärztliche Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eines der Felder mit dem größten Potenzial für KI-gestützte Automatisierung, zugleich aber auch eines der anspruchsvollsten. Die GOÄ enthält rund 2.900 Ziffern, dazu kommen Analogbewertungen für Leistungen, die in der Gebührenordnung nicht explizit abgebildet sind, Steigerungsfaktoren mit differenzierten Begründungspflichten und IGeL-Sonderregeln. Für Abrechnungsabteilungen bedeutet diese Komplexität heute noch erheblichen manuellen Aufwand. Zwei KI-Ansätze adressieren dieses Problem auf unterschiedliche Weise. Der erste Ansatz ist die KI-gestützte Rechnungsprüfung. Hier analysiert KI eine bereits erstellte GOÄ-Rechnung systematisch auf Konformität: Stimmen die abgerechneten Ziffern mit den dokumentierten Leistungsinhalten überein? Sind Ausschlusskombinationen beachtet? Ist die Steigerung korrekt begründet? Das Ziel ist, Fehler zu erkennen, bevor die Rechnung den Patienten oder die PKV erreicht. Dieser Ansatz ist heute bereits marktreif. Spezialisierte Anbieter können die PKV-Ablehnungsquote messbar senken und die Bearbeitungszeit pro Rechnung reduzieren. Entscheidend ist dabei, dass die Lösung auf echtem GOÄ-Regelwissen basiert. Generische Sprachmodelle scheitern an der Komplexität der GOÄ regelmäßig, weil sie Ziffern halluzinieren, Ausschlüsse nicht kennen und Analogbewertungen nicht fachlich einordnen können. Der zweite, ambitioniertere Ansatz ist die KI-gestützte Auswertung, also die vollständige Generierung einer GOÄ-Rechnung direkt aus der Behandlungsdokumentation. Statt eine fertige Rechnung nachträglich zu prüfen, liest die KI die dokumentierten Diagnosen, Befunde und Leistungen und erstellt daraus einen vollständigen Rechnungsentwurf mit den passenden Ziffern, Steigerungsfaktoren und Begründungen. Dieser Ansatz befindet sich derzeit in intensiver Entwicklung und wird voraussichtlich Mitte 2026 erste marktreife Lösungen hervorbringen. Das Potenzial für Abrechnungsabteilungen ist erheblich: Statt jede Rechnung manuell aufzubauen, beginnt der Prozess mit einem KI-generierten Entwurf, den der Abrechnungsexperte prüft und freigibt. Der Arbeitsaufwand verschiebt sich von der Erstellung zur Kontrolle. Qodia analysiert Behandlungsdokumentationen und generiert GOÄ-konforme Rechnungsentwürfe automatisiert. Weniger Aufwand, weniger Ablehnungen, mehr Erlös. Die Herausforderung für beide Ansätze liegt in der Natur der GOÄ selbst. Analogbewertungen erfordern fachliche Einordnung, die nicht aus dem Ziffernkatalog allein ableitbar ist. Steigerungsfaktoren über den Schwellenwert hinaus setzen eine individuelle Begründung voraus, die sich auf den konkreten Behandlungsfall beziehen muss. Und die seit Jahrzehnten ausstehende GOÄ-Novelle sorgt dafür, dass viele Leistungen der modernen Medizin nur über Umwege abrechenbar sind. Gerade deshalb ist spezialisiertes Domänenwissen der entscheidende Faktor: KI-Systeme, die die GOÄ-Systematik tief verstehen, liefern hier deutlich zuverlässigere Ergebnisse als generische Modelle. Diagnostik und Bildgebung Die medizinische Bildgebung ist weltweit das am stärksten validierte KI-Anwendungsfeld. Im europäischen Health-AI-Register sind über 219 CE-zertifizierte radiologische KI-Produkte gelistet. Für das Klinikmanagement ist das relevant, weil Radiologie-KI inzwischen nicht mehr nur Forschungsprojekt ist, sondern im klinischen Alltag messbaren Mehrwert liefert. Das derzeit stärkste Evidenzbeispiel kommt aus dem Mammographie-Screening. Die PRAIM-Studie, 2025 in Nature Medicine publiziert, untersuchte den KI-Einsatz an zwölf deutschen Screening-Einheiten mit über 463.000 Frauen. Das Ergebnis: Die Brustkrebsentdeckungsrate stieg um 17,6%, während die Recall-Rate leicht sank. Die KI erkannte also mehr Tumore, ohne mehr falsche Alarme auszulösen. In einer Nachanalyse schätzten die Autoren, dass die Arbeitsbelastung der Radiologen hypothetisch um über 50% hätte gesenkt werden können. Auch in der Pathologie, der Dermatologie und der Augenheilkunde macht KI Fortschritte. In der Pathologie kooperieren deutsche Unternehmen mit großen Diagnostikherstellern, um KI-gestützte Gewebeanalysen in bestehende Laborworkflows zu integrieren. In der Dermatologie erreichen KI-Systeme in Studien die diagnostische Genauigkeit erfahrener Fachärzte bei der Melanom-Erkennung. In der Augenheilkunde existieren über 30 zugelassene KI-Medizinprodukte, vor allem für das Screening auf diabetische Retinopathie mit einer Sensitivität von über 96%. Für das Klinikmanagement ist die strategische Frage weniger, ob Radiologie-KI funktioniert, sondern wie sie in bestehende Befundworkflows integriert wird. Die Priorisierung liegt nahe: Mammographie-Screening, CT-Triage bei Schlaganfall und Lungennoduli-Detektion sind die Anwendungen mit der stärksten Evidenz und dem klarsten operativen Nutzen. Klinische Entscheidungsunterstützung (CDSS) Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme (CDSS) reichen von regelbasierten Wechselwirkungsprüfungen, die seit Jahren etabliert sind, bis hin zu KI-gestützten Risikoprediktionssystemen, die gerade erst auf den Markt kommen. Der Krankenhauszukunftsfonds fördert CDSS explizit als eigenen Fördertatbestand. Das Gesamtvolumen des Fonds liegt bei bis zu 4,3 Milliarden Euro, von denen mindestens 15% in IT-Sicherheit fließen müssen. Auf der Produktseite existiert eine wachsende Landschaft: Wissensbasierte Plattformen sind in den meisten deutschen Universitätskliniken lizenziert. Daneben kommen zunehmend KI-basierte Systeme zum Einsatz, die Risiken wie Sepsis, Sturz oder Hypoglykämie vorhersagen sollen. Eines dieser Systeme wurde Anfang 2025 als Medizinprodukt der Klasse IIa zertifiziert. Die spannendste, aber auch risikoreichste Entwicklung ist der Einsatz generativer KI in der klinischen Entscheidungsfindung. In einer viel beachteten Studie erreichte GPT-4 bei klinischen Reasoning-Aufgaben einen höheren Median-Score als Fach- und Assistenzärzte. Gleichzeitig produzierte das System häufiger fehlerhafte Reasoning-Schritte als die menschlichen Teilnehmer. Die Bundesärztekammer betont daher in ihrem Thesenpapier vom März 2025: KI-Empfehlungen müssen vom Arzt überprüft werden. Das „Human-in-the-Loop"-Prinzip ist nicht verhandelbar. Regulierung, Hürden und was das Management wissen muss Wer KI einführt, bewegt sich zwischen MDR (Marktzugang für Software als Medizinprodukt), EU AI Act (Hochrisiko-Anforderungen, voraussichtlich ab August 2028 für KI in Medizinprodukten) und DSGVO/§ 203 StGB (Datenschutz für Gesundheitsdaten). Bereits seit Februar 2025 gilt die KI-Literacy-Pflicht nach Artikel 4 des AI Acts: Alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme einsetzen, müssen nachweislich geschult sein. Das betrifft jede Praxis, die auch nur einen KI-Telefonassistenten nutzt. Parallel bleiben die Vorbehalte in der Ärzteschaft hoch. In der Bitkom/Hartmannbund-Befragung 2025 nannten Ärztinnen und Ärzte als größte Hürden: Datenschutzbedenken (66%), hoher technischer Aufwand (62%) und die befürchtete Überforderung des Praxisteams (61%). Für das Management heißt das: Die Technologieauswahl ist nur die halbe Aufgabe. Mindestens ebenso wichtig ist es, das Team frühzeitig einzubinden und KI als Entlastung statt als Bedrohung zu positionieren. Und solange weder GOÄ noch EBM eigene Vergütungsziffern für KI-gestützte Leistungen vorsehen, bleibt die Einführung ein Kostenposten, dessen Amortisation jede Einrichtung selbst berechnen muss. Fazit: Die wichtigste KI-Entscheidung ist keine Technologiefrage Die größte Gefahr für Praxen und Kliniken im Jahr 2026 ist nicht, die falsche KI auszuwählen. Es ist, auf den perfekten Zeitpunkt zu warten und währenddessen zuzusehen, wie Dokumentation, Telefonate und Abrechnungsfehler weiterhin Stunden fressen, die in der Patientenversorgung fehlen. Spracherkennung, Telefonassistenz und GOÄ-Prüfung sind heute reif genug, um den Praxisalltag messbar zu verändern. Wer 2026 noch keines dieser Felder evaluiert hat, trifft auch eine Entscheidung, nur eben eine, die Geld kostet. Qodia analysiert privatärztliche Abrechnungen automatisiert auf GOÄ-Konformität, erkennt Abrechnungsfehler vor der Einreichung und reduziert PKV-Ablehnungen. Basierend auf spezialisiertem Regelwissen, nicht auf generativen Sprachmodellen. --- ## GOÄ-Ausschlussregeln: Warum selbst erfahrene Praxisteams regelmäßig Fehler machen URL: https://www.qodia.de/blog/goae-ausschlussregeln-probleme Veröffentlicht: 2026-05-19 Zusammenfassung: Ausschlussregeln in der GOÄ sind kein geschlossenes Regelwerk. Warum selbst erfahrene Praxisteams systematisch Fehler machen und was das strukturell bedeutet. Wer die GOÄ kennt, rechnet trotzdem nicht automatisch korrekt ab. Das klingt widersprüchlich, beschreibt aber präzise das strukturelle Problem, mit dem Praxen täglich konfrontiert sind: Ausschlussregeln in der privatärztlichen Abrechnung sind kein geschlossenes Regelwerk, das man einmal lernt und dann sicher anwendet. Sie sind das Ergebnis eines jahrzehntelangen Auslegungsprozesses, der sich über Verordnungstext, Kammerempfehlungen, Standardkommentare und PKV-eigene Prüfpraxis verteilt. Fehler entstehen daher nicht, weil Praxisteams nachlässig arbeiten. Sie entstehen, weil das System sie nahezu unvermeidlich macht. Was ist eine Ausschlussziffer überhaupt? Eine Ausschlussziffer ist eine GOÄ-Position, die nicht gleichzeitig mit einer anderen Position abgerechnet werden darf, weil ihre Leistungsinhalte sich überschneiden oder eine Position methodisch in der anderen enthalten ist. Das klingt simpel. In der Praxis ist es das nicht. Der entscheidende Paragraf ist § 4 Abs. 2a GOÄ: Leistungen, die als Bestandteil oder besondere Ausführung einer anderen Leistung im Gebührenverzeichnis aufgeführt sind, dürfen nicht gesondert berechnet werden. Das sogenannte Zielleistungsprinzip bestimmt, welche Einzelschritte in der übergeordneten Leistung aufgehen. Klingt klar. Ist es aber nicht, denn was genau eine "Hilfs- oder Begleitverrichtung" ist, steht nicht in der Verordnung. Diese Begriffe wurden vom Juristen Dietrich Brück im Standardkommentar zur GOÄ entwickelt und sind seitdem die faktische Grundlage dafür, wie PKV-Gesellschaften, Beihilfestellen und Gerichte urteilen. Das Bundessozialgericht hat diese Komplexität in einem grundlegenden Urteil auf den Punkt gebracht: Ob ein Einzelschritt Bestandteil einer Zielleistung ist, lässt sich nicht daran festmachen, ob er im konkreten Einzelfall medizinisch notwendig war. Es kommt auf den abstrakt-generellen Maßstab an, den Inhalt und systematischen Zusammenhang der Gebührenpositionen. Mit anderen Worten: Selbst wer exakt weiß, was er getan hat, kann aus dem Wortlaut der Ziffer allein nicht ableiten, ob sie abrechenbar ist. Vier Quellen, eine korrekte Abrechnung Wer GOÄ-Ausschlüsse wirklich vollständig kennen will, muss mindestens vier Ebenen parallel im Blick haben: Der Verordnungstext selbst: Ausschlüsse stehen an drei strukturell unterschiedlichen Stellen: in den Anmerkungen einzelner Ziffern, in den Allgemeinen Bestimmungen eines Abschnitts und im Quertext anderer Ziffern, ohne wechselseitige Kennzeichnung. Ein Beispiel: Ziffer 612 schließt unter anderem Ziffer 610 aus. Bei Ziffer 610 selbst findet sich kein Hinweis auf 612. Wer nur die eine Ziffer nachschlägt, sieht den Ausschluss schlicht nicht. GOÄ-Ratgeber und Beschlüsse der Bundesärztekammer: Die BÄK konkretisiert laufend, wie einzelne Ziffern auszulegen sind. Viele der wichtigsten Ausschluss-Klarstellungen, insbesondere zu Analogabrechnungen, existieren nur als BÄK-Beschluss, nicht als Verordnungstext. Standardkommentare: Der Brück-Kommentar und der Kommentar von Hoffmann/Kleinken sind in der Praxis faktisch verbindlich. Beide operationalisieren Begriffe wie "neben" auf unterschiedliche Weise: Brück bezieht den Begriff auf die Sitzung (den einzelnen Arzt-Patienten-Kontakt), Hoffmann auf den gesamten Praxisbesuch. Keine dieser Auslegungen steht so in der GOÄ. PKV-Kommentierung: Der PKV-Verband veröffentlicht eine eigene Kommentierung praxisrelevanter Analogabrechnungen sowie fachspezifische Auslegungen, zuletzt aktualisiert im Oktober 2025. Rechtlich nicht verbindlich, faktisch aber der Maßstab, an dem Erstattungsentscheidungen gemessen werden. Keine dieser vier Quellen ist allein ausreichend. Wer nur den Verordnungstext kennt, hat das Fundament, aber nicht das Gebäude. Drei Beispiele, die in der Praxis häufig schiefgehen Beratungsleistungen und Sonderleistungen: Die Falle der Ziffern 1, 3 und 5 Die Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt B der GOÄ regeln: Die Leistungen nach Ziffer 1 (Beratung) und/oder Ziffer 5 (symptombezogene Untersuchung) sind neben Leistungen aus den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig. Ein Behandlungsfall ist dabei nicht ein einzelner Besuch, sondern dieselbe Erkrankung innerhalb eines Kalendermonats. Was das konkret bedeutet: Sobald in einem Behandlungsfall eine Sonderleistung hinzukommt, EKG, Sonographie, Laboruntersuchung oder Injektion, dürfen Ziffer 1 und Ziffer 5 zusammen für diesen gesamten Monat nur einmal angesetzt werden. In der Praxis werden sie aber häufig bei jedem Kontakt mitkodiert. Das Praxisverwaltungssystem erkennt den Behandlungsfall-Bezug über mehrere Termine hinweg oft nicht zuverlässig. Bei der PKV-Prüfung werden die Mehrfachansätze regelmäßig gestrichen. Noch enger ist das Korsett bei Ziffer 3, der eingehenden Beratung (mindestens 10 Minuten): Sie ist laut Anmerkung nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach Ziffer 5, 6, 7, 8, 800 oder 801. Wer am selben Tag eine Impfung verabreicht (375-378) oder ein EKG macht und zusätzlich Ziffer 3 ansetzt, sieht die Beratungsziffer regelmäßig abgelehnt. Augenheilkunde: Ziffer 1240, 1242 und die Einzel-Auge-Logik Die Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte (Ziffer 1240) ist nicht neben Ziffer 1242 (binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes) berechnungsfähig, weil beide Leistungen inhaltlich überlappen. Soweit bekannt. Weniger bekannt, aber wirtschaftlich relevant: Die Ziffern 1242, 1248, 1249, 1251, 1252 und 1253 beziehen sich laut Leistungslegende und BÄK-Auslegung jeweils auf beide Augen. Sie werden dennoch häufig doppelt, einmal pro Auge, abgerechnet. PKV-Prüfer kennen diese Konstellation gut und kürzen sie ohne Rückfrage. Orthopädie und Chirurgie: Arthroskopie neben dem Knie-OP-Komplex Die Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt L III GOÄ sind eindeutig: Neben den Ziffern 2189 bis 2196 (arthroskopische Knieoperationen) sind die Ziffern 300 bis 302 (Punktion) sowie Ziffer 3300 (diagnostische Arthroskopie) nicht berechnungsfähig. Für die diagnostische Arthroskopie existiert mit Ziffer 2196 eine eigene Zuschlagsziffer. Dazu kommt eine zweite, oft übersehene Regel: Mehrere operative Leistungen aus dem Kniechirurgie-Komplex, etwa Kapselnaht (Ziffer 2102), Synovektomie (Ziffer 2112) und Meniskusresektion (Ziffer 2189), sind an demselben Gelenk in derselben Sitzung nicht nebeneinander berechnungsfähig. Mehrleistung bildet ausschließlich die Zuschlagsziffer Ziffer 2195 ab. Wer alle drei Positionen einzeln ansetzt, riskiert Kürzungen im vierstelligen Bereich. Qodia prüft Ihre GOÄ-Rechnungen automatisch auf Ausschlüsse und Plausibilität bevor die Rechnung an die Patient*innen gehen. Damit erhalten Sie Hinweise auf sämtliche Ausschlüsse in Ihren Rechnungen. Kontaktieren Sie uns für eine Demo. Warum es nicht reicht, die Ausschlüsse zu kennen Der entscheidende Befund für alle, die ihre Praxisabrechnung verbessern wollen: Das Problem ist kein Wissensproblem. Es ist ein Strukturproblem. Quellenfragmentierung. Die zur korrekten Anwendung nötigen Informationen verteilen sich auf vier Ebenen und verändern sich kontinuierlich durch neue BÄK-Beschlüsse und Urteile. Eine MFA, die täglich 60 bis 80 Rechnungen vorbereitet, kann diese Quellen nicht parallel auf dem neuesten Stand halten. Behandlungsfall- versus Sitzungslogik. Viele Ausschlüsse greifen nur "im Behandlungsfall" (Monat) oder nur "in der Sitzung" (Einzelkontakt). Praxisverwaltungssysteme prüfen Sitzungsausschlüsse meist zuverlässig, fallbezogene Ausschlüsse über mehrere Termine hinweg oft nicht. PVS-Grenzen. Praxisverwaltungssysteme werden für die GKV-Abrechnung nach EBM zertifiziert. Ihre GOÄ-Plausibilitätsprüfung ist nicht standardisiert und variiert erheblich zwischen Anbietern. Zeitdruck und Volumen. Rechnungserstellung erfolgt häufig zwischen Patienten oder am Tagesende, nicht selten durch nicht abrechnungsspezialisiertes Personal. Komplexe Konstellationen, kombinierte Operationen, mehrtägige Wundbehandlung, erfordern aber konzentriertes Nachschlagen. Veralteter Verordnungstext. Die GOÄ datiert in wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1982. Neue Verfahren sind im Verordnungstext nicht abgebildet und werden über § 6 Abs. 2 GOÄ (Analogabrechnung) und laufende BÄK-Beschlüsse geregelt, also genau in jenem Begleitschrifttum, das ohnehin schon die Hauptquelle für Ausschlussregeln ist. Jede dieser Lücken ist eine potenzielle Fehlerquelle. Was bei fehlerhafter Ausschluss-Abrechnung passiert Die unmittelbare Folge ist in der Regel keine Komplettablehnung, sondern eine stille Kürzung durch die PKV. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Arzt und Patient, die PKV ist nicht Schuldner. Der Patient sieht weniger erstattet als berechnet und fordert die Differenz von der Praxis zurück, oder er zahlt schlicht nicht. Drei Schadensebenen entstehen: Wirtschaftlicher Schaden. Der Honoraranspruch besteht zivilrechtlich fort, ist gegen den Patienten aber kaum durchzusetzen. Praxen reduzieren in der Regel freiwillig oder schreiben ab. Reputationsschaden. Wiederholte Kürzungen erzeugen beim Patienten den Eindruck, die Praxis rechne zu hoch ab. Bei eindeutigen Fehlern, insbesondere dem Ansatz tatsächlich nicht erbrachter Leistungen, drohen zivilrechtliche Rückforderungsansprüchen. Bearbeitungsschaden. Jede PKV-Rückfrage bindet MFA- und Arztzeit für Stellungnahmen, Korrekturrechnungen und Klärungsgespräche. In Hochvolumen-Praxen summiert sich das schnell auf mehrere Stunden pro Monat. Die stille Kürzung ist dabei der am schwersten messbare, aber wirtschaftlich bedeutsamste Schaden. Aggregierte Statistiken existieren nicht. Praxen, die ihre PKV-Kürzungsquote nicht systematisch tracken, unterschätzen ihren tatsächlichen Verlust regelmäßig. Das eigentliche Problem ist strukturell Wer regelmäßig PKV-Kürzungen sieht, obwohl das Team gut ausgebildet ist, hat in aller Regel kein Personalproblem. Es arbeitet an einer Aufgabe, die unter den realistischen Bedingungen einer Praxis kaum durchgehend fehlerfrei zu lösen ist. Das ist keine Kritik an der Praxis, sondern eine sachliche Beschreibung der GOÄ-Abrechnung, wie sie heute funktioniert. Fachliche Korrektheit ist das Must-have in der privatärztlichen Abrechnung, nicht ein Qualitätsmerkmal, das nur spezialisierte Dienstleister interessiert. Jede Ausschluss-Fehlkombination, die eine Rechnung verlässt, kostet Geld, Zeit und Vertrauen. Qodia prüft GOÄ-Rechnungen automatisch auf Ausschlüsse, Plausibilität und häufige Fehlermuster, bevor sie beim Patienten ankommen. Erfahren Sie, wie das in Ihrer Praxis oder Ihrem Abrechnungsunternehmen funktioniert. Hinweis: Dieser Artikel dient der fachlichen Information. Er ersetzt keine rechtliche oder abrechnungstechnische Beratung im Einzelfall. --- ## GOÄ Honorarklagen ab 2026: Nur noch vor dem Landgericht URL: https://www.qodia.de/blog/goae-honorarklagen-2026-landgericht Veröffentlicht: 2026-05-06 Zusammenfassung: Eine Gesetzesänderung vom Dezember 2025 zieht für jede unbezahlte Privatrechnung die Konsequenz aus dem Amts- ins Landgericht mit Anwaltszwang. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Regel, die in vielen Praxen noch nicht angekommen ist: Wer eine unbezahlte GOÄ-Honorarforderung gerichtlich durchsetzen will, muss das zwingend vor dem Landgericht tun. Egal ob es sich um 80 Euro oder 8.000 Euro handelt. Der Weg zum Amtsgericht ist für Honorarstreitigkeiten aus ärztlicher Behandlung dauerhaft geschlossen. Die Änderung ist nicht Teil der viel diskutierten GOÄ-Novelle. Sie gilt schon jetzt, für die aktuelle GOÄ in der Fassung von 1996, und betrifft jede Praxis, die Privatpatienten behandelt und gelegentlich auf offene Rechnungen sitzt. Was hat sich rechtlich geändert? Der Bundestag hat im November 2025 das „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen" verabschiedet. Es wurde am 11. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Der entscheidende Paragraph ist der § 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG. Er lautet sinngemäß: Die Landgerichte sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig „in Streitigkeiten aus Heilbehandlungen". Erfasst sind alle vertraglichen Ansprüche gegen Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und andere Heilberufe, ausdrücklich einschließlich der Vergütungsansprüche. Diese Regelung ist rein prozessrechtlicher Natur und unabhängig von der GOÄ-Novelle, welche wir bereits in einem Artikel diskutiert haben. Die Landgerichtpflicht ist unabhängig und gilt bereits heute. Was bedeutet das konkret? Bis zum 31. Dezember 2025 richtete sich die Zuständigkeit schlicht nach dem Streitwert: Forderungen bis 5.000 Euro landeten beim Amtsgericht, ohne Anwaltszwang, oft sogar ohne anwaltliche Hilfe auf beiden Seiten. Ab 5.001 Euro war das Landgericht zuständig. Diese Schwelle ist für Heilbehandlungssachen nun bedeutungslos. Seit dem 1. Januar 2026 ist das Landgericht streitwertunabhängig zuständig, ob die offene Rechnung 80 Euro oder 8.000 Euro beträgt, spielt keine Rolle mehr. Damit greift automatisch der Anwaltszwang nach § 78 Abs. 1 ZPO, und zwar für beide Seiten. Arzt und Patient müssen sich zwingend anwaltlich vertreten lassen, auch bei Kleinstforderungen. Eine Ausnahme gilt weiterhin für das gerichtliche Mahnverfahren: Mahnbescheide kann die Praxis oder eine beauftragte Abrechnungsstelle nach wie vor ohne Anwalt beantragen. Erst wenn der Patient Widerspruch einlegt und das Verfahren ins streitige Stadium übergeht, ist ein Anwalt vor dem Landgericht Pflicht. Wer künftig gegen ein Urteil vorgehen will, landet nicht mehr beim Landgericht als Berufungsinstanz, sondern direkt beim Oberlandesgericht. Auch das erhöht den prozessualen Aufwand und das Kostenrisiko einer zweiten Instanz erheblich. Längere Verfahrensdauer Landgerichtsverfahren sind strukturell aufwendiger: Ein früher erster Termin ist Standard, häufig wird ein Sachverständiger bestellt, Schriftsätze werden förmlicher ausgetauscht, und die Richter an Landgerichten führen in der Regel größere, komplexere Verfahrensmengen. Laut der aktuellen deutschen Justizstatistik 2024 dauert ein streitiges Verfahren bis zum Urteil am Amtsgericht durchschnittlich 8,8 Monate. Am Landgericht sind es 17,5 Monate. Und da die Reform nun eine Vielzahl bislang beim Amtsgericht geführter Kleinstklagen an die Landgerichte verlagert, ohne kurzfristig mehr Richterstellen zu schaffen, rechnen Justizexperten mit einer weiteren Verlängerung dieser Werte. Das Kostenrisiko: Wenn eine Klage teurer wird als die Rechnung Das eigentliche Problem liegt nicht in der Verfahrensdauer, sondern in der Kosten-Nutzen-Rechnung. Medizinrechtliche Fachanwälte haben konkret durchgerechnet, was eine Honorarklage über 5.000 Euro den klagenden Arzt im schlechtesten Fall kosten kann: rund 2.700 Euro Gesamtkostenrisiko, bestehend aus eigenem Anwalt (ca. 1.100 Euro), Anwalt des Patienten bei Unterliegen (ca. 1.100 Euro) und Gerichtskosten (ca. 500 Euro). Ist der Streitwert geringer, verschiebt sich das Verhältnis noch weiter ins Negative. Eine Honorarklage über 300 Euro, früher beim Amtsgericht ohne Anwalt einreichbar, rechnet sich unter dem neuen Regime in der Regel nicht mehr. Patienten mit schlechter Zahlungsmoral könnten diesen Umstand bewusst einkalkulieren. In Deutschland gibt es rund 600 Amtsgerichte, aber nur etwa 100 Landgerichte. Im ländlichen Raum kann allein der Weg zum zuständigen Landgericht zwei Stunden Anfahrt bedeuten. Auch wenn ein Anwalt die Praxis vertritt, sind persönliche Termine in mündlichen Verhandlungen häufig erforderlich. Was Experten Arztpraxen jetzt empfehlen Aus der einschlägigen Fachliteratur von IWW, Ecovis, verschiedenen auf Medizinrecht spezialisierten Kanzleien und Privatärztlichen Verrechnungsstellen lassen sich folgende Handlungsempfehlungen für Arztpraxen ableiten: Forderungsmanagement überdenken Mahnwesen konsequent und früh staffeln: Erinnerung, erste Mahnung, zweite Mahnung, gerichtlicher Mahnbescheid. Letzterer ist weiterhin ohne Anwalt möglich und setzt eine klare Drucksituation. Bei größeren Privatleistungen Vorschüsse oder bargeldlose Zahlung am Termin als Standard etablieren, schriftlich vereinbaren. Für jede offene Forderung vor Klageeinreichung die Kosten-Nutzen-Frage stellen. Bei kleinen Streitwerten ist eine außergerichtliche Einigung oder kontrollierter Verlust oft die rationalere Entscheidung. Versicherungsschutz prüfen Bestehende Rechtsschutzversicherung auf Honorarstreitigkeiten prüfen. Viele Standard-Policen decken nur die passive Verteidigung ab, nicht die aktive Honorarklage. Abrechnungsqualität als erste Verteidigungslinie GOÄ-konforme Rechnungsstellung nach § 12 GOÄ ist vor dem Landgericht keine Formsache mehr, sondern entscheidet über die Beweisposition. Vollständige, widerspruchsfreie Behandlungsdokumentation ist die effektivste Prävention gegen kostspielige Beweisaufnahmen mit Sachverständigen. Jede formale Schwäche in der Rechnung, sei es eine fehlende Begründung bei Schwellwertüberschreitungen, unzulässige Ziffernkombinationen oder eine nicht gekennzeichnete Verlangensleistung wird vor dem Landgericht mit vollem Gewicht behandelt. Was das für Abrechnungsunternehmen und PVS bedeutet Für Privatärztliche Verrechnungsstellen und Abrechnungsdienstleister ändert sich die Rolle im Mahnprozess. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt, wie beschrieben, ohne Anwaltszwang möglich. Aber sobald ein Patient Widerspruch erhebt, muss ein Fachanwalt für Medizinrecht eingebunden werden. Viele PVS bauen aktuell entsprechende Kooperationen auf oder erweitern ihre Dienstleistungspalette. Die eigentliche Konsequenz liegt jedoch früher: Je sauberer die Rechnung, desto seltener kommt es überhaupt zu Beanstandungen oder Widersprüchen. Ein professionelles Prüfverfahren vor Rechnungsstellung, das GOÄ-Konformität sicherstellt, wird damit von einer Effizienzfrage zu einer Risikominimierungsfrage. Qodia analysiert Behandlungsdokumentationen und Liquidationen auf GOÄ-Konformität: Ziffernkombinationen, Steigerungsfaktoren, Begründungspflichten, Ausschlussregeln. Fehler werden erkannt, bevor die Rechnung den Patienten oder die PKV erreicht. Quellen: § 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG n. F.; BGBl. 2025 I Nr. 318 vom 11. Dezember 2025; Justizstatistik 2024, Statistisches Bundesamt; Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Newsletter 1/2026; IWW Institut, Arzt & Abrechnung sowie Chefärzte-Brief, Januar 2026; Medizinrecht-Blog, Dr. Dälken --- ## GOÄ Novelle 2026: Was die neue GOÄ bedeutet URL: https://www.qodia.de/blog/goae-novelle-stand-april-2026 Veröffentlicht: 2026-04-29 Zusammenfassung: Dreißig Jahre Stillstand, ein 948-Seiten-Entwurf und ein politisches Zeitfenster: Wir ordnen die GOÄ-Reform ein, vergleichen alt und neu und zeigen, was sich für die Privatabrechnung konkret ändert. Die Gebührenordnung für Ärzte regelt, wie privatärztliche Leistungen in Deutschland vergütet werden. Seit ihrer Einführung 1982 wurde sie nur einmal substanziell angepasst, nämlich bei der Teilnovellierung 1996. Seitdem hat sich die Medizin fundamental weiterentwickelt, die GOÄ jedoch nicht. Jetzt steht die umfassendste Reform seit über vier Jahrzehnten unmittelbar bevor. Dieser Beitrag gibt einen vollständigen Überblick über die GOÄ Novelle: warum sie nötig ist, wo der Entwurf politisch steht und was die neue GOÄ konkret verändert. Warum die GOÄ Novelle überfällig ist Die aktuelle GOÄ stammt in ihrer Grundstruktur aus dem Jahr 1982. Die letzte echte Teilnovellierung erfolgte mit der 4. Änderungsverordnung vom 18. Dezember 1995, in Kraft getreten zum 1. Januar 1996. Damals wurden vor allem die Abschnitte B (Grundleistungen), M (Labor) und O (Strahlendiagnostik) angepasst. Seitdem gab es nur punktuelle Änderungen, etwa zur Leichenschau 2024. Der eingefrorene Punktwert Der GOÄ-Punktwert liegt seit dem 1. Januar 1996 unverändert bei 5,82873 Cent. In derselben Zeitspanne sind die Lebenshaltungskosten nach Berechnungen des Verbraucherpreisindex um über 60 Prozent gestiegen. [1] Zum Vergleich: Der EBM-Orientierungswert in der gesetzlichen Krankenversicherung wird jährlich angepasst. Ein vergleichbarer Mechanismus fehlt in der GOÄ bis heute. Das veraltete Leistungsverzeichnis und Analogziffer-Problem Die geltende GOÄ umfasst rund 2.500 Gebührennummern. Moderne medizinische Verfahren wie Telemedizin, Videosprechstunde, E-Mail-Beratung, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder die elektronische Patientenakte (ePA) kommen darin schlicht nicht vor. Auch zahlreiche aktuelle OP-Techniken fehlen. Die Behelfslösung für dieses Problem sind Analogziffern nach § 6 Abs. 2 GOÄ. Diese Vorschrift erlaubt es, nicht im Verzeichnis enthaltene Leistungen entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Position abzurechnen. Was als Übergangslösung gedacht war, ist zur Dauerpraxis geworden, mit erheblichen Nebenwirkungen: Rechtsunsicherheit, häufige Erstattungsverweigerungen durch Kostenträger und Rechtsstreitigkeiten, die bis zum Bundesgerichtshof führen. Der BGH entschied am 14. Oktober 2021 (Az. III ZR 350/20), dass die analoge Berechnung der Nr. 5855 GOÄ für den Femtosekundenlaser-Einsatz bei Katarakt-Operationen unzulässig ist. Der Lasereinsatz sei nur eine besondere Ausführung der Standardleistung. Das Gericht räumte selbst ein, dass dieses Verfahren bei Abfassung der Norm nicht berücksichtigt werden konnte. [2] Wo steht die neue GOÄ im April 2026? Nach mehr als zehn Jahren schwieriger Verhandlungen legten die Bundesärztekammer (BÄK) und der PKV-Verband am 11. September 2024 einen gemeinsamen Kompromissentwurf vor. Es folgte ein intensives Clearingverfahren mit über 40 Fachgesellschaften. Der konsentierte Entwurf datiert auf den 30. April 2025 und umfasst rund 948 Seiten. An der Erarbeitung waren 165 ärztliche Berufsverbände und Fachgesellschaften beteiligt. Das Votum des 129. Deutschen Ärztetages Auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig stimmten die Delegierten am 29. Mai 2025 nach kontroverser Debatte mit 212 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen für den Entwurf. BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt und PKV-Direktor Dr. Florian Reuther bewerteten den Beschluss als ein wichtiges gemeinsames Signal für die Kompromissfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung. Im Juni 2025 wurde der Entwurf offiziell an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) übergeben. Die politische Roadmap Gesundheitsministerin Nina Warken hat sich in mehreren Schritten zur Umsetzung bekannt. Im Herbst 2025 folgte die zentrale Ankündigung: Vorlage eines Regelungsentwurfs des BMG bis Mitte 2026, danach Kabinettsbeschluss und Beratungen im Bundesrat. Beim Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft im Januar 2026 bekräftigte sie, die Reform noch in der laufenden Legislaturperiode umzusetzen. Der Gesetzgebungsweg ist anspruchsvoll. Neben der GOÄ als Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf, sind Änderungen in der Bundesärzteordnung (neuer § 11a für die Gemeinsame Kommission) und im SGB V (Basistarif) erforderlich, die durch den Bundestag müssen. Realistisch rechnet die Branche mit einem Inkrafttreten frühestens zum 1. Januar 2027, wahrscheinlicher Anfang 2028. Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von 2025 findet sich keine explizite Erwähnung der GOÄ-Novelle. Die politische Umsetzung hängt maßgeblich vom Engagement der Gesundheitsministerin ab. GOÄ 1996 vs. GOÄ neu: Die wichtigsten Unterschiede Die neue GOÄ ist keine Aktualisierung im Detail. Es handelt sich um ein komplett neues Regelwerk, das sich fundamental von der geltenden Fassung unterscheidet. Das Honorarvolumen soll laut PKV-Verband insgesamt um bis zu 13,2 Prozent steigen, was etwa 1,9 Milliarden Euro entspricht. Doppelter Umfang, feste Europreise Das Leistungsverzeichnis der GOÄ neu wächst von rund 2.500 auf etwa 5.512 Gebührennummern, davon 4.201 Hauptleistungen und 1.311 Zuschläge. Das vertraute System aus Punktwert und Steigerungsfaktor (1,0- bis 3,5-fach für persönlich-ärztliche Leistungen) entfällt vollständig. An seine Stelle treten feste Europreise je Leistung als nicht unterschreitbarer Gebührensatz. Erschwernisse werden über spezifische Zuschläge abgebildet. Die bisherige Begründungspflicht beim Überschreiten des Schwellenwerts von 2,3 entfällt damit. Aufwertung von Beratungsleistungen Die Aufwertung von Beratungs- und Gesprächsleistungen ist ein erklärtes Reformziel. Die GOÄ 1996 kennt im Wesentlichen nur die Ziffern 1 (Beratung), 3 (eingehende Beratung ab 10 Minuten) und 34 (Beratung bei lebensverändernder Krankheit ab 20 Minuten), ergänzt durch restriktive Abrechnungsausschlüsse. Die GOÄ neu streicht diese Ausschlüsse weitgehend und führt zeitgetaktete Leistungen in 10-Minuten-Intervallen ein. Davon profitieren vor allem Hausärzte, Internisten, Pädiater, und Psychotherapeuten. Im Gegenzug werden technische Leistungen, insbesondere bildgebende Verfahren, tendenziell abgewertet. Digitalisierung abgebildet Erstmals enthält die Gebührenordnung eigene Ziffern für Videosprechstunde, E-Mail-Beratung und asynchrone ärztliche Kommunikation. Auch der Aufwand für die elektronische Patientenakte, die Verordnung und Begleitung von DiGA sowie telemedizinische Leistungen werden systematisch abgebildet. Kommission als Daueranpassungsorgan Eine zentrale Neuerung ist die Gemeinsame Kommission (GeKo), die im neuen § 11a der Bundesärzteordnung verankert werden soll. Sie wird paritätisch besetzt mit Vertretern von BÄK, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern. Ihre Aufgabe: kontinuierliche Empfehlungen zur Weiterentwicklung der GOÄ an den Verordnungsgeber. Damit soll verhindert werden, dass die neue GOÄ genauso veraltet wie ihre Vorgängerin. Was Praxen, Kliniken und Abrechnungsdienstleister jetzt tun sollten Auch wenn die neue GOÄ noch nicht in Kraft ist, gibt es bereits jetzt Handlungsbedarf. Drei Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit. Die wirtschaftliche Wirkung wird sich für jede Praxis individuell unterscheiden. Pauschale Aussagen wie "+13,2 Prozent" verschleiern, dass sprechende Fächer deutlich gewinnen, während technische Fachgruppen mit Einbußen rechnen müssen. Eine fachspezifische Modellrechnung auf Basis des eigenen Leistungsmix ist bereits jetzt sinnvoll, auch wenn der Entwurf noch nicht rechtsverbindlich ist. Die GOÄ neu wird Praxisverwaltungssysteme tief verändern. Maschinenlesbare Rechnungsformate, OPS-Codierung, Kennzeichnungspflichten und der Wegfall der Steigerungsfaktoren erfordern Software-Updates und Schulungen. Praxen sollten frühzeitig prüfen, ob ihr Softwareanbieter und Abrechnungspartner einen klaren Migrationspfad vorbereitet. Wir haben den Entwurf zur GOÄ Novelle schon digitalisiert und in einem übersichtlichen Katalog dargestellt. Dieser enthält alle Ziffern mit ihren Ausschlüssen, Zuschlägen und Zusatzinformationen. Dadurch sind Sie ab Tag 1 des Inkrafttretens der GOÄ-Novelle über die Abrechnungsmöglichkeiten informiert. Unsere Abrechnungslösungen werden ebenfalls ab Tag 1 die neue GOÄ unterstützen. Der politische Zeitpunkt bleibt offen, aber die Richtung steht. Mit gemeinsamem Entwurf, Ärztetag-Mandat, BMG-Zusage und dem geplanten Fortentwicklungsmechanismus über die Gemeinsame Kommission ist erstmals ein belastbarer Pfad sichtbar. Die kommenden Monate zwischen Vorlage des BMG-Regelungsentwurfs und Bundesrats-Zustimmung werden zeigen, ob das Reformfenster diesmal hält. --- ## Wieso ChatGPT Ihre GOÄ-Rechnung nicht prüfen kann URL: https://www.qodia.de/blog/wieso-chatgpt-die-goä-nicht-kennt Veröffentlicht: 2026-04-07 Zusammenfassung: Über Halluzinationen, falsche Ziffern und die stille Gefahr hinter souverän klingenden KI-Antworten Seit ChatGPT öffentlich zugänglich wurde, ist kaum eine Branche verschont geblieben von der Frage: Kann das auch KI übernehmen? In Arztpraxen und Abrechnungsunternehmen läuft das Experiment längst. Texte zusammenfassen, Korrespondenz formulieren, Diagnosen nachschlagen. Vieles davon funktioniert erstaunlich gut. Doch sobald die Frage lautet, welche GOÄ-Ziffer für eine bestimmte Leistung ansetzbar ist, ob ein Ausschluss besteht oder wie eine Analogabrechnung zu begründen ist, gerät man in gefährliches Territorium. Nicht weil Künstliche Intelligenz dazu nicht fähig wäre. Sondern weil sie das Falsche mit derselben Überzeugung antwortet wie das Richtige. Das Grundproblem: Sprache ist nicht Wissen Bevor man versteht, warum KI-Modelle wie ChatGPT, Gemini oder Microsoft Copilot an der GOÄ scheitern, muss man verstehen, wie diese Systeme überhaupt funktionieren. LLM steht für Large Language Model. Dahinter steckt ein System, das während seiner Entwicklung Milliarden von Texten gelesen hat: Bücher, Webseiten, Artikel, Foren, wissenschaftliche Publikationen, medizinische Fachzeitschriften. Aus dieser gewaltigen Textmenge hat es statistische Muster gelernt: Welche Wörter folgen typischerweise aufeinander? Welche Formulierungen treten in welchem Kontext auf? Welche Antwort klingt auf eine bestimmte Frage plausibel? Das Entscheidende: Ein Sprachmodell schlägt nichts nach. Es hat keine Datenbank, auf die es zugreift, keine Tabelle, in der GOÄ-Ziffern hinterlegt sind, keine Regelmaschine, die Ausschlüsse prüft. Es erzeugt Text, der statistisch wahrscheinlich ist, basierend auf dem, was es während des Trainings gelernt hat. Dieser Text kann richtig sein. Er kann aber auch falsch sein. Und das Modell selbst kann beides nicht unterscheiden. Genau das bezeichnet man als Halluzination: Das Modell erfindet sachlich falsche Inhalte, die sprachlich überzeugend wirken. Es ist kein Fehler im technischen Sinne. Das System funktioniert genau so, wie es konstruiert ist. Der Fehler liegt im Einsatz für Aufgaben, die faktische Präzision erfordern. Warum die GOÄ besonders anfällig ist Halluzinationen treten bei allen Sprachmodellen auf. Aber nicht alle Wissensgebiete sind gleich anfällig. Die GOÄ ist eines der ungünstigsten denkbaren Felder aus mehreren sich gegenseitig verstärkenden Gründen. Geringer Anteil in den Trainingsdaten Die Datenbasis, auf der ChatGPT & Co. trainiert wurden, umfasst das gesamte öffentliche Internet sowie große Teile der digitalen Buchliteratur. In diesem riesigen Korpus ist allgemeinmedizinisches Wissen, Pharmakologie oder Anatomie tausendfach vertreten. Die GOÄ hingegen ist ein hochspezialisiertes deutsches Regelwerk, das vor allem in geschlossenen Fachpublikationen, juristischen Kommentaren und internen Unterlagen lebt. Der Anteil an qualitativ hochwertigem, aktuellem GOÄ-Material im Trainingskorpus dieser Modelle ist verschwindend gering. Das bedeutet: Wenn das Modell eine GOÄ-Frage beantwortet, interpoliert es aus einem dünnen, fragmentierten Wissensfundament. Die Antwort klingt trotzdem vollständig. Ausschlüsse folgen keiner Logik Ein Sprachmodell kann medizinische Logik rekonstruieren. Es kann erklären, warum eine Wundversorgung bestimmte Schritte umfasst, oder warum zwei Diagnosen häufig zusammen auftreten. Was es nicht kann: Ausschlüsse zuverlässig kennen. Denn Ausschlüsse in der GOÄ sind keine Ableitungen aus medizinischer Notwendigkeit. Sie sind historisch gewachsene Verwaltungsentscheidungen, häufig geprägt von Kompromissen zwischen Ärzteverbänden, PKV-Verbänden und Gesetzgeber. Ein Ausschluss ist ein Fakt, der gelernt werden muss - er lässt sich nicht herleiten. Sprachmodelle halluzinieren Ausschlüsse, die nicht existieren, und übersehen solche, die gelten. Beides ist gefährlich. Analogleistungen sind Ermessen plus Rechtssprechung Für Leistungen, die in der GOÄ nicht explizit abgebildet sind, erlaubt §6 Abs. 2 die Analogabrechnung: Eine ähnliche Leistung wird als Grundlage herangezogen und entsprechend bewertet. Diese Entscheidung erfordert Kenntnis der Leistungslegende, der Kommentierungspraxis nach Brück oder Hoffmann, der PKV-Erstattungsrealität und relevanter Gerichtsentscheidungen. Ein Sprachmodell trifft auch hier Scheinentscheidungen: Es nennt eine Ziffer, die sprachlich plausibel klingt, aber abrechnungsrechtlich nicht haltbar ist. Trainingsdaten sind nicht aktuell Jedes Sprachmodell hat einen Wissensstichtag, nach dem keine neuen Informationen mehr einfließen. GOÄ-Kommentierungen, PKV-Erstattungsentscheidungen und Beschlüsse der Bundesärztekammer entwickeln sich laufend weiter. Die geplante GOÄ-Novelle, bekannt als Neue GOÄ oder GOÄ Neu, wird das gesamte Ziffernwerk grundlegend umstrukturieren. Ein Modell, das heute trainiert worden ist, kennt den Stand von gestern und kann keine neuen Erkenntnisse wissen. Insbesondere mit der Umstellung auf die neue GOÄ wird es vermehrt zu falsche Antworten bezüglich Leistungen geben, da der Wissensstand zur neuen GOÄ erst aufgebaut werden muss. Damit Sie sich möglichst früh zur neuen GOÄ informieren können, hat Qodia den GOÄ Kompass geschaffen. Dieser enthält alle Ziffern mit ihren Ausschlüssen, Zuschlägen und Zusatzinformationen. Dadurch sind Sie ab Tag 1 des Inkrafttretens der GOÄ-Novelle über die Abrechnungsmöglichkeiten informiert. Die konkreten Risiken für Abrechnungsunternehmen und Praxen Die Fehler, die Sprachmodelle bei der GOÄ produzieren, sind keine akademischen Ungenauigkeiten. Sie haben direkte wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen. Finanzielle Verluste: Falsch angesetzte Ziffern führen zu Ablehnungen durch PKV und Beihilfe. Nicht erkannte Optimierungspotenziale bedeuten dauerhaften Erlösschwund. Rückforderungen nach Prüfung summieren sich schnell auf erhebliche Beträge. Qualitätsverlust bei Abrechnungsunternehmen: Wer als Dienstleister fehlerhafte Rechnungen erstellt oder durchwinkt, gefährdet seinen Ruf, seine Mandatsbeziehungen und seine Zulassung. Rechtliche Haftung: Falschabrechnung kann als Abrechnungsbetrug gewertet werden. Die berufsrechtlichen Konsequenzen treffen den Arzt und nicht das Tool. OpenAI haftet nicht für fehlerhafte Rechnungen, die mit ChatGPT erstellt wurden. Patientenbeziehung: Patienten, deren PKV eine Rechnung ablehnt, suchen die Verantwortung beim Arzt. Das beschädigt Vertrauen, das schwer wiederaufzubauen ist. Das Modell erklärt nicht, ob es eine Ziffer kennt oder sich ausdenkt. Und genau das macht es gefährlich. Was eine echte KI-gestützte Abrechnungslösung leisten muss Die Antwort auf die Frage „Kann Künstliche Intelligenz Privatabrechnung?“ ist kein Ja oder Nein. Sie lautet: Es kommt auf die Architektur an. Zwischen einem allgemeinen Sprachmodell und einem spezialisierten Abrechnungssystem liegen fundamental unterschiedliche technische Ansätze. Verifizierte, aktuelle GOÄ-Datenbasis: Keine Approximation aus Trainingsgedächtnis, sondern ein gepflegter, maschinenlesbarer Regelkatalog mit Ziffern, Leistungslegenden, Ausschlüssen und Steigerungssätzen Regelbasierte Ausschlussprüfung: Deterministisch und vollständig, nicht wahrscheinlichkeitsbasiert. Ein Ausschluss gilt oder gilt nicht, das darf kein statistisches Urteil sein. Fachliche Supervision: Kein vollständig autonomes System. Das medizinische und rechtliche Urteil eines Menschen bleibt unverzichtbar, KI übernimmt Prüfung und Vorbereitung, nicht die Verantwortung. Die richtige Frage ist also nicht: „Kann ChatGPT meine GOÄ-Abrechnung prüfen?“ Die richtige Frage lautet: „Welche KI-Architektur ist für diesen Zweck geeignet, und erfüllt sie die Anforderungen an Verlässlichkeit, Nachvollziehbarkeit und rechtliche Sicherheit?“ Fazit: Souveränität klingt gefährlicher als Unsicherheit Das eigentliche Risiko beim Einsatz allgemeiner Sprachmodelle in der GOÄ-Abrechnung ist nicht, dass die KI sagt: „Das weiß ich nicht.“ Es ist, dass sie es weiß oder so klingt, als ob. Falsche Ziffern werden mit derselben Flüssigkeit geliefert wie richtige. Nicht vorhandene Ausschlüsse werden mit derselben Selbstverständlichkeit verneint wie tatsächlich fehlende. Wer das nicht weiß, vertraut. Und wer vertraut, haftet. ChatGPT ist ein beeindruckendes Werkzeug für viele Aufgaben. Es kann Texte verfassen, Sachverhalte erklären, Recherchen beschleunigen. Aber die GOÄ-Abrechnung ist kein Sprachproblem. Sie ist ein Rechtsproblem mit einem Regelwerk und das verlangt eine andere Art von System. Was wäre, wenn ein System die GOÄ nicht aus dem Trainingsgedächtnis kennt, sondern aus einer verifizierten, aktuellen Regelstruktur und dabei jede Ziffer, jeden Ausschluss und jeden Zuschlag prüft? Genau das ist der Ansatz, auf dem Qodia aufgebaut ist. --- ## Medical Office – PAD-Datei für die GOÄ-Abrechnung exportieren URL: https://www.qodia.de/blog/medical-office-pad-datei-exportieren Veröffentlicht: 2026-04-20 Zusammenfassung: So konfigurieren Sie in Medical Office den Export der PAD-Datei: Versandart auf „Datenträger" stellen, Zielpfad und Mitgliedsnummer angeben – Schritt für Schritt erklärt. Was ist die PAD-Datei und warum brauchen Sie sie? Die PAD-Datei (Praxis-Abrechnungs-Daten) ist das standardisierte Austauschformat für die privatärztliche Abrechnung nach GOÄ. Sie enthält die für die Privatabrechnung vorgesehenen Exportdaten – darunter erbrachte Leistungen, Gebührenziffern und Patientenstammdaten. Um Ihre GOÄ-Rechnungen digital prüfen zu lassen, z. B. mit Qodia, benötigen Sie diese Datei als Export aus Ihrem Praxisinformationssystem. In Medical Office konfigurieren Sie den PAD-Export über das integrierte Datenpflegesystem. Die Einrichtung dauert nur wenige Minuten und muss einmalig vorgenommen werden. Anschließend können Sie PAD-Dateien im Rahmen des regulären Abrechnungslaufs erzeugen. Schritt-für-Schritt: PAD-Export in Medical Office einrichten Die folgenden Schritte beschreiben die einmalige Konfiguration des Exportpfads. Der eigentliche PAD-Export wird danach im regulären Abrechnungsworkflow für Privat- bzw. PVS-Rechnungen ausgelöst. Öffnen Sie das MO-Datenpflegesystem. Sie finden es als eigenständiges Programm im Medical-Office-Programmordner oder über das Windows-Startmenü. Navigieren Sie im Menübaum links zu System → Abrechner. Wählen Sie den gewünschten Abrechner aus der Liste und klicken Sie auf Editieren. Wechseln Sie zur Registerkarte „PVS" ganz rechts in der Registerkartenleiste. „PVS" steht hier für den Export an eine Privatärztliche Verrechnungsstelle – nicht zu verwechseln mit dem Begriff „Praxisverwaltungssystem". Stellen Sie die Versandart auf „Datenträger". In Medical Office bedeutet „Datenträger" die Dateiausgabe in ein Verzeichnis – es ist kein physischer Datenträger wie ein USB-Stick gemeint. Tragen Sie im Feld Mitgliedsnummer Ihre Kundennummer bei der Abrechnungsstelle ein. Ohne diese Angabe kann die Verrechnungsstelle den Export nicht Ihrer Praxis zuordnen. Geben Sie im Feld Zielpfad den gewünschten Speicherort ein – entweder als UNC-Pfad (z. B. \\server\freigabe\abrechnung) oder als lokales bzw. gemapptes Laufwerk (z. B. D:\Abrechnung\PVS). Prüfen Sie unter Schnittstelle, ob die passende Option gewählt ist: „Bewertete Schnittstelle ohne Sachkosten" oder „Bewertete Schnittstelle mit Sachkosten" exportiert die Euro-Beträge mit. Ohne diese Einstellung werden nur Ziffern übertragen und die preisliche Bewertung erfolgt erst bei der Verrechnungsstelle. Speichern Sie die Einstellungen. PAD-Datei exportieren Nach der einmaligen Konfiguration lösen Sie den eigentlichen Export im regulären Abrechnungsworkflow aus: Öffnen Sie in Medical Office das Abrechnungsmodul und wählen Sie die zu exportierenden Privatrechnungen aus. Starten Sie den PVS-Versand – Medical Office erzeugt die PAD-Datei und legt sie im konfigurierten Zielpfad ab. Der genaue Menüpfad kann je nach Medical-Office-Version leicht variieren. Bei Fragen hilft Ihnen Ihr Medical-Office-Servicepartner weiter. Welchen Zielpfad Sie wählen, hängt von Ihrer Praxis-Infrastruktur ab: UNC-Pfad (z. B. \\server\freigabe\abrechnung): Ideal für Mehrplatz-Praxen mit Netzwerkfreigabe. Alle Arbeitsplätze greifen auf denselben Speicherort zu. Lokales oder gemapptes Laufwerk (z. B. D:\Abrechnung): Geeignet für Einzelplatz-Installationen oder wenn die Datei nur von einem Rechner aus weiterverarbeitet wird. Achten Sie darauf, dass der angegebene Pfad existiert und Medical Office Schreibrechte auf das Verzeichnis hat. PAD-Datei an Qodia übermitteln Sobald Medical Office die PAD-Datei im konfigurierten Zielpfad abgelegt hat, können Sie sie direkt in der Qodia-Rechnungsprüfung hochladen. Qodia analysiert die enthaltenen Abrechnungsdaten automatisch und prüft Ihre GOÄ-Rechnungen auf Plausibilität, korrekte Ziffernketten und Abrechnungsoptimierung. Laden Sie die Qodia-App herunter und prüfen Sie Ihre GOÄ-Rechnungen direkt mit der exportierten PAD-Datei – schnell, präzise und regelkonform. Häufige Fragen Wo finde ich das MO-Datenpflegesystem? Das Datenpflegesystem ist ein eigenständiges Programm im Medical-Office-Installationsordner. Es wird nicht über die normale Medical-Office-Oberfläche aufgerufen, sondern separat gestartet – oft über eine Desktop-Verknüpfung oder das Windows-Startmenü. Was ist der Unterschied zwischen PAD und PADnext? PADnext ist die XML-basierte Weiterentwicklung des PAD-Formats mit erweiterter Datenstruktur. Medical Office exportiert standardmäßig im klassischen PAD-Format. Sollte Ihre Verrechnungsstelle PADnext benötigen, wenden Sie sich an Ihren Medical-Office-Servicepartner. Qodia verarbeitet beide Formate. Kann ich den Zielpfad nachträglich ändern? Ja. Wiederholen Sie einfach die oben beschriebenen Schritte und passen Sie den Zielpfad im PVS-Reiter an. Bereits exportierte Dateien im alten Verzeichnis bleiben unberührt. Was bedeutet „Bewertete Schnittstelle"? Mit der bewerteten Schnittstelle exportiert Medical Office die Leistungen inklusive der berechneten Euro-Beträge. Bei der unbewerteten Variante werden nur Ziffern übertragen – die preisliche Bewertung übernimmt dann die Verrechnungsstelle. In der Regel empfiehlt sich die bewertete Schnittstelle. --- ## medatixx x.concept: PAD-Datei exportieren URL: https://www.qodia.de/blog/medatixx-xconcept Veröffentlicht: 2026-04-10 Zusammenfassung: PAD-Export aus der medatixx-Facharztlinie x.concept — mit dem Hinweis zur "DATEI VERSCHLÜSSELN"-Schaltfläche. Überblick x.concept ist die medatixx-Facharztlinie mit klassischer Windows-Dropdown-Menüstruktur. Das System unterstützt PAD für Privatabrechnung, BG-Abrechnung, Chefarztabrechnung und BG-Chefarztabrechnung. Ein wichtiger Unterschied zu x.isynet: Im Ergebnis-Dialog des Abrechnungslaufs gibt es eine eigene Schaltfläche "DATEI VERSCHLÜSSELN". PAD-Konfiguration Die PAD-Konfiguration (Kundennummer, Abrechnungsstelle, Zielverzeichnis) liegt in den Anwenderstammdaten: Datei → Stammdaten → Anwender öffnen. Zur Registerkarte PQ/CA/BG/PAD/KT wechseln (PQ = Privatquotient, CA = Chefarztabrechnung, BG = Berufsgenossenschaft, PAD = PAD-Schnittstelle, KT = Kostenträger). Im Tab PAD die Kundennummer der Verrechnungsstelle, Zertifikate und das Verzeichnis für Abrechnungsdatei hinterlegen. Sofern Sie Privat- oder Chefarztrechnungen mit Mehrwertsteuer erstellen, tragen Sie den neuen Mehrwertsteuersatz in x.concept unter Datei > Stammdaten > Anwender > Registerkarte PQ/CA/BG/PAD/KT ein. (Quelle: medatixx Service-Information x.concept 20.3) Privatabrechnung durchführen Abrechnung → Privatabrechnung/Chefarztabrechnung → Rechnung stellen öffnen. Abrechnungs-Stichtag setzen (z.B. Quartalsende). Abrechnungslauf starten. Ergebnis-Dialog mit "DATEI VERSCHLÜSSELN"-Schaltfläche Nach dem Abrechnungslauf öffnet sich ein Ergebnis-Dialog. Der offizielle Seminarleitfaden von daepn.de belegt eine Schaltfläche "DATEI VERSCHLÜSSELN", die aus der zuvor erzeugten Abrechnungsdatei die verschlüsselte Version für die Verrechnungsstelle macht. Laut Seminarleitfaden "Kassenabrechnung x.concept" gibt es eine separate "DATEI VERSCHLÜSSELN"-Schaltfläche. Das legt nahe, dass x.concept zunächst eine unverschlüsselte Datei im konfigurierten Abrechnungsverzeichnis ablegt und diese erst durch den Klick auf "DATEI VERSCHLÜSSELN" verschlüsselt wird. Für den Qodia-Workflow: Kopieren Sie die Datei aus dem Abrechnungsverzeichnis an einen anderen Ort (z.B. Desktop), bevor Sie die Verschlüsselung starten. Wie genau dieser Dialog in Ihrer x.concept-Version aussieht und ob die unverschlüsselte Datei nach dem Verschlüsseln bestehen bleibt, kann Ihnen Ihr medatixx-Servicepartner zuverlässig beantworten. x.concept unterstützt die folgenden Übermittlungsarten: ABRECHNUNG ÜBER VERRECHNUNGSSTELLEN (PAD) — Privat-, BG-, Chefarzt-, BG-Chefarztabrechnung. (Quelle: Seminarleitfaden Kassenabrechnung x.concept, daepn.de) Speicherort der Abrechnungsdatei Der Speicherort ist konfigurierbar im Dialog "Verzeichnis für Abrechnungsdatei" in den Anwenderstammdaten → Registerkarte PAD. Die Defaults werden bei der PAD-Schnittstellen-Einrichtung durch den medatixx-Servicepartner gesetzt. Welche Datei laden Sie in Qodia? Die unverschlüsselte Datei aus dem konfigurierten Abrechnungsverzeichnis — also die Version, die Sie vor dem Klick auf "DATEI VERSCHLÜSSELN" kopiert haben. Welche Dateiendung die Datei trägt, hängt von Ihrer konkreten x.concept-Version und der konfigurierten Verrechnungsstelle ab — der medatixx-Servicepartner kann Ihnen das eindeutig sagen. Qodia verarbeitet ausschließlich unverschlüsselte PAD- und PADnext-Dateien. Verschlüsselte Varianten (z.B. .DAT.privadis, PKCS#7-verschlüsselte PADnext-ZIP .p7m, passwortgeschützte Archive) lehnt Qodia ab. Laden Sie die Rohdatei (.dat oder .xml) in Qodia hoch — nicht die an die PVS übertragene, verschlüsselte Version. Unterstützte Abrechnungsarten Privatabrechnung (Privat-PAD) Berufsgenossenschafts-Abrechnung (BG-PAD) Chefarztabrechnung (CA-PAD) BG-Chefarztabrechnung Zusätzlich DALE-UV (Datenaustausch Leistungserbringer — Unfallversicherung) Support medatixx-Hotline: 0800 0980 0980 (Mo–Fr 08:00–17:00) Kundenportal: mein.medatixx.de Laden Sie die Qodia-App herunter und prüfen Sie Ihre GOÄ-Rechnungen direkt mit der exportierten PAD-Datei – schnell, präzise und regelkonform. Quellen medatixx Service-Information x.concept 20.3: arztsoftware.medatixx.de/fileadmin/user_upload/Kundenservice/x.concept/20.3/ Seminarleitfaden Kassenabrechnung x.concept (daepn.de): daepn.de/downloads/slf_kassenabrechnung_xconcept.pdf --- ## medatixx x.comfort: PAD-Export (Status) URL: https://www.qodia.de/blog/medatixx-xcomfort Veröffentlicht: 2026-04-10 Zusammenfassung: Was öffentlich zur PAD-Schnittstelle in medatixx x.comfort bekannt ist — und warum Sie für die Details Ihren Servicepartner brauchen. Überblick x.comfort ist eine ältere medatixx-Produktlinie mit einem zeichen- und nummernbasierten Hauptmenü (DOS- und Terminal-Stil). Die öffentliche Dokumentation zu x.comfort ist dünn — viele Details liegen nur im Kundenportal. Die medatixx-Dokumentation zu x.comfort ist zum Großteil nur im Kundenportal mein.medatixx.de verfügbar. Dieser Post dokumentiert das, was öffentlich nachweisbar ist, und verweist für den Rest auf den medatixx-Support. Privatabrechnung öffnen Hauptmenü öffnen. Menüpunkt 4 PRIVATLIQUIDATION wählen. Voreinstellungen konfigurieren Hauptmenü → 4 Privatliquidation → Modalität → Voreinstellungen. Hier konfigurieren Sie unter anderem die Mehrwertsteuer-Einstellungen. Sofern Sie Privatrechnungen mit Mehrwertsteuer erstellen, [...] tragen Sie den neuen Mehrwertsteuersatz in x.comfort unter Hauptmenü > 4 Privatliquidation > Modalität > Voreinstellungen ein. (Quelle: medatixx Service-Information x.comfort 20.3) Der konkrete PAD-Workflow ist öffentlich nicht dokumentiert Der detaillierte Ablauf vom Vorlauf über den Echtlauf bis zum PAD-Export ist in öffentlich zugänglichen Quellen nicht beschrieben. Er liegt ausschließlich im Kundenportal mein.medatixx.de und in der medatixx-Akademie (Login erforderlich). Was wir aus öffentlichen Service-Informationen wissen: Der Einstieg erfolgt über Hauptmenü → 4 Privatliquidation. Die Navigation läuft über numerische Menüpunkte (Zifferntasten 1–9). Anders als x.isynet kennt x.comfort keine Direktbefehle wie PRLQ. Für den konkreten PAD-Export-Workflow in Ihrer x.comfort-Version kontaktieren Sie den medatixx-Support unter 0800 0980 0980 oder nutzen Sie das E-Learning-Modul "Abrechnung x.comfort" in der medatixx-Akademie. Welche Datei laden Sie in Qodia? Qodia akzeptiert die unverschlüsselten Rohdateien: .dat bei klassischem PAD, .xml bei PADnext. Welches Format Ihre x.comfort-Installation erzeugt und wo genau sie liegt, klären Sie am besten mit Ihrem medatixx-Servicepartner. Qodia verarbeitet ausschließlich unverschlüsselte PAD- und PADnext-Dateien. Verschlüsselte Varianten (z.B. .DAT.privadis, PKCS#7-verschlüsselte PADnext-ZIP .p7m, passwortgeschützte Archive) lehnt Qodia ab. Laden Sie die Rohdatei (.dat oder .xml) in Qodia hoch — nicht die an die PVS übertragene, verschlüsselte Version. Support medatixx-Hotline: 0800 0980 0980 (Mo–Fr 08:00–17:00) Kundenportal: mein.medatixx.de (Login erforderlich) medatixx-Akademie: akademie.medatixx.de Laden Sie die Qodia-App herunter und prüfen Sie Ihre GOÄ-Rechnungen direkt mit der exportierten PAD-Datei – schnell, präzise und regelkonform. Quellen medatixx Service-Information x.comfort 20.3: arztsoftware.medatixx.de/fileadmin/user_upload/Kundenservice/x.comfort/20.3/ medatixx Kundenservice x.comfort: arztsoftware.medatixx.de/kundenservice/xcomfort --- ## medatixx x.isynet: PAD-Datei exportieren URL: https://www.qodia.de/blog/medatixx-xisynet Veröffentlicht: 2026-04-10 Zusammenfassung: PAD-Export aus x.isynet mit dem verifizierten Direktbefehl PRLQ. Überblick x.isynet ist eine medatixx-Produktlinie mit SQL-Backend, Dropdown-Menüs und einem ausgeprägten Direktbefehl-System. Für die Privatabrechnung gibt es einen eigenen Direktbefehl: PRLQ. Privatabrechnung öffnen Direktbefehl PRLQ eingeben — öffnet direkt die Privatabrechnung. Alternativ über Menü: Auswertung → Abrechnung → Privatabrechnung. Wichtige Direktbefehle in x.isynet PRLQ — Privatabrechnung (Systemparameter, Vor-/Echtlauf) RÜ — Rechnungsübersicht / Echtlauf-Liste OPV — Offene Postenverwaltung MAHN — Privatmahnungen AS — Abrechnungsschein (am Patienten) ÜAS — Übersicht Abrechnungsscheine PS — Patientenstamm PARA — Systemparameter (allgemein) Ablauf: Privatabrechnung durchführen PRLQ eingeben (oder Menü: Auswertung → Abrechnung → Privatabrechnung). Probelauf durchführen — Häkchen "Probelauf" setzen. Fehler werden im Farbcode angezeigt: Grün = fehlerfrei Orange = Warnungen Rot = Fehler (Doppelklick auf den Fehler verzweigt in den Schein) Fehler korrigieren und Probelauf wiederholen. Echtlauf durchführen: Häkchen "Probelauf" entfernen, mit "Ja" bestätigen. Rechnungen drucken über den Druck-Dialog (Ansicht/Rechnungsschema filterbar). Speicherort der Abrechnungsdatei Der Speicherort wird in den Systemparametern der Privatabrechnung konfiguriert (PRLQ → Einstellungen → Rechnungsformulare/PAD-Schnittstelle). Er ist praxisspezifisch — wenn Sie den Pfad nicht kennen, hilft Ihr medatixx-Servicepartner. Die vollständige medatixx-Dokumentation zur PAD-Schnittstelle (inkl. Einstellungen zur Verschlüsselung und zum Dateiformat) liegt im Kundenportal mein.medatixx.de und in der medatixx-Akademie — beide benötigen einen Kunden-Login. Die hier beschriebenen Schritte decken den öffentlich dokumentierten Teil ab. Für die letzten Details zu Ihrer Installation fragen Sie Ihren medatixx-Servicepartner. Welche Datei laden Sie in Qodia? Welches Dateiformat und welcher Verschlüsselungsstatus Ihre x.isynet-Installation produziert, ist öffentlich nicht klar dokumentiert und hängt von der Einrichtung durch Ihren Servicepartner ab. Fragen Sie dort konkret nach: wo die Datei abgelegt wird, welche Dateiendung sie hat und ob sie verschlüsselt ist. Für Qodia benötigen Sie in jedem Fall die unverschlüsselte Rohdatei. Qodia verarbeitet ausschließlich unverschlüsselte PAD- und PADnext-Dateien. Verschlüsselte Varianten (z.B. .DAT.privadis, PKCS#7-verschlüsselte PADnext-ZIP .p7m, passwortgeschützte Archive) lehnt Qodia ab. Laden Sie die Rohdatei (.dat oder .xml) in Qodia hoch — nicht die an die PVS übertragene, verschlüsselte Version. Support & Schulungen x.isynet-Support: support.xisynet@medatixx.de Allgemeine Hotline: 0800 0980 0980 (Mo–Fr 08:00–17:00) Schulungen: medatixx-Akademie (mein.medatixx.de → Abrechnung x.isynet E-Learning) Laden Sie die Qodia-App herunter und prüfen Sie Ihre GOÄ-Rechnungen direkt mit der exportierten PAD-Datei – schnell, präzise und regelkonform. Quellen medatixx — Privatabrechnung Anleitung (18 Seiten, Stand 04/2021) medatixx — Corona-Tipps: Privatpatienten abrechnen (x.isynet): arztsoftware.medatixx.de/fileadmin/user_upload/Kundenservice/x.isynet/ medatixx-Akademie: akademie.medatixx.de --- ## Quincy: PAD-Export (öffentlich dokumentierte Fakten) URL: https://www.qodia.de/blog/quincy Veröffentlicht: 2026-04-09 Zusammenfassung: Was Frey ADV zu PAD und Privatliquidation in Quincy öffentlich dokumentiert — und warum die Details beim Support liegen. Überblick Quincy von Frey ADV GmbH unterstützt laut Herstellerangabe "Privat- und BG-Liquidationen, PAD online oder auf Datenträger". Der konkrete Schritt-für-Schritt-Ablauf des PAD-Exports ist öffentlich allerdings nur teilweise dokumentiert — die Details liegen in den internen Handbüchern und Hotline-Schulungen. Was Frey ADV öffentlich beschreibt Die Produktseite von Frey bewirbt Quincy mit zwei Übertragungswegen für PAD: PAD online — Direkte elektronische Übermittlung an die Verrechnungsstelle PAD auf Datenträger — Export als lokale Datei zur manuellen Übermittlung (das ist der für Qodia relevante Weg) Privatliquidations-Konfiguration Das offizielle Quincy Quarterly #7 (September 2024) belegt den Pfad zur Privatliquidations-Konfiguration: Pflege der Hilfsdaten öffnen. Praxiseinstellungen wählen. Stammdaten → Privatliquidation → Rechnungsformulare. Diese Einstellung nehmen Sie in QUINCY über Pflege der Hilfsdaten / Praxiseinstellungen / Stammdaten / Privatliquidation / Rechnungsformulare definieren vor. (Quelle: Quincy Quarterly #7, September 2024) Der eigentliche PAD-Export-Dialog Der konkrete Klick-Weg vom Rechnungslauf zur fertigen PAD-Datei (inklusive Speicherort, Dateiname und ggf. Unverschlüsselt-Schalter) ist in den öffentlich zugänglichen Quincy-Dokumenten nicht beschrieben. Für den exakten Export-Ablauf wenden Sie sich an die Quincy-Hotline oder nehmen Sie am offiziellen Seminar "QUINCY Intensiv Privatliquidation" teil. Welche Datei laden Sie in Qodia? Die vom Quincy-PAD-Export erzeugte Datei. Welche Endung sie hat und ob sie verschlüsselt ist, dokumentiert Frey ADV öffentlich nicht. Klären Sie das direkt mit der Quincy-Hotline — Qodia benötigt in jedem Fall die unverschlüsselte Rohdatei. Qodia verarbeitet ausschließlich unverschlüsselte PAD- und PADnext-Dateien. Verschlüsselte Varianten (z.B. .DAT.privadis, PKCS#7-verschlüsselte PADnext-ZIP .p7m, passwortgeschützte Archive) lehnt Qodia ab. Laden Sie die Rohdatei (.dat oder .xml) in Qodia hoch — nicht die an die PVS übertragene, verschlüsselte Version. Support & Kontakt Frey ADV Vertrieb: 03375 92380, vertrieb@frey.de Quincy-Hotline: 0800 784 62 91, quincy-hotline@frey.de Seminar "QUINCY Intensiv Privatliquidation" mit Dozentin Ulrike Weis (ca. 3 Stunden, kostenpflichtig) Laden Sie die Qodia-App herunter und prüfen Sie Ihre GOÄ-Rechnungen direkt mit der exportierten PAD-Datei – schnell, präzise und regelkonform. Quellen Frey ADV Quincy Produktseite: frey.de/quincy-die-praxissoftware-die-ihren-alltag-versteht/ Frey ADV Quarterly #7 (September 2024): frey.de/wp-content/uploads/2024/09/Quarterly_7_112.pdf Erweiterte Schulungsunterlagen QUINCY (Teil 2): frey.de/wp-content/uploads/2020/09/Erweiterte-Schulungsunterlagen-QUINCY.pdf --- ## Hasomed ELEFANT: Status der PAD-Unterstützung URL: https://www.qodia.de/blog/hasomed-elefant Veröffentlicht: 2026-04-09 Zusammenfassung: Was Hasomed zu PAD und Privatrechnung in ELEFANT öffentlich dokumentiert — und was nicht. Überblick ELEFANT von Hasomed ist eine Praxissoftware für Psychotherapeuten. Dieser Beitrag fasst zusammen, was Hasomed zur Privatabrechnung und zur PAD-Schnittstelle öffentlich beschreibt — und wo die öffentliche Dokumentation an ihre Grenzen kommt. Hasomed beschreibt in der öffentlichen FAQ und im Produktmaterial nur den einfachen Privatrechnungs-Druck. Einen dedizierten Schritt-für-Schritt-Workflow zum Erzeugen einer PAD- oder PADnext-Datei haben wir in den öffentlichen Quellen nicht gefunden. Dieser Post ist daher eine Status-Information, keine Klick-Anleitung. Was Hasomed öffentlich dokumentiert Der offiziell dokumentierte Privatrechnungs-Workflow ist der Einzel-Rechnungsdruck: Leistung nach GOÄ/GOPT oder als Selbstzahlergebühr erfassen. Rechtsklick auf die eingegebene Leistung. Im Kontextmenü "Privatabrechnung" wählen. Es öffnet sich das Fenster zum Erstellen einer Privatrechnung — die Patientenakte muss dafür nicht geschlossen werden. Nach dem Erfassen einer Leistung nach GOÄ/GOPT bzw. einer Selbstzahlergebühr können Sie eine Privat-Rechnung erstellen, ohne die Patientenakte zu schließen. Dazu führen Sie auf die erfasste Leistung einen Rechtsklick aus und wählen den Menüpunkt "Privatabrechnung". (Quelle: Offizielle Hasomed FAQ) Konfiguration der Privatrechnung Texte der Standardrechnung: System → Abrechnung einstellen → Abrechnung Privat 1 Privatrechnungen erfassen/drucken: Abrechnung → Abrechnung Privat/Selbst Was die öffentliche Doku offen lässt Ein dokumentierter Schritt-für-Schritt PAD- oder PADnext-Export Default-Speicherort für PAD-Dateien Einstellung zur Unterscheidung zwischen verschlüsselt und unverschlüsselt Menüname für den Abrechnungsdatei-Export Wenn Sie ELEFANT nutzen und eine PAD-Datei für Qodia brauchen, kontaktieren Sie den Hasomed-Support direkt. Fragen Sie konkret: (1) Ob Ihre ELEFANT-Version PAD oder PADnext exportieren kann, (2) wo die Datei abgelegt wird, (3) ob sie verschlüsselt ist und (4) wie Sie eine unverschlüsselte Variante bekommen. HAWIDA-Wissensdatenbank Die HAWIDA-Wissensdatenbank ist direkt in der ELEFANT-Software integriert und enthält interne Artikel zu Privatabrechnung und Abrechnungsdatei. Sie ist auch öffentlich über downloads.hasomed.de/Elefant/Helpdesk/ erreichbar. Alternativer Weg zu Qodia Wenn Ihre ELEFANT-Installation keinen PAD-Export zur Verfügung stellt, können Sie Qodia aktuell nicht mit ELEFANT-PAD-Dateien befüllen. Klären Sie mit dem Hasomed-Support, ob ein Upgrade oder Zusatzmodul verfügbar ist. Qodia verarbeitet ausschließlich unverschlüsselte PAD- und PADnext-Dateien. Verschlüsselte Varianten (z.B. .DAT.privadis, PKCS#7-verschlüsselte PADnext-ZIP .p7m, passwortgeschützte Archive) lehnt Qodia ab. Laden Sie die Rohdatei (.dat oder .xml) in Qodia hoch — nicht die an die PVS übertragene, verschlüsselte Version. Support-Kontakt Hasomed Support: Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr Website: hasomed.de/produkte/elefant/ HAWIDA Helpdesk: downloads.hasomed.de/Elefant/Helpdesk/ Laden Sie die Qodia-App herunter und prüfen Sie Ihre GOÄ-Rechnungen direkt mit der exportierten PAD-Datei – schnell, präzise und regelkonform. Quellen Hasomed FAQ ELEFANT: hasomed.de/faq-elefant/ Hasomed KV-Abrechnungs-Anleitung (PDF): hasomed.de/wp-content/uploads/2020/03/Anleitung-zur-KV-Abrechnung.pdf --- ## EPIKUR: PAD-Datei exportieren URL: https://www.qodia.de/blog/epikur Veröffentlicht: 2026-04-09 Zusammenfassung: PAD-Export aus EPIKUR — mit wörtlichem Zitat aus der offiziellen Anleitung zum Desktop-Speicherort. Überblick EPIKUR erzeugt die PAD-Datei nach dem Klick auf "PAD-Abrechnung starten" automatisch auf dem Desktop — ohne konfigurierbaren Speicherort. Voraussetzung ist die kostenpflichtige Freischaltung der PAD-Schnittstelle. Voraussetzung: PAD-Schnittstelle freischalten Die PAD-Schnittstelle ist ein kostenpflichtiges Zusatzmodul (80 EUR einmalig). In den Varianten EPIKUR e-therapie PLUS und EPIKUR e-therapie ONLINE ist sie bereits enthalten. Freischaltung per E-Mail an vertrieb@epikur.de Telefonisch unter +49 30 340 601 101 (Vertrieb, Mo–Fr 9–12 und 13–17 Uhr) Unterstützt werden sowohl PAD (klassisch) als auch PADnext (XML-basiert). EPIKUR bietet eine kostenlose Testversion zum Download an (Mac, Windows, Linux) — ohne Registrierung, ohne Zeitlimit: epikur.de/service/testversion/ Wichtig aus der offiziellen EPIKUR-Anleitung: "Bei der PAD-Abrechnung dürfen die Rechnungsnummern höchstens 6-stellig sein!" Passen Sie Ihre Rechnungsnummernkreise vor der ersten PAD-Abrechnung entsprechend an. PAD-Export durchführen Schritt 1: Rechnung in der Patientenakte anlegen Patient öffnen → in der Patientenakte auf die Schaltfläche Rechnung klicken. Im Fenster Rechnung bearbeiten Katalog, Zahlungsfrist und Empfängeradresse einstellen. Mit OK bestätigen. Schritt 2: Rechnung stellen und drucken Abrechnung öffnen → Reiter Privat. Die Rechnung(en) markieren, die abgerechnet werden sollen (Mehrfachauswahl mit Strg bzw. cmd). Auf "Stellen und Drucken" klicken — die Rechnungen wechseln von "angelegt" auf "gestellt". Schritt 3: Rechnungen markieren In der Abrechnungsübersicht (Abrechnung → Privat) sind alle Privatrechnungen sichtbar. Die Rechnungen markieren, die per PAD abgerechnet werden sollen. Ohne Markierung bleibt der PAD-Abrechnung-Button grau. Erst wenn Sie in der Tabelle eine oder mehrere Rechnungen markieren, wird der Button in der rechten Aktionsleiste aktiv. Schritt 4: PAD-Abrechnung starten In der Aktionsleiste auf PAD-Abrechnung klicken. Es öffnet sich ein Fenster mit den markierten Rechnungen. Auf PAD-Abrechnung starten klicken. EPIKUR erzeugt die Abrechnungsdatei und legt sie auf dem Desktop ab. "Mit Klick auf PAD-Abrechnung starten wird die Abrechnungsdatei erzeugt, auf dem Desktop abgelegt, sodass sie an die zuständige PVS übermittelt werden kann." (Quelle: Offizielle EPIKUR-Anleitung "Die Abrechnung von Privatleistungen", Seite 4) Welche Datei laden Sie in Qodia? Die neu erzeugte Datei auf Ihrem Desktop (Pfad: ~/Desktop/). EPIKUR vergibt den Dateinamen automatisch — einen individuellen Speicherort-Dialog wie in CGM ALBIS oder T2med gibt es nicht. Qodia verarbeitet ausschließlich unverschlüsselte PAD- und PADnext-Dateien. Verschlüsselte Varianten (z.B. .DAT.privadis, PKCS#7-verschlüsselte PADnext-ZIP .p7m, passwortgeschützte Archive) lehnt Qodia ab. Laden Sie die Rohdatei (.dat oder .xml) in Qodia hoch — nicht die an die PVS übertragene, verschlüsselte Version. Häufige Fehler PAD-Button ist grau: Entweder ist die PAD-Schnittstelle nicht freigeschaltet (dann vertrieb@epikur.de kontaktieren) oder es sind keine Rechnungen markiert. Rechnungsnummer zu lang: PAD akzeptiert nur maximal 6-stellige Rechnungsnummern. Die Rechnungsnummernkreise unter Programmeinstellungen → Rechnungen/PAD entsprechend anpassen. Datei nicht auffindbar: EPIKUR legt die Datei immer auf dem Desktop ab — nicht im Dokumente-Ordner. Suchen Sie gezielt auf dem Schreibtisch. Laden Sie die Qodia-App herunter und prüfen Sie Ihre GOÄ-Rechnungen direkt mit der exportierten PAD-Datei – schnell, präzise und regelkonform. Quellen EPIKUR — Die Abrechnung von Privatleistungen (PDF): epikur.de/files/anleitungen/Abrechnung_von_Privatleistungen.pdf EPIKUR Shop — PAD-Schnittstelle: shop.epikur.de/produkt/pad-schnittstelle/ EPIKUR Service — Testversion: epikur.de/service/testversion/ --- ## RED Medical: PAD-Datei exportieren URL: https://www.qodia.de/blog/red-medical Veröffentlicht: 2026-04-09 Zusammenfassung: PAD-Export aus der Cloud-Praxissoftware RED Medical über die Sidebar Abrechnung → Privatabrechnung. Überblick RED Medical ist eine webbasierte Praxisverwaltungssoftware. Der Privatabrechnungslauf läuft über die Sidebar Abrechnung → Privatabrechnung. RED spricht in der eigenen Hilfe bewusst von "Abrechnungsdatei" (nicht von PAD) — unter diesem Namen finden Sie die Funktion. Voraussetzungen Die Episode des Patienten muss als "Privat/IGel" angelegt und das Abrechnungsverfahren auf "Private Verrechnungsstelle" gestellt sein. Die Kundennummer Ihrer Verrechnungsstelle wird vorab in den Stammdaten hinterlegt — in der Regel mit Hilfe des RED-Supports. Privatabrechnungslauf starten Der stabile, dokumentierte Einstieg führt über die Sidebar: In der Sidebar auf Abrechnung → Privatabrechnung klicken. Die abzurechnende Privatliquidationseinheit wählen. Zeitraum und Abrechnungsverfahren einstellen. Das System prüft automatisch auf Fehler (fehlende Adressdaten etc.) und bietet direkte Behebung an. Pro Episode "Verrechnungsstelle" wählen (nicht "Rechnungsdruck"). Auf PVS-Abrechnung klicken — RED erstellt die Abrechnungsdatei und öffnet einen Verzeichnis-Dialog. Verzeichnis zum Speichern der Datei wählen. Über die Sidebar Abrechnung, Untermenü Privatabrechnung können Sie den Privatabrechnungslauf öffnen. (Quelle: RED Medical Hilfe) Als Shortcut können Sie in die Suchleiste "#b privat" eingeben und "Privatabrechnung" aus der Trefferliste wählen. Der stabile Weg bleibt aber die Sidebar-Navigation. RED Medical unterstützt gemischte Verfahren — einzelne Episoden können per Rechnungsdruck, andere per Verrechnungsstelle abgerechnet werden. Abrechnungshistorie: Datei erneut herunterladen Alle Abrechnungen sind in der Abrechnungshistorie dokumentiert. Über den Download-Link können Sie die Abrechnungsdatei jederzeit erneut herunterladen. Der Dateiname enthält das Tagesdatum. Welche Datei laden Sie in Qodia? RED Medical nennt die erzeugte Datei in der offiziellen Hilfe "Abrechnungsdatei", ohne das konkrete Dateiformat oder die Dateiendung zu dokumentieren. Welches Format Ihre RED-Installation erzeugt und ob es verschlüsselt ist, hängt von Ihrer PVS-Konfiguration ab — klären Sie das im Zweifel kurz beim RED-Support. Für den Qodia-Upload benötigen Sie die unverschlüsselte Rohdatei. Qodia verarbeitet ausschließlich unverschlüsselte PAD- und PADnext-Dateien. Verschlüsselte Varianten (z.B. .DAT.privadis, PKCS#7-verschlüsselte PADnext-ZIP .p7m, passwortgeschützte Archive) lehnt Qodia ab. Laden Sie die Rohdatei (.dat oder .xml) in Qodia hoch — nicht die an die PVS übertragene, verschlüsselte Version. Laden Sie die Qodia-App herunter und prüfen Sie Ihre GOÄ-Rechnungen direkt mit der exportierten PAD-Datei – schnell, präzise und regelkonform. Quellen RED Medical Hilfe — Privatabrechnung: hilfe.redmedical.de/display/RH/Privatabrechnung RED Medical Hilfe — Abrechnung mehrerer privat Versicherter: hilfe.redmedical.de/display/RH/Abrechnung+mehrerer+privat+Versicherter RED Medical Hilfe — Abrechnungshistorie: hilfe.redmedical.de/display/RH/Abrechnungshistorie --- ## T2med: PADnext-Datei exportieren URL: https://www.qodia.de/blog/t2med Veröffentlicht: 2026-04-09 Zusammenfassung: T2med bietet dem User beim Re-Export explizit die Wahl zwischen unverschlüsselter XML und ZIP-Datei — für Qodia wählen Sie die XML. Überblick T2med erzeugt PADnext-Dateien über den Abrechnungslauf und bietet beim erneuten Versenden explizit die Wahl zwischen einer unverschlüsselten XML-Datei und einer ZIP-Datei. Für Qodia nehmen Sie die XML. PADnext-Schnittstelle einrichten Hauptmenü → Praxis → Privatabrechnungsgruppen öffnen. Die gewünschte Gruppe über das Stift-Symbol bearbeiten. Nach unten scrollen und den PADnext-Bereich über den Pfeil aufklappen. Abrechnungsstelle auswählen (obligatorisch). Falls Ihre PVS nicht gelistet ist: "PADLine GmbH" wählen. Modus festlegen: Online (automatische Übermittlung) oder Offline (Speicher-Dialog am Ende). Daten der Verrechnungsstelle eintragen (Kundennummer etc.). Im Offline-Modus erhalten Sie am Ende der Dateierstellung einen Speicher-Dialog. Im Online-Modus wird die Datei verschlüsselt via PAD-Transfer direkt an die Verrechnungsstelle gesendet — dann bleibt keine lokale Datei übrig. Für Qodia ist der Offline-Modus einfacher. PAD-Rechnungen erstellen und exportieren Im Hauptmenü auf Abrechnung klicken. PAD-Rechnungen erstellen wählen. Privatabrechnungsgruppe und Parameter festlegen. Fehlerhafte Einträge korrigieren (fehlende Diagnosen, Adressdaten). Gewünschte Rechnungen markieren und auf PAD-Export klicken. Rechnungen lassen sich nur vor dem Export korrigieren. Nach dem Export sind keine Änderungen mehr möglich. Re-Export: Datei erneut speichern (empfohlen für Qodia) T2med speichert alle erzeugten PAD-Exportdateien zentral und lässt sie jederzeit neu abrufen. Das ist der einfachste Weg, um die unverschlüsselte XML-Variante für Qodia zu bekommen: Hauptmenü → Abrechnung → PAD-Exportdateien anzeigen öffnen. Gewünschte Datei aus der Liste wählen (am Datum erkennbar). Im rechten Menü XML klicken (nicht ZIP). Der Windows-Speicher-Dialog öffnet sich — Sie wählen den Speicherort. "Klären Sie bitte mit Ihrer Verrechnungsstelle, ob Sie eine (unverschlüsselte!) XML-Datei übertragen sollen, oder ob Sie eine Zip-Datei übertragen sollen." (Wörtliches Zitat aus der offiziellen T2med-Hilfe. Der Ausdruck "(unverschlüsselte!)" ist T2med-Originaltext.) Welche Datei laden Sie in Qodia? Im Re-Export-Menü XML wählen (nicht ZIP). T2med bezeichnet diese Variante in der eigenen Hilfe explizit als "(unverschlüsselte!)" — genau das braucht Qodia. Qodia verarbeitet ausschließlich unverschlüsselte PAD- und PADnext-Dateien. Verschlüsselte Varianten (z.B. .DAT.privadis, PKCS#7-verschlüsselte PADnext-ZIP .p7m, passwortgeschützte Archive) lehnt Qodia ab. Laden Sie die Rohdatei (.dat oder .xml) in Qodia hoch — nicht die an die PVS übertragene, verschlüsselte Version. Häufige Fehler Die ZIP-Variante gewählt: Die ZIP-Datei kann je nach PVS-Vereinbarung verschlüsselt sein. Die XML-Variante ist der garantiert sichere Weg für Qodia. Laden Sie die Qodia-App herunter und prüfen Sie Ihre GOÄ-Rechnungen direkt mit der exportierten PAD-Datei – schnell, präzise und regelkonform. Quellen T2med Hilfe — PADnext-Schnittstelle: hilfe.t2med.de/padnext-schnittstelle/ T2med Hilfe — PAD-Export-Datei erneut versenden: hilfe.t2med.de/pad-export-datei-erneut-versenden/ --- ## tomedo: PAD-Datei exportieren URL: https://www.qodia.de/blog/tomedo Veröffentlicht: 2026-04-09 Zusammenfassung: PAD-Export aus tomedo — mit dem entscheidenden Hinweis: Nicht die .zip, sondern die .dat-Datei verwenden. Überblick tomedo (von zollsoft) läuft auf macOS und exportiert PAD-Dateien standardmäßig im Offline-Modus. Wichtig ist, dass Sie die .dat-Datei direkt aus dem PVS-Abrechnungsfenster nehmen, nicht die .zip vom Desktop. Einrichtung (einmalig) Admin → Privat (GOÄ) bzw. BG (UV-GOÄ) → PAD-/PVS-/Sammelrechnungstypen öffnen (Admin-Rechte erforderlich). Neuen Exporttyp anlegen (+-Button) und Volume-Name, Mitgliedsnummer und Rechnungstexte konfigurieren. Optional: Unter Einstellungen → Praxis → Abrechnung → PAD-Export die Reihenfolge der Leistungen steuern. Ohne einen konfigurierten PVS-Exporttyp mit Mitgliedsnummer kann kein PAD-Export durchgeführt werden. PAD-Datei exportieren Verwaltung → Privat/BG → PVS- und Sammelrechnungen (PAD-Export) öffnen. Gewünschte Rechnungen markieren. Im unteren Teil des PVS-Abrechnungsfensters erscheinen zwei Dateien: die unkomprimierte PAD-Datei und ein gepacktes PAD-ZIP. Wörtlich von einem tomedo-Mitarbeiter im offiziellen Forum: "die .dat Datei (die wo kein ZIP draufsteht) aus dem PVS-Abrechnungsfenster auf den Schreibtisch legen. Das ist die Original-Datei." Der Export-PAD-Button legt stattdessen in manchen Fällen die gepackte ZIP-Datei (z.B. tomedoLocalFile0_PV000111.zip) auf den Desktop — die kann Qodia nicht verarbeiten. So extrahieren Sie die richtige Datei PVS-Rechnung im PVS-Abrechnungsfenster markieren. Im unteren Bereich die .dat-Datei auswählen (die ohne ZIP-Symbol). Rechtsklick → "Im Finder anzeigen" verwenden, um den Speicherort zu sehen. Die .dat-Datei manuell auf den Schreibtisch ziehen (nicht den Export-Button, wenn Sie die ZIP vermeiden wollen). Welche Datei laden Sie in Qodia? Die .dat-Datei aus dem PVS-Abrechnungsfenster — nicht die tomedoLocalFile0_PV.zip und auch nicht Dateien mit Präfixen wie "L1_" oder "L2_" (diese entstehen beim E-Mail-Transport durch Windows-Mailclients). Qodia verarbeitet ausschließlich unverschlüsselte PAD- und PADnext-Dateien. Verschlüsselte Varianten (z.B. .DAT.privadis, PKCS#7-verschlüsselte PADnext-ZIP .p7m, passwortgeschützte Archive) lehnt Qodia ab. Laden Sie die Rohdatei (.dat oder .xml) in Qodia hoch — nicht die an die PVS übertragene, verschlüsselte Version. Häufige Fehler Export-Button legt die .zip ab: Der "Export PAD"-Button auf dem Schreibtisch erzeugt in manchen Fällen die ZIP-Variante. Lösung: Die .dat direkt aus dem PVS-Abrechnungsfenster via Finder nehmen. Dateien werden nicht überschrieben: Wenn bereits eine Datei mit demselben Namen auf dem Schreibtisch liegt, schlägt der Export fehl — oft stumm. Alte Dateien vorher umbenennen oder verschieben. E-Mail-Transport zerstört die Datei: tomedo schreibt die .dat in CP850-Encoding. Wenn Sie die Datei per E-Mail von Mac zu Windows schicken, kann der Windows-Mailclient die Codierung zerstören. Niemals per E-Mail verschicken — immer direkt in Qodia hochladen. Laden Sie die Qodia-App herunter und prüfen Sie Ihre GOÄ-Rechnungen direkt mit der exportierten PAD-Datei – schnell, präzise und regelkonform. Quellen tomedo Handbuch — PVS- und Sammelrechnungen: support.tomedo.de/handbuch/tomedo/abrechnung/privatabrechnung/erstellen-von-pvs-und-sammelrechnungen/ tomedo Forum — Wie PAD-Datei an die PVS weiterleiten: forum.tomedo.de/index.php/3355/wie-pad-datei-an-die-pvs-weiterleiten tomedo Forum — PVS-PAD-Datei auf Schreibtisch legen: forum.tomedo.de/index.php/746/pvs-pad-datei-exportieren-auf-den-schreibtisch-legen --- ## CGM TURBOMED: PAD-Datei exportieren URL: https://www.qodia.de/blog/cgm-turbomed Veröffentlicht: 2026-04-09 Zusammenfassung: Kompletter Workflow für den PAD-Export in CGM TURBOMED mit den sechs Reitern der Voreinstellungen und den konkreten privadis-Default-Pfaden. Überblick CGM TURBOMED konfiguriert die PAD-Einstellungen an zwei getrennten Orten: einmal für das Zielverzeichnis in den Grundeinstellungen, einmal für die Abrechnungsparameter pro Privatabrechnungsgruppe in den Voreinstellungen. Der Export erfolgt über die Gesamterstellung mit anschließendem Datenträger-Dialog. Voraussetzungen Die PAD-Schnittstelle ist ein kostenpflichtiges Zusatzmodul und wird vom CGM-Supportservice-Mitarbeiter freigeschaltet. Schritt 1: Zielverzeichnis festlegen Hauptmenü (F12) öffnen. Sonstiges → Grundeinstellungen wählen. Privatliquidation → PVS Abrechnung wählen. PVS-Laufwerk/Verzeichnis eintragen — dort wird die PVS-Abrechnungsdatei abgelegt. Tragen Sie das Verzeichnis ein, in dem die PVS-Abrechnungsdatei abgelegt werden soll. (Quelle: CGM TURBOMED Knowledge Base, "Einrichtung der PVS-Abrechnung in CGM TurboMed") Schritt 2: Abrechnungsparameter pro Gruppe Startmenü → Abrechnen → Privatliquidation → Voreinstellungen öffnen. Die gewünschte Privatabrechnungsgruppe wählen. Der Voreinstellungsdialog öffnet sich mit sechs Registerkarten: Allgemein Privatabrechnung BG Abrechnung PVS privadis CGM eABRECHNUNG Zum Reiter privadis wechseln und die Mitgliedsnummer eintragen. Das Häkchen bei "Online-Abrechnung" entfernen, um den Offline-Modus zu nutzen. Zum Reiter PVS wechseln und Mitgliedsnummer, Volume-Name und Bewertungsart konfigurieren. Einstellungen bestätigen. Der Reiter PVS konfiguriert den klassischen PVS-Datenträger-Workflow. Der Reiter privadis aktiviert den direkten privadis-Weg. Beide können parallel konfiguriert sein. Schritt 3: PAD-Datei erstellen Hauptmenü → Abrechnen → Privatliquidation → Gesamterstellung → PVS-Erstellung öffnen. Zeitbereich eingeben und auf Weiter klicken. Start klicken, um die Gesamterstellung durchzuführen. Nach Abschluss auf Datenträger erstellen klicken. Die PAD-Datei liegt im konfigurierten Zielverzeichnis. Speicherorte im privadis-Modus Im privadis-Workflow legt TURBOMED mehrere Ordnerstrukturen unterhalb des TURBOMED-Installationsordners an: CGM TURBOMED → privadis → → zu versenden — zu versendende Dateien. Das ist die Quelle für den Qodia-Upload. CGM TURBOMED → privadis → → versendet — bereits an die PVS versendete Dateien. Nach erfolgreichem Versand automatisch verschoben. CGM TURBOMED → Dokumente → privadis — Sicherheitskopie Welche Datei laden Sie in Qodia? Die .dat-Datei aus dem Ordner zu versenden bzw. aus dem in den Grundeinstellungen konfigurierten PVS-Verzeichnis. TURBOMED schreibt die Dateien im PAD-Austauschformat Version 2009/04 — unverschlüsselt, 128-Byte-Fixbreite, CP850-Encoding. Qodia verarbeitet ausschließlich unverschlüsselte PAD- und PADnext-Dateien. Verschlüsselte Varianten (z.B. .DAT.privadis, PKCS#7-verschlüsselte PADnext-ZIP .p7m, passwortgeschützte Archive) lehnt Qodia ab. Laden Sie die Rohdatei (.dat oder .xml) in Qodia hoch — nicht die an die PVS übertragene, verschlüsselte Version. Im Online-Modus (Checkbox "Online-Abrechnung" aktiviert) überträgt TURBOMED die PAD-Datei automatisch via telemed.net an privadis. Die Datei ist kurz lokal im Ordner "zu versenden" verfügbar und wird nach dem Versand nach "versendet" verschoben. Für den Qodia-Workflow ist der Offline-Modus einfacher — dort bleibt die Datei dauerhaft erreichbar. Laden Sie die Qodia-App herunter und prüfen Sie Ihre GOÄ-Rechnungen direkt mit der exportierten PAD-Datei – schnell, präzise und regelkonform. Quellen CGM TURBOMED Knowledge Base — PrivLiq Privatabrechnung Voreinstellungen: support.cgm.com/CGM_TURBOMED/Handbuch_(Version_25.4.2)/PrivLiq-PrivatabrechnungVoreinstellungen CGM TURBOMED Knowledge Base — PVS Erstellung: support.cgm.com/CGM_TURBOMED/Anleitungen_%26_Antworten/PVS_Erstellung --- ## CGM MEDISTAR: PAD-Datei exportieren URL: https://www.qodia.de/blog/cgm-medistar Veröffentlicht: 2026-04-09 Zusammenfassung: PAD-Export in CGM MEDISTAR über den PLPV-Befehl — mit der kritischen Unterscheidung zwischen .DAT und .DAT.privadis. Überblick CGM MEDISTAR legt beim Offline-Modus zwei Dateien parallel ab: eine unverschlüsselte .DAT-Datei und eine verschlüsselte .DAT.privadis-Datei. Für Qodia brauchen Sie die Variante ohne .privadis-Suffix. Voraussetzungen Die PAD-Schnittstelle ist ein kostenpflichtiges Zusatzmodul und muss aktiviert werden. CGM empfiehlt CGM CONNECT als bevorzugten Übertragungsweg — für Qodia müssen Sie aber explizit den Exportweg "Festplatte" wählen. Der Befehl ADT ist für die KV-Abrechnung (gesetzliche Krankenkassen). Für die Privatliquidation in CGM MEDISTAR verwenden Sie das Kommando PLPV. Offline-Modus konfigurieren Öffnen Sie das Privatliquidationsfenster mit dem Kommando PLPV. Navigieren Sie zu Bearbeitung von Konstanten. Wählen Sie als Datenempfänger "privadis" (oder Ihre Verrechnungsstelle). Stellen Sie den Exportweg auf "Festplatte". Hinterlegen Sie den Speicherpfad (Ordner). Bestätigen Sie die Einstellungen. PAD-Datei erstellen Öffnen Sie das Privatliquidationsfenster (PLPV). Wählen Sie Dateierstellung. Markieren Sie die gewünschten Rechnungen. MEDISTAR schreibt die Dateien in das konfigurierte Verzeichnis. Zwei Dateien im Zielverzeichnis Nach dem Abrechnungslauf liegen dort zwei Dateien nebeneinander: .DAT — die unverschlüsselte Standard-PVS-Abrechnungsdatei (klassisches PAD-Format, 128-Byte-Fixbreite, CP850). .DAT.privadis — die daraus erzeugte verschlüsselte Datei für den Export an privadis. Im angegebenen Verzeichnis werden nach dem Abrechnungslauf zwei Dateien abgelegt. (Quelle: CGM MEDISTAR Handbuch Version 404.115) Welche Datei laden Sie in Qodia? Die .DAT-Datei ohne das .privadis-Suffix. Merkregel: Endet der Dateiname auf .privadis, ist es die falsche. Nehmen Sie die andere. Qodia verarbeitet ausschließlich unverschlüsselte PAD- und PADnext-Dateien. Verschlüsselte Varianten (z.B. .DAT.privadis, PKCS#7-verschlüsselte PADnext-ZIP .p7m, passwortgeschützte Archive) lehnt Qodia ab. Laden Sie die Rohdatei (.dat oder .xml) in Qodia hoch — nicht die an die PVS übertragene, verschlüsselte Version. Windows blendet Dateiendungen standardmäßig aus. Aktivieren Sie unter Explorer → Ansicht → "Dateinamenerweiterungen" die Anzeige, sonst sehen Sie möglicherweise nur "" und ".privadis" und können nicht unterscheiden, welches die richtige ist. Alternative: CGM CONNECT CGM empfiehlt die Übertragung über CGM CONNECT, weil die Daten dort sicher und verschlüsselt übermittelt werden. Bei Nutzung von CGM CONNECT wird allerdings keine lokale Datei erzeugt. Für Qodia müssen Sie also den Exportweg "Festplatte" wählen — auch wenn CGM CONNECT in Ihrer Praxis parallel konfiguriert ist. Laden Sie die Qodia-App herunter und prüfen Sie Ihre GOÄ-Rechnungen direkt mit der exportierten PAD-Datei – schnell, präzise und regelkonform. Quellen CGM MEDISTAR Knowledge Base — Privadis/Abrechnung: support.cgm.com/CGM_MEDISTAR/Handbuch_(Version_404.115.....)/Privadis/Abrechnung --- ## CGM M1 PRO: PAD-Datei exportieren URL: https://www.qodia.de/blog/cgm-m1 Veröffentlicht: 2026-04-09 Zusammenfassung: PAD-Export in CGM M1 PRO über den PAD-Parameter-Dialog — mit den öffentlich dokumentierten Einstellungen und einem Hinweis zu den Grenzen der Doku. Überblick CGM M1 PRO behandelt privadis nicht als separaten Dialog, sondern konfiguriert alle privaten Verrechnungsstellen über denselben PAD-Parameter-Dialog. Der Einstellungs-Pfad ist in offiziellen CGM-Dokumenten wörtlich belegt. Der konkrete Export-Workflow aus der Rechnungserstellung heraus ist öffentlich allerdings nur teilweise dokumentiert. Voraussetzungen Die PAD-Schnittstelle ist kostenpflichtig und wird vom CGM-Servicepartner freigeschaltet. PAD-Parameter konfigurieren Der Pfad ist in der CGM M1 PRO Knowledge Base wörtlich belegt: Tafel 3 Praxisdaten öffnen. Praxis-Konfigurationen wählen. Einstellungen für die Privatabrechnung wählen. Auf den Abtauchknopf "Weiteres" klicken. Auf den Button "PAD-Parameter" klicken. Hier sehen Sie die bisherige Voreinstellung und tragen die Mitgliedsnummer Ihrer PVS ein. Die M1 PRO-Voreinstellung dafür ist über die Tafel "3 Praxisdaten" / Praxis-Konfigurationen / "Einstellungen für die Privatabrechnung" / Weiteres zu erreichen. Dort lässt sich über den Button "PAD-Parameter" zunächst die bisherige Voreinstellung anzeigen. (Quelle: CGM M1 PRO Knowledge Base, "Mit mehreren PVS zusammenarbeiten") Um mehrere PVS-Mitgliedsnummern zu verwalten, leeren Sie zunächst das Feld "Mitgliedsnummer". Erst dann wird der Button "Konfiguration (F6)" aktiv. Dort können Sie beliebig viele PVS-Mitgliedsnummern mit erläuterndem Text speichern. Unterschied zu CGM TURBOMED Anders als in CGM TURBOMED gibt es in M1 PRO keine eigene privadis-Tab-Struktur. privadis wird über denselben PAD-Parameter-Dialog konfiguriert wie jede andere PVS. PAD-Datei erstellen Die eigentliche PAD-Erzeugung passiert während der Rechnungserstellung in der Privatabrechnung. Die öffentliche CGM-Dokumentation beschreibt dabei folgenden Rahmen: Rechnungserstellung innerhalb der Privatabrechnung starten (Einzel- oder Gesamterstellung). Im Rechnungsdruck-Dialog wählen, ob die Rechnung gedruckt oder an die PVS übergeben wird. M1 PRO erzeugt die PAD-Datei nach der in PAD-Parameter hinterlegten Konfiguration. Der konkrete Klick-Weg vom Rechnungslauf zur fertig erzeugten PAD-Datei ist in der öffentlichen CGM M1 PRO Knowledge Base nicht Schritt für Schritt dokumentiert. Für den exakten Ablauf in Ihrer M1 PRO-Version fragen Sie Ihren CGM-Servicepartner. Speicherort Der Speicherort wird im PAD-Parameter-Dialog festgelegt und ist installationsabhängig — typischerweise ein Unterverzeichnis der M1 PRO-Installation. Fragen Sie Ihren CGM-Servicepartner, wenn Sie den Pfad nicht kennen. Welche Datei laden Sie in Qodia? Die Datei, die M1 PRO in das in PAD-Parameter hinterlegte Verzeichnis ablegt. Klären Sie bei Ihrem CGM-Servicepartner, welche Dateiendung Ihre Installation produziert und ob es sich um eine unverschlüsselte oder verschlüsselte Variante handelt. Qodia benötigt die unverschlüsselte Rohdatei. Qodia verarbeitet ausschließlich unverschlüsselte PAD- und PADnext-Dateien. Verschlüsselte Varianten (z.B. .DAT.privadis, PKCS#7-verschlüsselte PADnext-ZIP .p7m, passwortgeschützte Archive) lehnt Qodia ab. Laden Sie die Rohdatei (.dat oder .xml) in Qodia hoch — nicht die an die PVS übertragene, verschlüsselte Version. Offizielle Dokumentation CGM bietet ein offizielles FAQ-PDF "CGM M1 PRO FAQ Privatliquidation 2022" (36 Seiten) mit Screenshots der Dialoge. Dort finden Sie weitere Details zum Rechnungsdruck-Workflow und zu "Rechnungsparameter", "Weitere Parameter" und "PAD-Parameter". Laden Sie die Qodia-App herunter und prüfen Sie Ihre GOÄ-Rechnungen direkt mit der exportierten PAD-Datei – schnell, präzise und regelkonform. Quellen CGM M1 PRO Knowledge Base — "Mit mehreren PVS zusammenarbeiten": support.cgm.com/CGM_M1_PRO/Anleitungen_%26_Antworten/Mit_mehreren_PVS_zusammenarbeiten CGM M1 PRO FAQ Privatliquidation 2022 (PDF): cgm.com/_Resources/Persistent/6d316d76fbda085de35f71c9eb2e818f8d1bd9ce/FAQ_M1PRO_Privatliquidation_2022.pdf --- ## CGM ALBIS: PAD-Datei exportieren URL: https://www.qodia.de/blog/cgm-albis Veröffentlicht: 2026-04-09 Zusammenfassung: Schritt-für-Schritt-Anleitung zum PAD-Export aus CGM ALBIS — mit den aktualisierten Menüpfaden ab Version 21.30 und Hinweis zur CGM-CONNECT-Falle. Überblick CGM ALBIS exportiert PAD-Dateien über einen zweistufigen Workflow: Zuerst wird die Rechnung erstellt und über "Privat → Drucken" in den Status BE gebracht, dann erzeugt der Menüpunkt "Privat → PAD → Abrechnungsdatei erstellen" die eigentliche PAD-Datei. Voraussetzungen Die PAD-Schnittstelle ist ein kostenpflichtiges Zusatzmodul und wird von einem CGM-Servicemitarbeiter freigeschaltet. Kontakt: CGM-Hotline 0800 5354515. Die Einstellungen im Register PAD/Privadis/mediserv (Mitgliedsnummer, Volume-Name, Schnittstellenart) stimmen Sie vorab mit Ihrer Verrechnungsstelle ab. PAD-Schnittstelle konfigurieren Öffnen Sie Optionen → Privatliquidation. Wählen Sie die Arztgruppe aus und klicken Sie auf Ändern. Wechseln Sie zum Reiter PAD/Privadis/mediserv. Tragen Sie Mitgliedsnummer und Volume-Name ein (von der PVS erhalten). Wählen Sie die Schnittstellenart, z.B. "Bewertete Schnittstelle mit Sachkosten". Bestätigen Sie die Einstellungen. ALBIS kennt drei getrennte Wege zur Abrechnungsübermittlung: PAD als lokale Datei für beliebige PVS, mediserv als Online-Übertragung aus ALBIS heraus und Privadis als zusätzliches Modul. Für Qodia ist nur der PAD-Weg relevant — nur dort landet die Datei lokal im Dateisystem. Schritt 1: Rechnung in den Status BE bringen Damit eine Rechnung für den PAD-Export berücksichtigt wird, muss sie den Status "BE" (bereit/erstellt) haben. Diesen Status erzeugt ALBIS beim "Drucken" über Privat → Drucken. Öffnen Sie Privat → Drucken. Wählen Sie einen Druckmodus: Einzeldruck, Seriendruck (mit Mindestbetrag), Von/bis oder Markierte. Optional: "Testausdruck" setzen für einen Lauf ohne Statusänderung. Beim Echtlauf wechseln die Rechnungen in Status BE und sind für den PAD-Export bereit. Schritt 2: PAD-Abrechnungsdatei erstellen Öffnen Sie Privat → PAD → Abrechnungsdatei erstellen. Wählen Sie den Modus: Serie, Von/bis oder Markierte. Wählen Sie die Arzt-/Praxis-Gruppe aus. ALBIS erzeugt den PAD-Datensatz für alle Rechnungen im Status BE. Falls Sie eine ältere ALBIS-Version nutzen oder mit einer erfahrenen Kollegin arbeiten: Der Menüpunkt hieß bis Version 21.30 "PAD vorbereiten". Seit Q3/2021 heißt er "Abrechnungsdatei erstellen", weil es sich immer um einen Echtlauf handelte. Schritt 3: Datenträger erstellen Öffnen Sie Privat → PAD → Datenträger erstellen. Legen Sie über "Weitere Einstellungen" den Zielordner fest. Optional: "Begleitzettel drucken" aktivieren. Bestätigen Sie mit OK. Die .dat-Datei liegt nun im gewählten Verzeichnis. Schritt 4: Rechnungen quittieren Nach erfolgreicher PVS-Verarbeitung können Sie mit Privat → PAD → Rechnungen quittieren alle per PAD abgerechneten Rechnungen gesammelt quittieren. Welche Datei laden Sie in Qodia? Die .dat-Datei aus dem in Schritt 3 gewählten Verzeichnis. ALBIS erzeugt die Datei im klassischen PAD-Format (128-Byte-Fixbreite, CP850-Encoding) — unverschlüsselt. Qodia verarbeitet ausschließlich unverschlüsselte PAD- und PADnext-Dateien. Verschlüsselte Varianten (z.B. .DAT.privadis, PKCS#7-verschlüsselte PADnext-ZIP .p7m, passwortgeschützte Archive) lehnt Qodia ab. Laden Sie die Rohdatei (.dat oder .xml) in Qodia hoch — nicht die an die PVS übertragene, verschlüsselte Version. Häufige Fehler Keine lokale Datei nach dem Export: Wenn Sie CGM CONNECT als Versandweg eingestellt haben, übergibt ALBIS die Datei automatisch Ende-zu-Ende-verschlüsselt an die PVS. Es bleibt keine lokale Datei übrig. Lösung: Versandweg auf "Datenträger" bzw. "lokales Verzeichnis" umstellen. Sammelrechnungen werden aufgesplittet: Rechnungen, die als Sammelrechnung angelegt wurden, werden beim PAD-Export automatisch in Einzelrechnungen umgewandelt. Der Sammelrechnungsempfänger wird als alternativer Rechnungsempfänger gesetzt. Laden Sie die Qodia-App herunter und prüfen Sie Ihre GOÄ-Rechnungen direkt mit der exportierten PAD-Datei – schnell, präzise und regelkonform. Quellen CGM ALBIS Knowledge Base — Privat/PAD: support.cgm.com/CGM_ALBIS/Handbuch_(Version_25.32)/Privat/PAD CGM ALBIS Update-Dokumentation 21.30 (Menü-Umbenennung): onlineupdate.albis.cgm.com/oupdate/albisseite/doku/albis2130117/ CGM CONNECT: support.cgm.com/CGM_ALBIS/Handbuch_(Version_25.32)/Extern/CGM_CONNECT